Anträge
Empfehlungen der Antragskommission
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Bundesvorstand entworfen und vom Kon-
vent gefasst worden. Er enthält „rote Li-
nien“, deren Einhaltung durch die Partei
erneut zu prüfen ist und bei deren Über-
schreitung die SPD, ihre Regierungsmit-
glieder und Mandatsträger aufgefordert
sein müssen, den Abkommen nicht zuzu-
stimmen.
Dabei sei den verhandelnden Vertretern
Kanadas und der Europäischen Kommissi-
on und der Bundesregierung durchaus
zugestanden, dass auch nach vorläufigem
Abschluss der Verhandlungen der öffentli-
chen Kritik an dem Abkommen zumindest
insoweit Rechnung getragen wurde, als
dass die bis dahin vorgesehenen Ad-Hoc-
Schiedsgerichte zur Streitbeilegung über
Inhalte des Abkommens inzwischen durch
noch zu schaffende ständige Schiedsge-
ri
chte („Tribunale“) mit dauerhaft benann-
ten Schiedsrichtern ersetzt werden sollen.
Doch enthält der Vertrag weiterhin viele
Regelungen, die den Kriterien, die die Par-
tei beschlossen hat, nicht entsprechen.
Der Antrag richtet
sich wegen der erzielten
Fortschritte auch lediglich auf die aktuelle
Fassung; sollte der Vertrag weiter nach-
verhandelt und den Anforderungen ange-
passt werden, ist die hier formulierte ab-
lehnende Haltung zu überprüfen.
Schon in Vorbereitung des Konvents im
September 2016, der die Bewertung des
bisher vorliegenden Verhandlungsergeb-
nisses anhand des Beschlusses von 2014
vornehmen soll, ist eine Prüfung durchzu-
führen, um eine kompetente Entschei-
dung zu ermöglichen.
Diese Prüfung anhand der englischen Fas-
sung ergibt, dass sich massive Beeinträch-
tigungen des politischen Handlungsspiel-
raums zur Regulierung von Märkten erge-
ben. Das Verhältnis von Markt und Politik
in Europa wird zu Lasten der Politik ver-
schoben. Die mangelnde Kündbarkeit von
Teilen des Abkommens führt dazu, dass
alle seine Regelungen dauerhaft sind und