40
Sektor/Bereich:
Wasserhaushalt/Wasserwirtschaft
Maßnahme Nummer:
W 9.2
Bezeichnung der Maßnahme:
Sicherung der Belieferung Stuttgarts mit Trinkwasser durch die beiden Zweckverbände Bo-
densee-Wasserversorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW) durch gegenseitigen
Verbund von BWV und LW
Beschreibung der Maßnahme:
Stuttgart erhält sein Trinkwasser durch die beiden Zweckverbände Bodensee-Wasserver-
sorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW). In der Vergangenheit haben beide
Zweckverbände mit absoluter Zuverlässigkeit geliefert. Durch die Auswirkungen des Klima-
wandels wie Hitze- und Trockenperioden bei gleichzeitig steigendem Trinkwasserbedarf
steigt die Wahrscheinlichkeit von kritischen Situationen in der Wasserbelieferung durch die
Zweckverbände BWV und LW, die eine verstärkte gegenseitige Unterstützung von BWV
und LW notwendig machen.
Derzeit ist es der BWV technisch möglich, die Stadt Stuttgart alleine zu hundert Prozent mit
Trinkwasser zu versorgen, weil die entsprechenden Einspeisepunkte die notwendige geo-
grafische Höhe besitzen. Demgegenüber ist die alleinige Versorgung der Stadt Stuttgart mit
Wasser von der LW derzeit noch nicht möglich. Es war daher notwendig, den Verbund zwi-
schen der BWV und LW im Großraum Stuttgart durch den Bau eines Pumpwerks auf der
Verbindungsleitung zwischen den beiden Behältern Rohr (BWV) und Rotenberg (LW) si-
cherzustellen.
Hiervon profitieren auch alle weiteren Mitgliedsgemeinden, die durch die Zweckverbände in
geografisch tiefer liegenden Bereichen versorgt werden, da die gegenseitige Wasserbereit-
stellung diesen zu Gute kommt.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Keine, die Umsetzung der Maßnahme ist beschlossen und von BWV, LW und EnBW umge-
setzt. Fertigstellung der Baumaßnahme Ende 2011.
Verantwortliche Stelle:
BWV, LW und EnBW
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Ca. 1,5 Mio. Euro; Kostentragung davon 50% EnBW, je 25% BWV und LW
Risikopotential:
Gering
Zeithorizont für die Umsetzung:
Ende 2011 umgesetzt
Stand der Umsetzung:
Erledigt
Hemmnisse:
Keine
Lösung:
—
41
Sektor/Bereich:
Wasserhaushalt/Wasserwirtschaft
Maßnahme Nummer:
W 9.3
Bezeichnung der Maßnahme:
Schutz der Quellschüttungen von Stuttgarter Quellen, die Bestandteil des Trinkwassernot-
fallkonzeptes sind
Beschreibung der Maßnahme:
• Kartierung und Begutachtung der Umfelder
• Überprüfung der Einzugsgebietsabgrenzung evtl. Neuabgrenzung
• Abschätzung der Kartierung „Nutzungsformen und Risikoschwachstellen im Einzugsge-
biet“
• Durchsetzung von Schutzauflagen
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß, Anwendung der Schutzgebietsauflagen
Verantwortliche Stelle:
Amt für Umweltschutz zu Punkt 4: Betreiber Wasserwirtschaft – hier: EnBW Regional AG
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Pro Einzugsgebiet ca. 30.000 Euro
Risikopotential:
Nicht vorhanden
Zeithorizont für die Umsetzung:
Langfristig
Stand der Umsetzung:
Quellschutzgebiete vorhanden
Hemmnisse:
• Nutzungsformen im Einzugsgebiet
• Grundstücksverhältnisse
• Bestandsschutz
Lösung:
Grundstückserwerb durch LHS oder EnBW
42
Sektor/Bereich:
Boden
Maßnahme Nummer:
Bo 1
Bezeichnung der Maßnahme:
Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch Starkniederschläge
Beschreibung der Maßnahme:
Umsetzung des Merkblatts Nr. 25 (1/2011) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg: Gefahrenabwehr bei Bodenerosion:
Regeluntersuchungsablauf:
• Mitteilungspflichten:
Sofortige Mitteilung von Hinweisen auf schädliche Bodenveränderungen durch Pflichtige
gemäß Bundesbodenschutzgesetz § 4
• Stufenweise Bearbeitung:
– Erfassung und Bewertung von Bodenveränderungen durch Wassererosion nach
Starkniederschlägen durch untere Bodenschutzbehörde
– Ggf. orientierende Untersuchung, Prüfung der Gefahrenabwehr und –beseitigung mit
einfachen Mitteln unter Einbindung der unteren Landwirtschaftsbehörde (Empfehlung
von Maßnahmen auf der Erosionsfläche)
– Ggf. Detailuntersuchung mit Einsatz eines Erosionsmodells hinsichtl. Abflussbildung,
Flächenerosion, Sedimenttransport, Übertrittsstellen, Wirkung von Schutzmaßnahmen
– Ggf. ordnungsrechtliche Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung/Sanierung, z. B.
Dauerbegrünung, angepasste Bodenbearbeitung, Untergliederung von Flächen
Der Inhalt des Merkblatts muss zur Umsetzung eine rechtsverbindliche Form erhalten (z. B.
Erlass). Hinsichtlich Kulturmaßnahmen zur Vorbeugung von Bodenerosion durch Starknie-
derschläge wird auf Landesebene eine Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse be-
rücksichtigt werden sollten.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
• Beratung durch untere Landwirtschaftsbehörde (u. a. Amt für Liegenschaften und Woh-
nen) und Bodenschutzbehörde intensivieren
• Regelmäßige Überwachung und Dokumentation in erosionsgefährdeten Bereichen
• Ausweisung von Bodenschutzflächen durch Rechtsverordnung § 7 LBodSchAG
Verantwortliche Stellen:
Untere Landwirtschaftsbehörde (Amt für Liegenschaften und Wohnen und Landratsamt
Ludwigsburg), untere Bodenschutzbehörde (Amt für Umweltschutz)
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Personalkosten (10%-Stellenanteile) Bodenschutzbehörde (ca. 8.000 Euro pro Jahr)
Risikopotential:
Ohne rechtsverbindliche Regelung ist die Durchsetzung von ggf. erforderlichen Maßnah-
men schwer möglich.
Zeithorizont für die Umsetzung:
Sofort nach Besetzung der erforderlichen Stellenanteile