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Sektor/Bereich:
Menschliche Gesundheit
Maßnahme Nummer:
G 5
Bezeichnung der Maßnahme:
Aufbau eines Monitoringsystems von durch das Klima beeinflussten Krankheiten
Beschreibung der Maßnahme:
Die erste Konferenz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den Auswirkungen des glo-
balen Klimawandels auf die menschliche Gesundheit im April 2008 in Bonn betonte die
Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung von Infektionskrankheiten. Mit Blick auf
Deutschland betrifft dies sowohl Infektionserreger, die bereits endemisch sind (also bereits
heimisch sind) als auch neue, bisher in Deutschland nicht heimische Erreger, die über den
Transport von Menschen, Tieren oder Waren eingeschleppt werden können und nun Bedin-
gungen vorfinden, die ihnen ein Überleben oder gar die Vermehrung ermöglichen.
Klimatische Veränderungen können sich aber auch auf das Vorkommen von nicht-
infektiösen Krankheiten auswirken. Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit sind
beispielsweise auch durch extreme Wetterereignisse, verstärkte Hitzebelastung, verändertes
Auftreten von Luftallergenen, verstärkte bodennahe Ozonbildung und vermehrte Exposition
gegenüber UV-Strahlung möglich.
Um die tatsächlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit
konkret einschätzen zu können und um gegebenenfalls die Wirksamkeit von ergriffenen
Maßnahmen bewerten zu können, ist die statistische Erfassung dieser Krankheiten unver-
zichtbar.
Während für die Erfassung, Meldung und Auswertung von Infektionskrankheiten durch das
Infektionsschutzgesetz die erforderlichen Strukturen bereits vorhanden sind und nur ent-
sprechend angepasst werden müssten, gibt es derartige Strukturen für nicht-infektiöse Er-
krankungen, wie z. B. physische und psychische Traumen durch Extremwetterereignisse,
wie z. B. Hitzewellen, Überschwemmungen, Stürme etc., Herz-Kreislauf-Erkankungen,
Atemwegserkrankungen, Allergien, Hauterkrankungen etc., in dieser Form derzeit nicht. Hier
müssten die für eine systematische Erfassung erforderlichen rechtlichen Vorraussetzungen
sowie Erfassungs- und Meldestrukturen landes- oder bundesweit erst noch geschaffen wer-
den.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß, durch Grundsatzentscheidung und Einwirken auf übergeordnete Behörden
Verantwortliche Stelle:
Gesundheitsamt
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Muss erhoben werden
Risikopotential:
Schlechte Datenlage kann zu Fehlentscheidungen führen und damit zu mehr Erkrankungen
in der Bevölkerung, d.h. höhere Morbidität, höhere Mortalität.
Zeithorizont für die Umsetzung:
Start kurzfristig erforderlich, da Aufbau eines Monitoring zeitintensiv
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Stand der Umsetzung:
Noch nicht begonnen
Hemmnisse:
• Fehlendes Personal
• Datenschutz (bei kleinräumiger Datenerhebung)
• Fehlende gesetzliche Vorgaben
Lösung:
• Stellen schaffen
• Großräumige Datenerhebung, evtl. Kooperation Landesgesundheitsamt
• Datenschutzbestimmungen anpassen
• Initiierung der Schaffung der erforderlichen Erfassungs- und Meldestrukturen über die
entsprechenden politischen Gremien
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Sektor/Bereich:
Menschliche Gesundheit
Maßnahme Nummer:
G 6
Bezeichnung der Maßnahme:
Informationen der Bevölkerung/Fortbildung im Gesundheitswesen
Beschreibung der Maßnahme:
Über die Folgen des Klimawandels und die gesundheitlichen Auswirkungen muss ebenso
informiert/fortgebildet werden wie über geeignete Gegenmaßnahmen zum klimagerechten
Verhalten (z. B. ausreichendes Trinken, Lüftungsverhalten, Sportaktivitäten etc.).
Wichtig sind auch Informationen an Investoren, Bürgerinnen und Bürger über geeignete
Maßnahmen in Betriebsabläufen, beim Hausbau etc..
Es muss Sorge dafür getragen werden, dass die Informationen des Hitzewarnsystems des
Deutschen Wetterdienstes alle Bevölkerungsgruppen zeitnah erreichen. Dazu gehören vor
allem auch ältere Bürgerinnen und Bürger, die oftmals nicht über die heutigen Informations-
technologien verfügen.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß, Verbreitung von Informationsschriften, Informationskampagnen, Radiohinweise
Verantwortliche Stelle:
Gesundheitsamt, Abteilung Kommunikation
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Eher gering, muss im Einzelfall erhoben werden.
Risikopotential:
• „falsches“ Verhalten der Bevölkerung
• Gesundheitsschäden
Zeithorizont für die Umsetzung:
Laufend
Stand der Umsetzung:
Z. B. Flyer zum Verhalten bei Hitzewellen (Hitzesommer 2003)
Hemmnisse:
Fehlende Finanzmittel
Lösung:
Mittelbereitstellung
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Sektor/Bereich:
Bauwesen
Maßnahme Nummer:
B 1
Bezeichnung der Maßnahme:
Sommerlicher Wärmeschutz in Gebäuden
Beschreibung der Maßnahme:
Viele Gebäude in der Landeshauptstadt müssen hinsichtlich des baulichen sommerlichen
Wärmeschutzes verbessert werden. Dies betrifft im Wesentlichen fehlenden außen liegen-
den Sonnenschutz, fehlende Möglichkeiten zur Nachtlüftung und Nachtauskühlung sowie
die Isolation von Dachflächen, z. B. durch Begrünung oder/und Verschattung durch z. B.
Solarpaneels, Fassaden- und Dachdämmung, optimal gesteuerte Lichtschutzeinrichtungen.
Vorgaben (Optionen zur Zielerreichung):
• Bei Neubauten Nutzung von Geothermieelementen zur Kühlung
• Minimierung des Glasflächenanteils an der Fassadenfläche unter Berücksichtigung der
funktionalen Anforderungen des Gebäudes
• Ausrichtung von Arbeits- und Aufenthaltsräumen sowie Lagerräumen (z. B. für Arzneien)
• Außen liegender Sonnenschutz mit Lichtlenkfunktion, automatisch, zeitgesteuert inkl.
Windwächter, manuell übersteuerbar
• Freie Nachtlüftung
• Ausreichende thermische Speicherfähigkeit der Gebäude
• Veränderung der Albedo (z. B. Fassaden-/Dachbegrünung)
Beispiele für anpassungsbedürftige Gebäude:
• Wärmedämmung/Klimatisierung Gebäude Hautklinik,
• KBC (Chirurgie, 3a), KH (Häuser 3, 5, 6, 7, 29, Panoramastr. 11)
• sowie diverse Verwaltungsgebäude und Betriebshöfe (auch der ÖPNV-Unternehmen)
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß, Bauleitplanung, gestalterische und energetische Vorgaben bei Neubau-/Umbau-
planung, Vorbildeffekt bei städtischen Gebäuden
Verantwortliche Stelle:
Amt für Liegenschaften und Wohnen (kommunale Gebäude), Hochbauamt, Amt für Um-
weltschutz
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Das Hochbauamt benötigt für die Ermittlung des baulichen Zustandes (und der Ertüchti-
gungskosten) der städtischen Liegenschaften hinsichtlich sommerlichen Wärmeschutzes
Projektmittel in Höhe von ca. 150.000 € (vgl. GRDrs 750/2011) sowie eine 100 % Stelle;
Umsetzungskosten noch nicht bezifferbar. Das Amt für Umweltschutz benötigt für die Be-
gleitung der Maßnahmen eine 50 % Stelle.
Risikopotential:
• Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
• Geringeres Vermietungspotential und geringere Attraktivität von Gebäuden
• Gesundheitliche Gefährdung einzelner Risikogruppen (Jugendliche, Schwangere, ältere
Mitarbeiter und Mitbürger)
• Nutzungseinschränkungen (Benutzungsverbot) nach Arbeitsstättenrecht für zu warme
Räume ( > 35°C)
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