Peter Christoph Düren



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sollen die Tugenden erblühen, / denen Du auf Erden den Frieden verheißen hast. / Der Geist der Welt, den Du verwirfst, / soll fernbleiben von uns. / Du sollst herrschen in unsrem Verstand / durch einen kindlichen Glauben, / in unsrem Herzen / durch eine ungeteilte Liebe zu Dir. / Sie soll glühen in uns; / wir wollen sie stets lebendig erhalten / durch häufigen Empfang der heiligen Eucharistie.

Leite uns, göttliches Herz, / wenn wir Zusammenkommen; / segne, was wir unternehmen / in geistlichen und weltlichen Dingen; / halte alles Missgeschick von uns fern, / heilige unsere Freuden, / lindere unsere Leiden!

Und sollte einer von uns das Unglück haben / und Dich beleidigen, / dann erinnere ihn daran, / dass Du, Herz Jesu, / voll Güte und Erbarmen bist / gegen jeden Sünder, der Buße tut!

Und wenn die Stunde der Trennung schlägt / und der Tod Trauer in unsre Familie bringt, / dann wollen wir alle, / die hinübergehen und die Zurückbleiben, / uns Deinem ewigen Ratschluss unterwerfen. / Trösten soll uns der Gedanke, / dass der Tag kommen wird, / da unsre Familie im Himmel vereinigt ist / und Deine Herrlichkeit und Deine Segnungen / preisen kann in Ewigkeit.

Das makellose Herz Mariä / und der ruhmreiche heilige Vater Josef / mögen Dir unsere Weihe überbringen / und die Erinnerung daran alle Tage unseres Lebens / in uns lebendig erhalten.

Gepriesen sei das Herz Jesu, / unseres Königs und Vaters!

WEIHE DER FAMILIE AN DIE HL. FAMILIE

Jesus, unser liebenswürdigster Erlöser, / du bist vom Himmel gesandt, / um die Welt durch deine Lehre und dein Beispiel zu erleuchten. / Du hast den größten Teil deines irdischen Lebens / im ärmlichen Haus von Nazaret zubringen wollen / und warst Maria und Josef untertan. / So hast Du jene Familie geheiligt, / die allen christlichen Familien ein Vorbild werden sollte. / Nimm unsere Familie gnädig auf, / die sich dir jetzt mit Leib und Seele weiht. / Beschütze und bewahre uns, / festige uns in der heiligen Ehrfurcht vor dir. / Erhalte in unserer Familie Frieden und Eintracht / im Geiste der christlichen Liebe, / damit sie dem göttlichen Beispiel deiner Familie ähnlich werde, / und damit alle, die ihr angehören, / zur ewigen Seligkeit gelangen.

Heilige Maria, / liebreichste Mutter Jesu Christi / und auch unsere Mutter, / erwirke uns durch deine gütige und milde Fürbitte die Gnade, / dass Jesus unsere Weihe annehme / und uns seine Wohltaten und Segnungen verleihe.

Heiliger Josef, / treuester Beschützer Jesu und Mariens, / komm uns in allen Nöten der Seele und des Leibes / durch deine Fürbitte zu Hilfe, / damit wir mit dir und der seligen Jungfrau Maria / dem göttlichen Erlöser Jesus Christus / Lob und Dank darbringen können in alle Ewigkeit. / Amen.

Vater unser. Gegrüßet seist du, Maria. Ehre sei dem Vater.

Am Abend kann man passenderweise aus dem Gotteslob Lied Nr. 703, 1.-3. Strophe singen (oder GL 609).

Tauftag

Erneuerung des Taufversprechens



Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... am Jahrestag seiner Taufe das Taufversprechen nach irgendeiner approbierten Formel erneuert.

(EI 1999, Nr. 28, § 1, S. 74; vgl. HA 1989, Nr. 70, S. 63)

Die Verbindung mit Christus, die in der Taufe grundgelegt wurde, will sich in unserem Leben auswirken; wir sollen Christus immer ähnlicher werden. Der einzelne Christ wird sich dankbar immer wieder seiner Taufe erinnern. Besonders wird ihn der Jahrestag seiner Taufe zu einer bewussten Tauferneuerung führen. Man kann im Familienkreis dazu die Taufkerze anzünden.

1. Formel:

Der Vater oder die Mutter sprechen:

A

lle Christen sind einst durch das österliche Geheimnis der Taufe mit Christus begraben worden, damit sie mit ihm auferstehen zu einem neuen Leben. Heute, am Tauftag von N.N. (an meinem Tauftag), wollen wir darum das Taufversprechen erneuern, mit dem wir einst dem Satan abgeschworen und Gott versprochen haben, ihm, unserem Herrn, in der heiligen katholischen Kirche zu dienen.



Deshalb frage ich euch:

V: Widersagt ihr dem Satan?

A: Ich widersage.

V: Und all seiner Bosheit?

Vater oder Mutter schließen mit einem Gebet:

Der allmächtige Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, hat uns aus dem Wasser und dem Heiligen Geist neues Leben geschenkt und uns alle Sünden vergeben. Er bewahre uns durch seine Gnade in Christus Jesus, unserem Herrn, zum ewigen Leben. A: Amen.

Vater oder Mutter besprengen die Anwesenden mit dem gesegneten Wasser, oder alle bekeuzigen sich mit Weihwasser, währenddessen beten sie die Antiphon:

(in der Osterzeit:)

Ich sah ein Wasser ausgehen vom Tempel, von dessen rechter Seite. Halleluja, Halleluja.

Und alle, zu denen das Wasser kam, wurden gerettet, und sie werden rufen: Halleluja, Halleluja.

oder lateinisch:

Vidi äquam egredientem de templo, a latere dextro, allelüja:

et ömnes, ad quos pervenit aqua ista, sälvi facti sunt, et dicent: allelüja, allelüja. (GL 424,2)

(in der übrigen Zeit:)

Besprenge mich, Herr, und ich werde rein.

Wasche mich, und ich werde weißer als Schnee.

oder lateinisch:

Asperge me, Dömine, hyssöppo, et mundäbor: laväbis me, et süper nivem dealbäbor. (GL 424,1)

Ps 51,9

Oder:


Ich gieße reines Wasser über euch, damit ihr rein werdet.

Von all euren Unreinheiten reinige ich euch.

Ich schenke euch ein neues Herz - spricht der Herr.

Ez 36,25f

Oder:

Ihr seid ein auserwähltes Geschlecht,



eine königliche Priesterschaft, ein heiliges Volk.

Verkündet die großen Taten dessen,

der euch aus der Finsternis

in sein wunderbares Licht gerufen hat.

1 Petr 2,9

Oder:


Aus deiner Seite, Christus, brach ein Wasserquell hervor.

Er wäscht die Menschheit rein und schafft das Leben neu. Halleluja.

(MB 1175/1211) 2. Formel:

Erneuerung des Tauftmndes

H

eute am Tauftag von N.N. erneuern wir feierlich unser Taufversprechen, das die Eltern und Paten bei der Taufe stellvertretend für den Täufling abgelegt haben. Wir bekennen unseren Glauben an den dreifältigen Gott und seine Kirche und geloben feierlich, als treue katholische Christen leben zu wollen.



1. Glaubt ihr an Gott, den allmächtigen Vater, den Schöpfer des Himmels und der Erde?

Antwort: Wir glauben.

2. Glaubt ihr an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, der um unsertwillen Mensch geworden ist und den Tod am Kreuze für uns gelitten hat? Wir glauben.

3. Glaubt ihr, dass Jesus Christus am dritten Tage von den Toten auferstanden ist, dass er in den Himmel aufgefahren ist und wiederkommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten? Wir glauben.

4. Glaubt ihr an den Heiligen Geist, der durch die Propheten, Apostel und Evangelisten geredet hat? Wir glauben.

5. Glaubt ihr an eine heilige, katholische, apostolische Kirche und an die Gemeinschaft der Heiligen? Wir glauben.

6. Glaubt ihr an die Nachlassung der Sünden, die Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben? Wir glauben.

7. Glaubt ihr, dass die Heilige Schrift und die Erblehre der Kirche als Offenbarungen Gottes zu achten und zu befolgen sind? Wir glauben.

8. Glaubt ihr, dass der Heilige Geist bei der Kirche bis an das Ende der Zeiten verbleiben und sie in aller Wahrheit erhalten wird? Wir glauben.

9. Glaubt ihr, dass die Kirche allein die Heilige Schrift recht auslegen und jeden Glaubensstreit unfehlbar entscheiden kann? Wir glauben.

10. Glaubt ihr, dass es sieben heilige Sakramente gibt, die Jesus Christus zum Heile der Gläubigen eingesetzt hat? Wir glauben.

11. Glaubt ihr, dass Jesus Christus in seinem heiligsten Sakramente wahrhaft, wirklich und wesentlich gegenwärtig ist? Wir glauben.

12. Glaubt ihr, dass Jesus das heilige Messopfer eingesetzt hat, um sein Opfer am Kreuze immerfort zu erneuern? Wir glauben.

13. Glaubt ihr, dass ihr durch das heilige Sakrament der Firmung vom Heiligen Geiste in eurem Glauben gestärkt werdet? Wir glauben.

14. Glaubt ihr, dass es zur Erlangung der ewigen Seligkeit auch notwendig ist, die Gebote Gottes zu halten? Wir glauben.

15. Gelobt ihr, diese Gebote stets treu zu erfüllen? Wir geloben.

16. Gelobt ihr, nach Christi Befehl und Beispiel Gott zu lieben über alles und euren Nächsten wie euch selbst? Wir geloben.

17. Gelobt ihr, die Sünde immer zu hassen und unbefleckte Tempel des Heiligen Geistes sein zu wollen? Wir geloben.

18. Gelobt ihr, als gute katholische Christen leben und sterben zu wollen? Wir geloben.

Du hast nun, dreieiniger Gott, das feierliche Treugelöbnis Deiner Kinder gehört. Nimm es gnädig an und hilf uns, dass wir unser Versprechen treu bis zum Ende unseres Lebens halten können! Deine Wahrheit erleuchte uns, Deine Gnade stärke uns, Deine Liebe führe uns! So werden wir Dein eigen sein im Leben und im Tode. -

Auch dich, o heilige Mutter Maria, bitten wir in dieser Stunde, du mögest uns bei dem dreieinigen Gott Beharrlichkeit im Guten erflehen! Und ihr, unsere heiligen Namenspatrone, unter deren besonderen Schutz wir bei der heiligen Taufe gestellt worden sind, bittet mit uns, dass Gottes Segen uns auf

unserem Lebensweg begleiten möge! Dann werden wir am Ende dieses Lebens den Heiland, (der heute in uns Wohnung nahm,) in himmlischer Glorie wirklich schauen dürfen. Wir werden ihn und den Vater und den Heiligen Geist mit allen Auserwählten des himmlischen Hofes dankbar preisen durch alle Ewigkeit. Amen.

Erstkommunionfeier

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der ... selbst zum ersten Mal zur heiligen Kommunion hinzutritt (Erstkommunion) oder, wenn andere zum ersten Mal hinzutreten, andächtig daran teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 8, § 1, 1°, S. 55; vgl. HA 1989, Nr. 42, S. 54)

Die Erstkommunion stellt im Leben eines jeden katholischen Kindes ein unvergessliches Ereignis dar. Das etwa 9-10 Jahre alte Kind darf nun, meist gemeinsam mit den übrigen Kindern der dritten Schulklasse, erstmals das Sakrament des Leibes Christi empfangen. Traditionsgemäß findet die feierliche Erstkommunion in der Pfarrgemeinde am »Weißen Sonntag«, dem Sonntag nach Ostern, statt. Seinen Namen verdankt dieser Tag den weißen Gewändern der neuen Christen, die in der Osternacht getauft wurden und ihr weißes Taufkleid zum Zeichen der Sündenfreiheit eine Woche lang trugen. Als man im 17. Jahrhundert gemeinsame Erstkommunionfeiern der Kinder einführte und dafür einen festen Tag im Kirchenjahr suchte, wurde an einzelnen Orten der Weiße Sonntag dafür gewählt. Der aus Are- sing bei Schrobenhausen stammende spätere Bischof von Regensburg, Johann Michael Sailer (1751-1832), empfahl den Weißen Sonntag für die Erstkommunionfeier, da er darin in erster Linie die Erneuerung des Taufbundes und das bewusste Sicheingliedern in die christliche Gemeinde sah.

Als Zulassungsvoraussetzung für die Erstkommunion fordert die Kirche, dass die Kinder „ eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so dass sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind“. Die Kirche geht davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler der dritten Klasse diese Voraussetzungen erfüllen.

Die Kirche hält es allerdings nicht für geboten, dass Kinder erst im dritten Schuljahr zum ersten Mal zur heiligen Kommunion gehen. Sie empfiehlt vielmehr die frühzeitige Kommunion der 4- oder 5-Jährigen, die freilich in diesem Fall nicht vom Pfarrer, sondern von den Eltern auf den ersten Empfang der hl. Kommunion vorbereitetwerden. Als Voraussetzung für diese »Frühkommunion« gilt, dass die Kinder die wichtigsten Glaubensgeheimnisse entsprechend ihrem geistigen Fassungsvermögen kennen, dass sie das eucharistische Brot vom gewöhnlichen Brot unterscheiden und so mit Frömmigkeit das Sakrament der Eucharistie empfangen können. Gemäß den Verlautbarungen der Päpste und Bischöfe hat die Augsburger Diözesansynode im Jahre 1990 nochmals die rechtzeitige Erstkommunion (Frühkommunion) für Kinder in gläubigen christlichen Familien ausdrücklich begrüßt und empfohlen.

Die meisten Kinder werden jedoch nach wie vor am Weißen Sonntag zum ersten Mal zur hl. Kommunion

geführt. Als zweiter Schritt auf dem Weg der vollen Eingliederung in die Kirche nach der Taufe und vor der Firmung dürfen die Kinder nun Jesus Christus mit Gottheit und Menschheit, mit Leib und Seele empfangen. Daher ist es notwendig, dass die Kinder in den Wochen der Vorbereitung auf dieses große Fest Jesus Christus als ihren Freund und Heiland immer mehr kennen und lieben lernen.

Der Weiße Sonntag soll auch in der Familie als Fest gefeiert werden. An diesem Tag steht das Kind, das zum ersten Mal den Herrn des Lebens empfangen darf im Mittelpunkt. Nicht nur an der festlichen Kleidung, vor allem am Umgang miteinander sollte man an diesem Tag erkennen, dass Jesus Christus die Mitte der christlichen Familie ist. Es ist daher sehr begrüßenswert, dass an diesem heiligen Tag alle Familienmitglieder nach einer würdigen Beichte gemeinsam mit ihrem Erstkommunionkind den Leib des Herrn empfangen. Der Empfang der hl. Kommunion muss der Mittel- und Höhepunkt des Tages sein. Zusätzlich gewährt die heilige Mutter Kirche den Erstkommunionkindern und „ ebenso denjenigen, die an der Feier der Erstkommunion anderer andächtig teilnehmen “, unter den üblichen Bedingungen einen vollkommenen Ablass.

Geistliche Exerzitien

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an geistlichen Exerzitien für die Dauer von mindestens drei vollen Tagen teilnimmt.

(EI 1999, Nr. 10, § 1, S. 57; vgl. HA 1989, Nr. 23, S. 47f)

Schon im Mittelalter verstand man unter »Exercitia spiritualia« Übungen des geistlichen Lebens, die durch Gebet und äußerste Einsamkeit in die geglaubten Mysterien einführen sollen. Die klassische Form der geistlichen Übungen sind die Exerzitien des hl. Ignatius von Loyola (vgl. 31. Juli, S. 159j), die sich in einsamer Abgeschlossenheit unter Anleitung eines geistlichen Meisters während eines Zeitraumes von etwa vier Wochen vollziehen. In der ersten Woche werden Ziel und Sinn des christlichen Menschendaseins, die Sündigkeit und die Gewissensformung erwogen; in der 2. bis 4. Woche geht es darum, das Leben Jesu zu meditieren und den Ruf der Gnade und der Nachfolge zu erkennen, um dann das Ja zum endgültigen Lebensstand (»Wahl«) zu sprechen bzw. zur Vervollkommnung des gewählten Lebensstandes (»Reformwahl«) zu finden. Die nur drei oder acht Tage dauernden Exerzitien sind spätere Nachbildungen der ignatianischen Exerzitien (seit 1548). Die Errichtung von Exerzitienhäusern, die vielfach von Jesuiten geleitet wurden, förderte die Exerzitienbewegung (seit Mitte des 17. Jh.). Exerzitien waren in diesem Jahrhundert zunächst geprägt vom Vortragsstil vor einem möglichst homogenen Publikum zur Lebensordnung und Hinführung zur Beichte. Später wurde die geistlich-mystische Dimension der Exerzitien betont, dann fanden die begleiteten Einzelexerzitien größere Beachtung. Neuerdings entdeckt man die »Exerzitien im Alltag«.

Um einen vollkommenen Ablass zu erlangen, ist es erforderlich, an wenigstens dreitägigen Exerzitien teilzunehmen.

Sterben des Christen

§ 1. Der Priester, der einem in Todesgefahr geratenen Christgläubigen die Sakramente spendet, soll nicht versäumen, ihm den Apostolischen Segen zu spenden, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist.

§ 2. Wenn aber kein Priester da ist, gewährt die barmherzige Mutter Kirche dem recht vorbereiteten Gläubigen im Augenblick des Todes liebevoll die Erlangung eines vollkommenen Ablasses, wenn er nur während seines Lebens irgendwelche Gebete zu sprechen gewohnt war; in diesem Fall ergänzt die Kirche die drei zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses gewöhnlich notwendigen Bedingungen.

§ 3. Löblicherweise soll zur Erlangung dieses vollkommenen Ablasses ein Bild des Gekreuzigten oder ein Kreuz benutzt werden, [s. S. 124]

§ 4. Diesen vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch dann erlangen, wenn er am selben Tag schon einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

§ 5. Über diese heilsame Verfügung der Kirche sollen die Gläubigen in der Katechese, wo es angebracht ist, oft unterwiesen werden.

(EI 1999, Nr. 12, S. 58f; vgl. HA 1989, Nr. 28, S. 50)

NACHLASS DER SÜNDEN

Die Erlangung des ewigen Heiles (die „salus anima- rum“) ist das oberste Gesetz (die „lex suprema“), das heißt, das Allerwichtigste in der Kirche (c. 1752 CIC). Daher ist es von allerhöchster Bedeutung, dass die Gläubigen im Stande der Gnade, also ohne eine unver- gebene schwere Sünde, aus dem irdischen Leben scheiden. Denn im Augenblick des Todes bricht Gott das „irdische Zelt“ ab; die unsterbliche Seele des Verstorbenen gelangt, bevor sie in das „ ewige Haus im Himmel“ (2 Kor 5,1) ziehen kann, vor das Antlitz des göttlichen Richters, der das endgültige Urteil spricht (vgl. Mt 25). Dabei müssen wir alle „vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit jeder seinen Lohn empfängt für das Gute oder Böse, das er im irdischen Leben getan hat“ (2 Kor 5,10). So, wie der Mensch bis zum Eintritt des Todes geworden ist, so bleibt er für die ganze Ewigkeit: Mit dem Tod tritt die „Nacht ein, in der niemand mehr etwas wirken kann “ (Joh 9,4).

In articulo mortis - angesichts des Todes, lässt die Kirche ihre Gläubigen nicht allein. Priester und andere Mitchristen sollen dem Sterbenden beistehen. Wenn der Sterbende nicht mehr die Möglichkeit hat, durch das Sakrament der Buße (Beichte) von seinen Sünden losgesprochen zu werden, erlangt er durch einen Akt der Liebesreue die „ Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluss verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen“ (KKK1452).

Erwecke einen Akt vollkommener Reue:

B

armherziger Gott, aus Liebe zu Dir bereue ich alle meine Sünden und bitte Dich um Vergebung all meiner Schuld!



NACHLASS DER SÜNDENSTRAFEN

Auch nach der Vergebung aller Sünden im Bußsakrament bzw. durch die ,, vollkommene “ oder „Liebesreue " (contritio) bleiben dem Sterbenden noch zeitliche Sündenstrafen, die er nach dem Tod im Fegefeuer abbüßen müsste. Damit er aber auch davon befreit wird, gewährt die Kirche einen „vollkommenen Ablass in der Todesstunde Dieser kann auf zweierlei Weise erlangt werden:

1. Ist ein Priester zugegen, so soll er ihm den Päpstlichen Segen erteilen, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist.

Jeder Priester ist bevollmächtigt, einem Sterbenden den Päpstlichen Segen zu spenden, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist. Der Priester soll nach Möglichkeit den Sterbenden darauf hinweisen, welche Voraussetzungen für die Gewinnung des Ablasses notwendig sind: Reue über alle Sünden des Lebens, willige Annahme des Todes, Glauben an die Heilsgemeinschaft der Gläubigen in der Kirche und die apostolische Vollmacht der Vergebung; dies kann er wie folgt ausdrük- ken:

D

er Mensch kann sich nicht selbst aus seiner Schuld befreien. Wenn wir aber unsere Sünden bereuen, vergibt uns Gott. Der Päpstliche Segen, den ich Ihnen nun erteile, ist ein besonderer Dienst der Kirche an den Kranken. Die Kirche hilft Ihnen durch die ganze Kraft ihrer Fürbitte in der endgültigen Bewältigung der Schuld. Vertrauen Sie daher auf Gott; er vergibt Ihnen, und seine liebende Hand führt Sie durch den Tod zum Leben.



Der Päpstliche Segen mit dem vollkommenen Ablass wird in einer der beiden folgenden Formen erteilt: ®

P: Auf Grund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommenen Ablass und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes + und des Heiligen Geistes.

A: Amen.

®

P: Durch die heiligen Geheimnisse unserer Erlösung erlasse dir der allmächtige Gott alle Strafen des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens. Er öffne dir die Pforten des Paradieses und führe dich zu der immerwährenden Freude.



A: Amen.

2. Ist kein Priester zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen auch, wenn dieser in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat. Zur Gewinnung des Ablasses möge man dem Gläubigen ein Kruzifix oder ein Kreuz reichen [s. S. 124], Die Bedingung, „wenn der Gläubige in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat“, ersetzt in diesem Falle die drei zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes). Den vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch gewinnen, wenn er am gleichen Tag bereits einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

Die Tatsache, dass die Kirche einen solchen Ablass in der Todesstunde gewährt, zeigt zweierlei:

a) Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Gläubigen während ihres Lebens die Gewohnheit haben, regelmäßig zu beten. Denn dann erlangen sie auch in dem Falle, dass bei ihrem Sterben kein Priester zugegen ist, der ihnen den Päpstlichen Segen erteilen könnte, den vollkommenen Ablass in der Todesstunde.

b) Wer aufgrund des regelmäßigen Gebetes während seines Lebens weiß, dass er den Ablass in der Todesstunde erlangen wird, der kann während seines irdischen Lebens so oft er will, sogar täglich, einen vollkommenen Ablass gewinnen und diesen den Verstorbenen zuwenden. Wie es in den „Anweisungen für die Erlangung des Jubiläumsablasses “ zum Heiligen Jahr 2000 heißt, vollbringen die Christgläubigen damit „eine hervorragende Übung übernatürlicher Liebe ..., kraft des Bandes, durch das im mystischen Leib Christi die noch auf Erden pilgernden Gläubigen mit jenen vereint sind, die ihren irdischen Lebensweg schon abgeschlossen haben. “

Zur Sterbebegleitung und zur Auseinandersetzung mit der christlichen Sicht des Todes werden folgende Kleinschriften empfohlen:

Die Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Eine Handreichung für Angehörige und gläubige Laien. Hg. vom Bischöflichen Ordinariat Augsburg, Augsburg ^2000. ISBN 3-89639-148-8.

P.C. Düren, Gast auf Erden, Sterben und Tod aus christlicher Sicht, Augsburg 21998. ISBN 3-89639-064-

3.

Vollkommene Ablässe im



Heiligen Jahr 2000

Das Heilige Jahr 2000

Beginn des Heiligen Jahres:

in der Weihnachtsnacht 24./25.12.1999 mit der Öffnung der Heiligen Pforte der Petersbasilika in Rom;

Ende des Heiligen Jahres:

06.01.2001, Hochfest der Erscheinung des Herrn Aktuell im Internet: http://www.jubil2000.org/minimo/home.de.html

Warum feiert man Heilige Jahre?

Die Juden feierten gemäß dem Wort des Herrn auf dem Berg Sinai alle 50 Jahre ein »Jubeljahr«:

„Du sollst sieben Jahreswochen, siebenmal sieben Jahre, zählen; die Zeit von sieben Jahreswochen ergibt für dich neunundvierzig Jahre ... Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig, und ruft Freiheit für alle Bewohner des Landes aus! Es gelte euch als Jubeljahr“ (Lev 25,8.10).

Das fünfzigste Jahr wurde von den Priestern durch das Blasen eines Widderhomes (hebräisch: Jöbhel) angekündigt. Darauf geht die Bezeichnung Jübl- oder Jubiläumsjahr zurück. Die dahinter liegende Idee ist: Gott, der Herr der Welt und der Zeit, hat die Welt den Menschen nur auf Zeit übergeben; alle 50 Jahre muss alles wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Im Christentum knüpfte man an diese jüdische Tradition an. Allerdings ging es dabei nicht mehr um die irdischen Besitzverhältnisse, sondern um Sündenvergebung und Schuldnachlass. So führte die Kirche in Erinnerung an das jüdische Jubeljahr die Heiligen Jahre als Jahre des Friedens und der Vergebung ein. Das erste Heilige Jahr wurde von Papst Bonifaz VIII. (1294-1303) im Jahre 1300 ausgerufen, der erklärte: Jeder, der reumütig

gebeichtet und kommuniziert sowie das Petrusgrab im Vatikan und das Grab des hl. Apostels Paulus an der Via Ostiense besucht habe, erhalte einen vollkommenen Ablass. Zuvor hatte sich das Gerücht verbreitet, dass allen, die zur Jahrhundertfeier der Geburt Christi nach Rom kommen würden, ein vollkommener Ablass gewährt würde. Dabei berief man sich darauf, dass dies auch schon vor hundert Jahren so gewesen wäre, was sich allerdings nicht beweisen ließ. Seitdem fanden Heilige Jahre in den Jahren 1350, 1390, 1400, 1423, 1450 und seitdem alle 25 Jahre (bis auf 1800 und 1850) statt, zuletzt im Jahr 1975. Neben den 25 ordentlichen Heiligen Jahren fanden 86 außerordentliche Heilige Jahre statt, zuletzt das Heilige Jahr der Erlösung 1983 in Erinnerung an das 1950 Jahre zurückliegende Jahr 33, in dem Jesus Christus das Opfer am Kreuz darbrachte. Der besondere Ablass im Heiligen Jahr 2000 kann weltweit erlangt werden - in Rom, im Heiligen Land (Jerusalem, Betlehem und Nazaret), in den Bischofskirchen rund um den Erdkreis und an jedem Ort. Der vollkommene Ablass kann also täglich gewonnen werden, ohne dass man sich dazu in Rom befinden müsste.


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