Nazizeit und Kriegsende (1933-1945)


Der Zusammenschluß der Gemeinden Groß- und Klein Dohren



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Der Zusammenschluß der Gemeinden Groß- und Klein Dohren


Um einen geschichtlichen Zusammenhang analysieren zu können, benötigt man Quellen. Doch damit sieht es für den Zusammenschluß der Gemeinden Klein und Groß Dohren ganz schlecht aus. Als wichtige Quelle standen mir die Niederschriftenbücher der beiden Gemeinden und später der vereinigten Gemeinde Dohren zur Verfügung. Diese Bücher gibt es für Dohren seit den 1930er Jahren. Die ersten beiden Bücher des hier behandelten Zeitraums für Klein Dohren decken die Spanne von 1930 bis 1948 ab. Das dritte Buch behandelt den Zeitraum von 1948 bis 1971. Trotz einer kontinuierlichen Weiterführung des Niederschriftenbuches gibt es eine Lücke von mehreren Jahren, und zwar vom 22.2.1958 bis zum 25.4.1963. Für Groß Dohren ist es ähnlich. Die Bücher für diese Gemeinde reichen bis zum 16.7.1954. Da es nach dem 1.1.1963 nur noch eine Gemeinde Dohren gibt, geht es mit der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25.4.1963 auch für die Belange von Klein Dohren in dem bisherigen Buch dieser Gemeinde weiter. Die Zeit unmittelbar vor dem Gemeindezusammenschluß ist also, was die Gemeinderatssitzungen angeht, entweder nicht dokumentiert worden, oder die betreffenden Aufzeichnungen sind verschollen.
Schon vor 1963 gab es Überlegungen, ob es vernünftig sei, kleine Gemeinden zu größeren Verwaltungseinheiten zusammenzulegen. Die Ursache für solche Gedanken bestand darin, daß die Verwaltungsaufgaben mittlerweile einen Umfang erreicht hatten, daß für einen ehrenamtlichen Bürgermeister die Grenze der Belastbarkeit erreicht worden war. Damit wurden fachlich qualifizierte Verwaltungskräfte notwendig, deren Bezahlung die Möglichkeiten einer einzelnen kleinen Gemeinde überstieg. Für zusammengeschlossene Gemeinden waren die Kosten eher tragbar. Für unsere Gegend war da die Idee, das alte Kirchspiel Herzlake in neuer Form wieder aufleben zu lassen, schnell präsent87. 1962 gründeten die Gemeinden des alten Kirchspiels Herzlake, also Herzlake, Bakerde, Bookhof, Felsen, Neuenlande und Westrum sowie Klein und Groß Dohren, einen gemeinsamen Kassen- und Rechnungsverband88. Bei den Überlegungen, die zu diesem Verband führten, lag der Gedanke nahe, daß daraus über kurz oder lang eine einheitliche Gemeinde werden könnte. Wenn das eintreffen sollte, würden alle wesentlichen Entscheidungen in Herzlake getroffen werden. Um dies zu verhindern, galt es, sich auf kleiner Ebene zusammezuschließen, um später ein gewichtigeres Wort mitreden zu können. Damit lag der Zusammenschluß von Groß und Klein Dohren als vorausschauende Maßnahme nahe, und zwar schon deswegen, weil die beiden Dohrener Gemeinden gemeinsam auch eine Kirchengemeinde bildeten. So wurde zum 1. Januar 1963 per Gesetz des Niedersächsischen Landtags die Gemeinde Dohren gebildet89:
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Abschrift für die H.A. Dohren

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Gesetz

über den Zusammenschluß der Gemeinden Groß-Dohren

und Klein-Dohren, Landkreis Meppen.
Vom 12. Dezember 1962

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:


§ 1
Die Gemeinden Groß-Dohren und Klein-Dohren werden zu einer Gemeinde Dohren zusammengeschlossen.

§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1963 in Kraft

Hannover, den 12. Dezember 1962
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Dr. Diederichs
Die Niedersächsische Minister des Innern
Bennemann
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Die erste Sitzung des neuen Gemeinderates nach der Vereinigung von Groß und Klein Dohren fand am 25. (laut Gemeindratsprotokoll) oder am 26. April 1963 (laut Meppener Tagespost) statt. Die MT schrieb dazu am 29.4.1963:

"Zu seiner ersten Sitzung war am Freitagabend in der Gaststätte Frericks der wegen der Zusammenlegung der Gemeinden Groß- und Klein-Dohren vor einigen Wochen neu gewählten Gemeinderat zusammengetreten, um die Wahl des neuen Bürgermeisters, seines Stellvertreters und des 2. Beigeordneten vorzunehmen. Seit dem Zusammenschluß im Januar dieses Jahres hatte B. Tappel die Geschäfte der neuen Gemeinde Dohren geführt.

Als ältestes Gemeinderatsmitglied übernahm dann Georg Schulte den Vorsitz, als man zum ersten Punkt der Tagesordnung - Wahl des Bürgermeisters - kam. In einer geheimen Abstimmung wurde Landwirt Bernhard Tappel mit 7 : 2 Stimmen bis zum Herbst 1964 (Kommunalwahlen in Niedersachsen) zum ersten Bürgermeister der Gemeinde Dohren gewählt.

Nachdem der erste Wahlgang für den Posten des stellvertretenden Bürgermeisters Stimmengleichheit für die beiden Kandidaten Albert Rüther und Bernh. Starmann gebracht hatte, wählte der Gemeinderat im zweiten Wahlgang mit 6 : 2 Stimmen und einer Enthaltung Albert Rüther zum stellvertretenden Bürgermeister und Bernh. Starmann zum 2. Beigeordneten. [...]

Zum Abschluß der ersten Sitzung dankte Bürgermeister Tappel noch einmal für das ihm ausgesprochene Vertrauen und wies auf die großen Aufgaben hin, die noch in der Gemeinde Dohren in nächster Zeit zu erfüllen sind. Flurbereinigung, Wasserbeschaffungsverband, Straßenbau und Bürgersteige werden in der nächsten Zeit große Aufgaben an den Rat stellen. Auch die Schaffung von weiterem Parkraum in der Nähe der Kirche wurde bereits angeschnitten, da dieses Problem sehr dringend ist. Wie Bürgermeister Tappel weiter bekannt gab, ist damit zu rechnen, daß in nächster Zeit mit dem Bau des neuen Gemeindebüros neben dem Jugendheim begonnen werden kann. Das Gebäude wird ein großes und ein kleines Büro und Toilettenanlagen enthalten.“
Die erste Hauptsatzung der zusammengeschlossenen Gemeinde Dohren liegt mir nicht vor. Die erste vorliegende90 trat am 1.1.1975 in Kraft. Eine weitere Hauptsatzung datiert vom 27.6.1977, die das erste Mal am 17.11.1978 und zum zweiten Mal am 19.7.1990 geändert wurde. Die derzeit gültige Fassung91 beschloß der Rat der Gemeinde Dohren am 3.2.1997.

In der ersten vorliegenden Hauptsatzung vom 1.1.1975 wird festgehalten, daß die Bestimmung eines Wappens zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Der Ratsvorsitzende führt die Bezeichnung „Bürgermeister“ und wird durch den ersten, bei dessen Verhinderung durch den zweiten Beigeordneten vertreten. Ein Verwaltungsausschuß wurde nicht gebildet. Das Amt des Gemeindedirektors wurde ehrenamtlich verwaltet und durch den Ratsvorsitzenden ausgeübt.

Zur Zeit des Inkrafttretens der Hauptsatzung vom 3.2.1997 gehört die Gemeinde bereits der Samtgemeinde Herzlake an. Das Wappen war mittlerweile festgelegt worden92. Es zeigt einen „goldenen Wellenschildhaupt, darin eine rote Hirschstange von Grün und Silber gespalten, darin ein Dornbusch in verwechselten Farben“. „Der Bürgermeister wird beim Vorsitz in Rat und Verwaltungsausschuß sowie bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde durch den ersten stellvertretenden Bürgermeister, bei dessen Verhinderung durch den zweiten stellvertretenden Bürgermeister vertreten.“ Ein Verwaltungsausschuß wird also ausdrücklich zugelassen und die ehemaligen Beigeordneten werden jetzt stellvertretende Bürgermeister genannt.

Die Geldbeträge für Rechtsgeschäfte allgemeiner Art, oberhalb derer der Rat eine Entscheidung herbeiführen muß, lagen 1975 und 1997 bei 1000,- DM. Davon ausgenommen sind Verträge mit Ratsmitgliedern, sonstigen Mitgliedern von Ausschüssen oder mit dem Gemeindedirektor. Hier wurde 1975 eine Grenze von 500,- DM angesetzt. Sie erhöhte sich bis 1997 auf 1000,- DM.

Desweiteren kamen Bestimmungen über Einwohnerversammlungen, Anregungen und Beschwerden an den Rat und über Funktionsbezeichnungen in weiblicher Form hinzu. Es sind sinngemäß die gleichen Regelungen wie sie auch für die Samtgemeinde gelten (siehe unten).

Die Flurbereinigung
Theordor Polle

Voraussetzungen

Eine der einschneidendsten Veränderungen der Landschaft und Wirtschaft brachte die Flurbereinigung im Gebiet südlich der Hase in den Jahren von 1960 bis 1980 mit sich. Für ihre Notwendigkeit gab es viele Gründe.

In der Markenteilung der großen Dohren-Felsener Mark in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte jeder damals Teilungsberechtigte in den verschiedenen Ortslagen der Mark von allen unterschiedlichen Bodenqualitäten seine Anteile erhalten. Eine starke Zersplitterung des Besitzes war die Folge. Dazu ergaben sich zeitraubende Wege zu den entferntliegenden Parzellen.

Die Betriebsgröße vieler Betriebe reichte nicht aus, um die Existenz des Hofes langfristig sichern zu können. Ein Teil der Böden war von minderer Güte und brachte nur geringe Erträge, ein anderer Teil der landwirtschaftlich genutzten Flächen litt unter Überflutungen und stauender Nässe.

Die fortschreitende Mechanisierung landwirtschaftlciher Arbeit bedingte einen hohen Kapitaleinsatz, die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von teuren Maschinen war auf zu kleinen Feldern oft nicht gegeben.

Der Wettbewerb in der Euröpäischen Gemeinschaft war schärfer geworden, die EG-Partner drängten mit ihren landwirtschaftlichen Produkten auf den deutschen Markt. Die Erzeuergerpreise stagnierten, während die Lebenshaltungskosten stiegen.

Diesen Problemen mußten sich unsere Landwirte stellen, ohne aus eigener Kraft die vorgegebenen Sachzwänge ändern zu können. Es ging aber nicht nur den Landwirten unseres Raumes so, sondern im gesamten Emsland gab es diese oder ähnliche Schwierigkeiten, weil der Grenzraum seit Jahrhunderten vernachlässingt worden war. Zwei Schubkräfte zur Veränderung seien hier genannt.

Das Emsland geriet nach dem Kriege unversehens ins Blickfeld, als die Niederlande als Ausgleich für erlittene Kriegsschäden Gebiertsabtretungen im unterentwickelten deutschen Grenzraum forderten.

Unter den Heimatvertriebenen gab es sehr viele Landwirte, die sich danach sehnten, wieder auf eigenem Hof zu arbeiten. Die Vertriebenenverbände reagierten darauf mit der Forderung, Moore und Ödland im Emsland zu kultivieren, um so heimatvertriebenen Landwirten die Möglichkeit zu geben, sich eine neue Heimat zu schaffen.

Aus dieser Ausgangslage heraus einigten sich Bund, Land und die Emslandkreise zum Geinschaftswerk des Emslandplanes, mit dessen Hilfe das strukturschwache Emsland und Teile benachbarter Kreise an den Entwicklungstand vergleichbarer Regionen der Bundesrepublik herangeführt werden sollten.

Ein Schwerpunkt des Emslandplanes waren die Flurbereinigungen, die einen Teil der oben ausgeführten Schwierigkeiten beheben konnten.

Drei wichtige Grundlagen für eine zügigen Beginn waren bereits gegeben. Die Wasserabführung aus dem Flurbereinigungsgebiet konnte problemlos erfolgen, weil der Ausbau von Hase und Lagerbach zur Aufnahme des Wassers schon abgeschlossen war; im staatlichen Teil des Hahnenmoores, das zum Flurbereinigungsgebiet dazugehörte, war die Bodenverbesserung mit Entwässerung, Tiefumbruch und Wegebau mit Hilfe des Emsland-Planes bereits durchgeführt; im gesamten Gebiert arbeiteten schon die Wasser- und Bodenverbände „Dohrener Bruch“, „Bakerder Moor“ und „Vorbach“. Das WBV Dohrener Bruch z.B. hatte nach seiner Gründung im Jahre 1929 mit Entwässerungusmaßnahmen in Handarbeit begonnen. Zuerst Arbeitslose, dann Arbeitsdienstmänner und zu Beginn des Krieges polnische Kriegsgefangene zogen Entwässerunggräben oder hielten sie instand. Durch die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände war die Bereitschaft zu einer großzügigen Melioration grundgelegt.
Einleitung der Flurbereinigung

Das Niedersächsische Kulturamt Meppen (später: Amt für Agrarstruktur) begann im Jahre 1960 mit der Einleitung der Flurbereinigung im Raum südlich der Hase. Am 27.10.60 referierte Oberregierungsrat Sperl als Leiter des Kulturamtes vor etwa 180 voraussichtlich Beteiligten über Ziele und Verfahren einer Flurbereinigung und über Erfahrungen mit ihr in anderen Orten. Da keine Einwendungen gegen die Einleitung erhoben wurden, konnte das Kulturamt die Vorarbeiten weiter vorantreiben.

Am 25.11.60 erfolgte die Anhörung der beteiligten Organisationen und Behörden. Der Einleitung stimmten zu, für:

Groß Dohren: Bürgermeister Rüther

Klein Dohren: Bgm. Tappel

Bookhof: Bgm. Harenbrock

Herzlake: Bgm. Deiters

Felsen: Bgm. Schnelker

Neuenlande: Bgm. Sube

Bakerde: Bgm. Brinker

Wettrup: Bgm. Wilke
Landkreis Meppen: Kreisbaurat Oehm

Emsland-GmbH: Referent Lange


Wasser- und Bodenverband Dohrener Bruch: Verb.-vorsteher Book, Bookhof

Wasser- und Bodenverband Dohrener Bruch: Verb.-Vorsteher Schnelker, Felsen


Regierungspräsident Osnabrück – Forstaufsicht: Forstmeister Siegel

Regierungspräsident Osnabrück – Wasserwirtschaft – zugleich für das Wasserwirtschaftsamt Meppen: Regierungsbaurat Riechers

Regierungspräsident Osnabrück – Landwirtschaftsabt.: Reg.-Dir. Dr. Hasse

Regierungspräsident Osnabrück – Landes- und Ortsplanung: Angest. Hampe

Regierungspräsident Osnabrück – Landschaftspflege, Naturschutz: Mittelschlulehrer Altehage

Forstamt der Landwirtschaftskammer Weser-Ems: Forstmeister von Jagow


Am 1.7.1961 ordnete das Niedersächsische Landeskulturamt Hannover die Durchführung der Flurbereinigung in den Gemeinden Groß Dohren, Klein Dohren, Felsen, Bookhof, Neuenlande, und Bakerde an. Der Wunsch der Gemeinde Wettrup, mit Teilen der Gemarkung in das Flurbereinigungsgebiert einbezogen zu werden, wurde abgelehnt. Dagegen wurden einige Flurstücke aus der Gemeinde Westrum und der Gemeinde Lage in das Verfahren einbezogen. Das Flurbereinigungsgebiert umfaßte damit ein Fläche von 5273 ha und betraf 421 Beteiligte.

In der Einleitungsbegründung heißt es: „Das Flurbereinigungsgebiet ist bis auf das etwa 1100 ha große landeseigene Siedlungsgebiet Hahnenmoor stark entwässerungsbedürftig. Die vorhandenen Wege reichen für eine intensive Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke nicht aus, so daß eine Neuregelung der Wege- und Wasserverhältnisse für das ganze Gebiet vordringlich ist. Diese Maßnahme sowie die Zusammenlegung des zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes in Verbindung mit der geplanten Verwertung der landeseigenen Siedlungsflächen für Aussiedlungen und für die Aufstockung von Kleinbetrieben werden das Flurbereinigungsgebiet argrarstrukturell erheblich verbessern und es ermöglichen, die Besitzüberschneidungen unter den einzelnen Gemeindegebieten und die großen innerbetrieblichen Entfernungen weitestgehend beseitigen.“

Von großem Nutzen für die Flurbereinigung war es, daß der Lagerbach und die Hase als wasserabführende Gewässer bereits ausgebaut waren.
Ablauf der Flurbereinigung

Aufgrund obiger Anordnung konnte die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Dohren, Kreis Meppen 176“ als Körperschaft öffentlichen Rechts mit der Arbeit beginnen. Der öffentlichen Bekanntmachung und der Auslegung des Flurbereinigungsbeschlusses mit der Aufforderung zur Anmeldung besonderer Rechte folgte am 16.10.61 die Wahl des Vorstandes, der aus je zwei Mitgliedern der sechs beteiligten Gemeinden bestehen sollte. Die Vorstandsmitglieder einer Gemeinde repräsentierten jeweils die Gruppe der Landwirte mit größeren und mit weniger großen Höfen. Es wurden gewählt:


Hermann Hempen und Bernhard Schulterobben aus Bakerde,

Bernahrd Starmann und Wilhelm Dieker aus Groß Dohren,

Bernhard Tappel und Paul Rapien aus Klein Dohren,

Karl Harenbrock und Alois Beelmann aus Bookhof,

Bernhard Schelker und Hermann Hüring aus Felsen,

Otto Sube und Heinrich Vorwerk aus Neuenlande;


Als Stellvertreter

Johann Winkeler und Hermann Keller aus Bakerde,

Georg Schulte, jun., und Bernhard Brüggemann aus Groß Dohren,

Heinrich Toben und Heinrich Brunneke aus Klein Dohren

Heinrich Kroner und Anton Prins aus Bookhof,

Heinrich Ruhe und Clemens Geers aus Felsen,

Heinrich Vorjans und Bernhard Maue aus Neuenlande.
Die Vorstandsmitglieder wählten danach zum Vorsitzenden Otto Sube und zu seinem Stellvertreter Bernhard Tappel.

Um den unabdingbaren Flächentausch gerecht abwickeln zu können, mußte der Wert der Grundstücke ermittelt werden. Ackerflächen, Grünland, Ödland und Holzungen wurden nach elf Wertklassen abgeschätzt und erhielten dann ihre Wertzahl. Die von der Flurbereinigungsbehörde in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung berufenen Schätzer August Bischoff aus Benstrup, Otto Knille aus Kalkriese und Bernhard Bölle aus Lehrte stellten sich am 27.11.61 dem Vorsand vor und erklärten, daß sie die Schätzung nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen würden, daß sie mit keinem der Beteiligten verwandt oder verschwägert und am Ergebnis der Flurbereinigung weder mittelbar noch unmittelbar interessiert seien. Für den später erkrankten Schätzer Bölle waren Franz Deermann aus Baccum und Ewald Többen aus Bawinkel berufen worden.

Die Schätzung erfolgte in der Zeit vom 28.11. – 15.12.61 und vom 23.7. – 20.11.62. Ihre Ergebnisse wurden den Besitzern mitgeteilt und Einsprüche im Anhörungsverfahren geklärt.

In einer gemeinsamen Sitzung von Kulturamt, Vorstand und beteiligten Behrden am 14.12.61 wurde die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes erörtert. Daraufhin erstellte das Kulturamt Meppen den Plan für die Wasserläufe, für das Straßen- und Wegenetz, für die Landschaftspflege und für die Ausweisung gemeinschaftlicher Anlagen (Gewerbegebiete, Sportplätze, Baugebiete, Verbreiterungsraum für Landes- und Kreisstraßen). Auch Vorratsland für die Aufstockung zu kleiner Betriebe wurde eingeplant. Nachdem Wünsche und Anregungen aus der Versammlung in die Planung aufgenommen worden waren, fing die Verwirklichung an.

Die großen Machinen begannen (zuerst in Dohren, Lieninghagen) ihr Werk der Strukturverbesserung. Mammutpflüge rissen den Boden tief um, brachen die Ortsteinschicht auf oder mischten Sand und Moor zu Ackerland. Grabenbagger zogen neue Entwässerungsgräben, Drainageleger sorgten für die Abführung der stauenden Nässe, Raupen planierten den Boden, Lastwagen transportierten Unmengen von Sand zur Befestigung der neuen Wege, Straßenbaumaschinen legten viele Kilometer Wirtschaftswege.

Was fertig ist, bedarf immer der Pflege und Unterhaltung. Die Unterhaltung der Anlagen im Flurbereinigungsgebiet wurde den bestehenden Wasser- und Bodenverbänden übertragen. Zum Zwecke einer gerechteren Lastenverteilung und zur Verwaltungsvereinfachung schlossen sich die drei Verbände unter dem Namen „Dohrener Bruch“ zusammen.

Inzwischen waren auch die Pläne für das weitere Ziel der Flurbereinigung – Vergrößerung der Arbeitsflächen und Verkürzung der Wege – ausgearbeitet worden. Während die Schaffung von arrondierten Höfen für Neusiedler auf neu kultivierten Flächen verhältnismäßig einfach war, konnte der Flächentausch bestehender Betriebe in manchen Fällen nur durch Aussiedlung aus dem Dorfkernen gelöst werden; eine Entscheidung, die sicherlich keinem Betroffenen leicht gefallen ist.

Als Neusiedler kamen ins Hahnenmoor die Höfe: Lux, Liebig-Wietkamp, Determann, Thole, Große Sextro, Hermann, Robben, Köster, Brockmeyer, Schrandt, Niehaus, Hackstedt, Langenhorst, Scheer, Viehweger, Suding und Deitermann.

Aus den Dorfkernen siedelten aus die Höfe: Brinkhaus, Schröder, Thole-Vorwerk, Schnelker W., Heye, Sommer, Feldmann, Schene, Kalkmann, Wehlage, Deters, Hempen, Schnelker B., Book-Winkler, Deters, Rolfers, Hus, Book J. und Drees.

Durch die Bodenstrukturmaßnahmen im Flurbereinigungsgebiet waren die Bodenwerte erheblich verbessert worden; es gab aber auch in Einzelfällen Wertminderungen bei großen Planierungsflächen. Vor einer Neuzuteilung der Betriebsflächen mußten die Böden neu bewertet werden; denn aus den Wertzahlen und den Flächengrößen mußte der Anspruch für die Neuzuteilung ermittelt werden. Diese Zweitschätzung wurde von den Schätzern Bischoff, Jansen und Gülker in der Zeit vom 13.4.71 – 7.4.72 durchgeführt. Ihre Ergebnisse wurden den Beteiligten zugestellt und über Einwendungen verhandelt.

Aufgrund der nun vorliegenden Daten erfolgte die vorläufige Besitzeinweisung in die neue Feldeinteilung am 4.10.74, der dann später mit wenigen Änderungen die endgültige Zuteilung folgte. Überleitungsbestimmungen regelten das Abräumen der Ackerflächen, das Anlegen von Mieten und Erdsilos, die Entfernung von Zäumen und Einfriedigungen, die Abfuhr von Stroh-, Kompost- und Düngerhaufen, den Abbruch von Feldscheuenen und Viehtränken und die Übernahme von Bäumen, Hecken und Sträuchern.
Abschluß und Wertung

Die Flurbereinigung war natürlich auch ein Kostenfaktor für jeden Beteiligten. Zuerst mußten sich die Teilnehmer damit einverstanden erklären, 10% ihrer Flächen an die Teilnehmergemeinschaft abzugeben; 4,2% davon entfiehlen auf das Anlegen von Straßen, Wegen und Wasserläufen, der Rest wurde für die Gemeinschaftsaufgaben der Flurbereinigung benötigt. Für die Ländereien, die durch Landbaumaßnehmen im Wert gestiegen waren, wurde den Betrieben eine Landabgabe zur Mehrwertabschöpfung auferlegt. Diese Flächen und Teile des Staatsbesitzes ergaben die Flächen zur Aufstockung zu kleiner Betriebe.

Der Finanzierungsplan von 1972 beziffert die Kosten auf rund 9.845.000 DM. An Beihilfen sind 7.368.000 DM = 75% der Kosten veranschlagt. Die verbleibenden 25% der Kosten verteilen sich auf 3950 ha beitragspflichtiger Fläche. An Eigenleistung werden erbracht je ha 5% = rund 125 DM, als Darlehen bleiben 20% = rund 500 DM / ha. Damit ergibt sich je Hektar eine Gesamtbelastung von rund 625 DM. Dazu müssen Beiträge zum Wasser- und Bodenverband und zum Unterhaltungsverband gezählt werden, die im Ansatz mit rund 40 DM / ha veranschlagt sind.

Die Gesamtkosten der Flurbereinigung sind mit 22,3 Millionen DM beziffert worden, davon entflielen 7,9 Millionen auf Maßnahmen zur Bodenverbesserung (2850 DM / ha Kultivierungskosten im Mittel).

Die Bilanz weist aus 103 km Entwässerungsgräben, 59 km Straßen und 79 km unbefestigte Wege, dazu 70 km Windschutzstreifen und 15 km Alleebepflanzung. 30 kleinere Betriebe wurden um durchschnittlich 7 ha aufgestockt, so daß die Siedlungen auf ein Größe von 30 ha gebracht werden konnten. 2200 ha Boden wurden tiefgepflügt und dadurch in ihrem Wert erheblich gesteigert.

Wenn nach Abschluß der Flurbereinigung auch die Skeptiker des Anfangs vom Wert der geleisteten Arbeit überzeugt waren, muß dazu die gute Zusammenarbeit des Amtes für Agrarstruktur, der Niedersächsischen Landgesellschaft und der Emsland-GmbH mit dem Vorstand gewürdigt werden. Besondere Anerkennung verdienen dabei Regierungsrat Hilleke und Vermessungsoberrat Focken, die an den Sprechtagen in ungezählten Beratungsgesprächen die Arbeit vorantrieben.

Viele Delegationen haben im Laufe des Verfahrens das Flurbereinigungsgebiet gesichtigt. Stellvertretend seien genannt Bundespräsident Dr. Heinrich Lübke, Bundesminister Höcherl, Niedersachsens Ministerpräsident Diederichs und die Minister Hasselmann und Glup.

Am 2. Juli 1980 trafen sich die Beteiligten der Flurbereingung zu Rückblick, zum Abschluß des Verfahrens und zur Auflösung der Teilnehmergemeinschaft. Ein Abschlußfest schloß sich am 15.7.80 im Dohrener Bienenkorb an.


Nachwort

Aus heutiger Sicht ist es leicht, an einzelnen Maßnahmen der Flurbereinigung Kritik zu üben. Stichworte: Naturschutz, Moorkultivierung, Landschaftspflege. Aus der Sicht der Teilnehmer und der Ausganslage von 1960 und im Blick auf die erfüllten Gemeinschaftsaufgaben war die Flurbereinigung ein großer Erfolg.


Hier endet die Abhandlung von Theodor Polle.



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