Die deutsche Gelehrtenrepublik. Ihre Einrichtung. Ihre Geseze. Geschichte des lezten Landtags. Auf Befehl der Aldermänner durch Salogast und Wlemar. Herausgegeben von Klopstock. Erster Theil



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Von dem Polizeygerichte.
Bisweilen wird auf den Landtagen ein Polizeygericht niedergesezt. Dieses geschieht, wenn Fälle vorkommen, die zu entscheiden unter der Würde der Republik wäre. Dieß Gericht besteht aus Zwölfen, die zum Volke gehören, und aus Einem Zünfter. Es ist gehalten, nach einer Vorschrift zu verfahren, die, den Zeitumständen gemäß, gelinder oder strenger eingerichtet wird. Zünfte und Volk überlassen's gewönlich den Aldermännern die Vorschrift zu geben.

Vielleicht komt diese Nachricht von der Einrichtung der Republik einigen zu kurz vor. Da sie aber gleichwol vollständig ist; so kann uns unserm Bedünken nach der Vorwurf der Kürze nicht nachtheilig seyn. Den meisten Gelehrten ist diese Einrichtung ohne das schon bekant; und diejenigen, welche wegen ihrer Jugend, oder aus andern Ursachen, noch nicht auf unsern Landtagen gewesen sind, mögen aus dem Kerne, den wir geliefert haben, sich, wie es ihnen gefält, den Baum aufwachsen lassen: und, kommen sie hernach auf einen Landtag, zusehn, ob Blüthe und Frucht so sind, wie sie es gemeint haben.

Wir wollen zu allem Überflusse nur noch ein Paar Anmerkungen machen.

Die Einrichtung der Republik ist aristokratisch. Da die Geseze auch die Grösten unsrer Mitbürger angehn; so kann es nicht geschehn, daß die Aristokratie in Oligarchie ausarte. Im vorigen Jahrhunderte fing die Republik an ziemlich demokratisch zu werden; aber diesem Übel ist im Anfange des jezigen dadurch völlig gesteuert worden, daß das Volk die vierte Stimme verloren hat, und die Aldermänner den Vortrag des Rathfragers abweisen können.

Wir sind auf Landtagen der englischen und der französischen Gelehrtenrepublik gewesen. Die englische ist beynah demokratisch. Der Pöbel hat da viele Freyheiten, und mehr als Einen Schreyer. Wenn sich die Schreyer über eine Sache vereinigen (das beste ist noch, daß dieß selten zu geschehn pflegt) so kann der Pöbel sogar der Republik vortragen. Knecht kann man da nach Herzens Lust seyn; und heist doch ein Freyer. Denn diese Ausländer behaupten, daß sie keine Knechte unter sich haben. Deutschen, denen es zuwider ist, daß wir hiervon nicht geschwiegen haben, müssen wir bezeugen, daß sie uns gleichgültig, und theils verächtlich sind.

Die französische Gelehrtenrepublik ist jezt so oligarchisch, daß sie sogar einen Hang hat, die Dictatur einzuführen. Auf dem Landtage, auf welchem wir waren, fehlte nicht viel daran, daß Voltaire wäre zum Dictator gemacht worden. Glüklicher Weise gelang noch einem kleinen Häuflein Patrioten ihre Widersezung. Wenn denn ja Dictatur seyn solte, welch ein Dictator! Was würd er unter uns seyn! Solte unsre Republik (welches doch ganz und gar nicht zu befürchten ist) so unglüklich seyn, auf die Dictatur zu verfallen; so würde die Sache doch gewaltig ins Stecken gerathen, wenn es nun auf die Wahl des Dictators ankäme. Leibnizen könten wir denn doch nicht wieder auferwecken. Aber gesezt er lebte noch, würde dieser so sehr verehrungswürdige Mann, dessen Bescheidenheit nur seiner Grösse glich, die Dictatur annehmen wollen?

Die Freyheit unsrer Republik ist in ihrer Einrichtung, und in ihren Gesezen tief gegründet. Von innen haben wir also ihren Verlust nicht zu fürchten; aber von aussen auch nicht. Denn wären auch Mäcene in Deutschland; so würden die sich gewiß nichts gegen die Republik anmassen, das ihrer Freyheit nachtheilig seyn könte: und dazu, daß uns die Mäcenate, die es etwa hier und da giebt, auch nur den Schatten eines Jochs solten auflegen können, würde sehr viel gehören, nichts geringers, als die Abschaffung derer Geseze, welche die Republik in Beziehung auf sie gegeben hat.
Die Geseze.
VORREDE.
Die Geseze unsrer Republik sind bisher nur durch die mündliche Überlieferung unter uns bekant gewesen. Die Aldermänner pflegten sie bey versammelter Landgemeine bisweilen aus dem Gedächtnisse zu wiederholen. Nur wenige unsrer Mitbürger bekümmerten sich genug darum, um in die Halle zu gehen, und in den Rollen nachzulesen. Öftere Vorschüzung der Angeklagten, daß sie die Geseze nicht recht wüsten, hat die Aldermänner zu dem Entschlusse gebracht, uns, Salogasten und Wlemarn, zu gebieten, daß wir den Hauptinhalt der nothwendigsten Geseze durch den Druk bekant machen solten. Wir thun dieses hiermit, und führen dabey allzeit die Geseze selbst, oder die Landgerichte, denn so heissen sie in unsern Jahrbüchern, dadurch an, daß wir den Anfang derselben hinsezen. Es ist nun auch folgendes von den Aldermännern genehmigt worden. Die Landgerichte werden nämlich nicht mehr, wie vordem, und nur bisweilen, geschah, vor der Landgemeine aus dem Gedächtnisse wiederholt, sondern verlesen. Und vielleicht wird bey der nächsten Versamlung der Landgemeine auf den Druk derselben angetragen. In dem Falle, daß dann die Mehrheit der Stimmen für diese Bekantmachung ist, so werden wir sie, und zwar in der ihnen eignen ältern Schreibart, die aber auch in den spätern Zeiten ist beybehalten worden, herausgeben. Dürften wir diese Schreibart auch verändern; so würden wir es doch nicht thun wollen. Denn sie ist von einer Beschaffenheit, daß durch sie der wahre Sinn der Geseze vorzüglich gut hervorleuchtet.

Hätten wir, was unsre jezigen Anzeigen des Hauptinhalts betrift, auch nur in geringstem diesen wahren Sinn verfehlt; so würden wir die ersten seyn, die sich darüber die lebhaftesten Vorwürfe machen würden. Denn zu geschweigen, daß dieß dem Besten der Republik zuwider wäre, so müsten wir uns ja alsdann für unwürdige Abkömlinge unsrer grossen Stamväter Salogastens und Wlemars halten, die nebst andern Weisen ihrer Zeit die Geseze der salischen Franken und der Friesen, mit der gewissenhaftesten Sorgfalt gesammelt, und in Ordnung gebracht haben. Geschrieben in der grossen Halle 1769.



EINLEITUNG
1 Von den Grundsäzen der Republik.

Deren haben wir nur drey. Der erste ist: Durch Untersuchung, Bestimmung, Entdeckung, Erfindung, Bildung, und Beseelung ehmaliger, neuer, und würdiger Gegenstände des Denkens und der Empfindung sich recht viele und recht mannigfaltige Beschäftigungen und Vergnügen des Geistes zu machen. Der zweyte: Das nüzlichste und schönste von dem, was jene Beschäftigungen und Vergnügungen unterhalten hat, durch Schriften; und das nothwendigste auf Lehrstülen Andern mitzutheilen. Der dritte: Schriften, deren Inhalt einer gewissen Bildung nicht nur fähig, sondern auch würdig ist, denen vorzuziehen, die entweder ohne diesen Inhalt, oder ohne diese Bildung sind.

Dadurch wird nicht gesagt, daß diese Bildung sich immer bis zur Darstellung, aber gesagt wird, daß sie sich allzeit über den troknen Vortrag erheben müsse.

Die Erfahrung vieler Jahrhunderte hat gezeigt, daß nur solche Schriften dauren. Und obgleich auch bisweilen diejenigen, denen jene Würdigkeit des Inhalts fehlt, auf die Nachwelt gekommen sind, so verdienen sie doch ihre Dauer nicht. Der Grund des Vorzuges, den wir geben, ist zu erwartende und verdiente Dauer.

Handeln und Schreiben ist weniger unterschieden, als man gewönlich glaubt. Wer handelt und wer schreibt, bringt Wirkungen hervor. Diese sind auf beiden Seiten sehr mannigfaltig. Die das Herz angehn, sind die vorzüglichsten. Sie haben eine nähere Beziehung auf die Glükseligkeit, als alle andere. Ob der Schreiber oder der Handelnde in grösserm Umfange wirke? Der eine vielleicht bisweilen so lange er lebt, und dann durch die Wirkungen der Wirkungen, so lange sie dauern können. Der andre wirkt auch nach seinem Tode, und immer von neuem ganz. Und wenn dieses von neuem ganz auch nur ein Jahrhundert fortwährt, so währt es lange. Hierzu kömt noch die gewönlich grössere Zahl derer, auf welche die Schrift Einfluß hat. Und dann die Einflüsse der Leser auf die, welche sie nicht kennen. Dieß wiegt auch auf der Wagschale. Die Aldermänner haben uns geboten, auch über diese Sachen kurz zu seyn, ob wir gleich, ohne weitläuftig zu werden, viel mehr darüber hätten sagen können.

2 Von unserer Politik.
Wir haben gar keine. Dieß bringt uns nicht wenig Nachtheil. Den Aldermännern ist nicht unbekant, daß sie sich bey versammelter Landgemeine vergebens bemühen würden, sie von diesem Nachtheile zu überzeugen. Sie haben aber beschlossen, einige wenige Grundsäze der Politik für sich selbst festzusezen. Hiervon komt in der Geschichte unserer Republik, die nun bald vollendet ist, mehr vor. Wir wissen noch nicht, ob wir sie werden herausgeben dürfen; aber davon, daß uns die Aldermänner befehlen werden, die Geschichte des bevorstehenden Landtages bekant zu machen, haben wir viel Hofnung. Auf diesem werden viel wichtige Dinge vorgehn, und ausgemacht werden. Man wird auch, wie die Rede geht, unter anderm einige Freye, die es unrechtmässig sind, zu Knechten machen; viele unsrer Mitbürger, bis sie sich etwa bessern möchten, für stimmenlos, und nicht wenige zu Nachtwächtern erklären, sowol wegen ihrer Wahlfähigkeit, als auch deswegen, weil die Vermehrung der Nachtwächter jezt Noth thut. Denn von den ausländischen Gelehrtenrepubliken kommen nachtnächtlich mehr verstorbne Schriften an, die als Gespenster umgehen, und bey unsrer Jugend besonders dadurch viel Unheil stiften, daß sie vorgeben, als machten sie daheim Epoke. (Wir dürfen es uns verzeihn, dieses fremde Wort gebraucht zu haben, weil das ganze Geschwäz von allerley Epoken, die keine Epoken sind, von den Ausländern zu uns herüber gekommen ist.) Es zweifeln freylich etliche unter uns an erwähnten Gespenstergeschichten; sie führen auch ziemlich scheinbare Ursachen ihrer Zweifel an, indem sie sagen, daß solche Schriften ohne Geist gewesen wären; wenigstens würde man das

Gegentheil eben so wenig erweisen können, als man erweisen könte, daß die Thiere Seelen hätten: aber was sie auch vorbringen mögen; so sind zu Viele, die solche Gespenster gesehen haben.



DIE GESEZE.

Von unsrer Sprache.
1

Wer lateinisch schreibt (die bekanten Nothdurften ausgenommen) wird so lange Landes verwiesen, bis er etwas in unsrer Sprache geschrieben hat.

Landgericht:

Die unvaterländischen Sclaven ...

L. G.

Den Nachlesern und Stoppelsamlern ...



Wir werden sowol hier als in der Folge einige historische und auch andre Erläuterungen hinzusezen. Nur denen, welchen unsre Geseze gleichgültig sind, kann es diese Sorgfalt ihren Sinn zu zeigen seyn.

Das Gesez die Sclaven betreffend ist älter, als wir wegen der lauen Beobachtung desselben sagen mögen. Die Stoppelsamler kamen auch schon auf einem Landtage des vorigen Jahrhunderts vor. Die Scholiasten haben sich auf beyden Landtagen nicht wenig unnüz gemacht; aber dafür auch derbe Widersprüche hören müssen. Eine Stelle des ersten Gesezes hat uns immer vorzüglich merkwürdig geschienen, diese nämlich: Denn was da Bücher lieset, wird nicht eher aus dem Nebel der Redensarten heraus, und bis zu dem Lichte wirklicher Gedanken kommen, als bis die, welche die Bücher fertigen, in der Sprache des Landes schreiben. Der Scholiast Petrus Schorfius Secundus soll von dieser Stelle das Zipperlein gekriegt haben.


2

Wer in einer neuen ausländischen Sprache schreibt, wird so lange Landes verwiesen, bis er etwas in unsrer Sprache herausgiebt. Ist er ein Knecht, so wird er vorher durchs Naserümpfen gestraft.

L. G.

Die Geringschäzung des Eignen, und Bewundrung des Fremden ...



L. G.

Selbst Leibniz, wenn er wieder käme ...


3

Wenn ein Knecht über drei neue Worte wagt, so büst ers durch das Naserümpfen.

L. G.

Einmischung in anderer Leute Sachen ...



Dieß Gesez ist auf dem ersten Landtage, von dem wir Jahrbücher haben, nämlich 1553 gegeben worden. Man weiß, daß schon Luther, (gegrüsset sey mit einem warmen herzlichen Grusse die Asche dieses vortreflichen Mannes!) daß schon er einen ordentlicheren Landtag, auf dem unter andern alles was vorginge, in Jahrbücher aufgezeichnet würde, hat zusammen berufen wollen; aber er ist nicht damit zu Stande gekommen, und darüber hingestorben. Wir finden in den Jahrbüchern (Luthers Handschrift ist dabey geklebt, und mit Seidenzeuge, wie die kleinen Malereyen über den Liedern der Minnesänger, bedekt) folgendes mit grössern Buchstaben eingetragen: Komts dazu, daß die Landgemeine gelehrter Männer zusammentrit; so reg ich denn an, und bringe als zur Richtschnur in Vorschlag: Berümpft soll und muß werden jeglicher Knecht, kleines oder grosses Rufs und Namens, vom Haubt bis zun Füssen, der's waghalset auch nur zwey bis drey neue Wort in unsre liebe edle deutsche Sprache einschalten zu wollen.
4

Wenn ein Freyer oder Edler ausländische Worte ohne Bedürfnis in die Sprache mischt, so entgilt er's, sinds nur wenige, durch die Stirnrunzel, sinds aber viele, so trägt er den Hund. Mischt ein Knecht ein, es seyn dann viel oder wenig Worte; so büsset er's durch das Hohngelächter, und wird er noch einmal betreten, durch den Sattel.

L. G.

Wider die Natur und alte gute Sitte unsrer Sprache ...


5

Wer hundert Scherfe und zehn Goldstücke in die Sprache gebracht hat, der erhält Schale und Blatt; wer die doppelte Zahl der Scherfe und der Goldstücke, Hügel und Eichel.

L. G.

Weil von der Sprache grossentheils die Denkungsart eines Volks abhängt ...



Sowohl das von der alten guten Sitte, als von der Sprache und Denkungsart, sind 1698 gegeben worden. Zu Karls des Fünften Zeiten mischte man, wie Leibniz erzählt, spanische Worte ein, vermutlich aus gutherziger Dankbarkeit für den schönen kaiserlichen Einfall, und damit ihm die Pferdesprache etwas sanfter wiehern möchte. Wie es diesen Worten ergangen ist, wissen wir; und sehen zugleich daraus, wie es künftig allen heutigstägigen Einmischungen ergehen werde, so arg nämlich, daß dann einer kommen und erzählen muß, aus der oder der Sprache wäre damals, zu unsrer Zeit nämlich, auch wieder eingemischt worden; aber die Sprache, die das nun einmal schlechterdings nicht vertragen könte, hätte auch damals wieder Übelkeiten bekommen. In dem zweyten dieser Geseze wird von den Goldstücken gesagt, daß sie wahre Heckethaler wären.

Von Streitschriften.
1

Streitschriften können nur im Falle der Nothwehr gewechselt werden.

L. G.

Obwol oft Wahrheit durch Streit und Strauß ...



Dieses wurde erst auf dem Landtage 1733 gegeben. Eine frühere Gesezgebung Streit und Strauß betreffend hätte vielleicht manche Lächerlichkeit von den Gelehrten abgewendet.
2

Wenn der Fall der Nothwehr, welcher durch hundert gute Männer und Einen bestätigt werden muß, nicht vorhanden gewesen ist, so wirds an dem Angreifer und dem Vertheidiger durch dreymal wiederholtes Hohngelächter gerügt, weil unter den Altfranken, vornehmen und geringen, viel Lachens über den Streit gewesen ist.

L. G.

Der hohe Ton etlicher Altfranken, die doch selbst, wenn sie Kriege führen ...


3

Ist der eine von den Streitenden ein Edler gewesen, so büst ers nur durch die Stirnrunzel und das Lächeln.

L.G.

Mehr zur Warnung als zur Strafe ...


4

Wird ein Streitender ertapt, daß er unter seinem Schreibzeuge Knüttel oder Keule verstekt liegen habe, so wird er auf ein Jahr Landes verwiesen.

L. G.

Alle Wildemanns Arbeit ...



Diese drey Geseze gehören dem folgenden Landtage zu. Die Angeklagten hatten sich hinter der Schwierigkeit, den Fall der Nothwehr zu bestimmen, verstecken wollen.

Das: Der hohe Ton etlicher Altfranken enthält besonders eine nicht unmerkwürdige Stelle, diese nämlich: Mögen sich doch Karl und Franciscus noch so kräftige Schimpfworte zugeschrieben haben; mag doch so mancher Fürstendiener, wenn er, zur Zeit des Schwertrechts, vom Vernunftrechte, geplaudert hat, durch Hülfe noch derberer Schimpfworte über beyderseitige Majestäten noch so weit weggekommen seyn; so ists und bleibts doch der Gelehrten unwürdig ...

Bey der gelinderen Bestrafung des Edlen wird vorausgesezt, daß er mit mehr Mässigung, als der andre gestritten habe. Denn wäre dieses nicht; so müste er es, weil er ein Edler ist, desto mehr büssen.

Es könte scheinen, als wenn das lezte dieser Geseze in früheren Zeiten, in denen, da man noch gewafnete Vorreden schrieb, wäre gemacht worden. Gleichwol ist es von 1733. Man hat Unrecht, wenn man den Gesezgebern nicht zutraut, daß sie ihre Zeiten kennen. Vielleicht ist dieß Gesez, selbst in unsern Zeiten, nicht ganz überfliessig.



Kerngeseze.
1

Wer, unter dem Vorwande der Vollständigkeit, das Wiederholte wiederholt, ist auf Jahr und Tag zu Belonungen unfähig.

L. G.

Anlangend die Abschaffung der Pluderhosen ...



Wir erwähnen nur in Vorbeygehn, aber, nach unsrer historischen Genauigkeit, können wir es doch auch nicht völlig weglassen, daß, unter dem Volke und der Zunft der Scholiasten, ein nicht kurzdaurender Zwist darüber entstand, ob man Pluderhosen, oder Pumphosen sezen solte. Dieses sehr reichhaltige Gesez, das unschuldiger Weise den lächerlichen Zwist veranlaste, wurde auf dem Landtage 1723 von den Aldermännern in Vorschlag gebracht. Beynah wär es nicht durchgegangen. Nur Eine Zunft gab den Ausschlag. Die Scholiasten regten sich mit besondrer Heimtücke dawider. Die Nachricht von ihren damaligen Ränken fült viele Blätter der Jahrbücher. Wir haben diese Abtheilung deswegen Kerngeseze überschrieben, weil wir sie unter den Papieren eines Aldermanns mit dieser Aufschrift gefunden haben.
2

Wenn sich ein Scribent in seinen Werken auf mehr als zwey Wissenschaften und drey Kentnisse einläst, muß er entweder auf alles Gefühl von Vortreflichkeit Verzicht thun; in diesem Falle ist er, so lange er bey dieser Verzicht beharret, aller Belonungen unfähig.

L. G.

Alle die sich mit Wissen und Willen beym Stule niedersezen ...



Oder er muß beweisen, daß Leibnizens Geist in ihn gefahren sey. Im Falle, daß es mit dem Beweise nicht fort will, ist er, so lange er bey der Behauptung beharret, eben sowol aller Belonungen unfähig.

L. G.


Da nichts mislicher ist, als Berufung auf grosse Männer ...

Wir haben die erste von diesen beyden Rollen nie gelesen ohne uns bey folgender Stelle etwas länger aufzuhalten: Denn Vortreflichkeit hat Falkenauge und Adlerflug; und ist mit nichten ein Schmetterling, der nur so eben ein wenig überm Geschmeiß umherflattert.


3

Ein Knecht kann über diese Sache gar nicht vernommen werden.

L. G.

Alles was ausser der Sehe und Beäugung ...


4

In dem hoffentlich seltnen Falle, dag ein freyer tortdauernde Unbärtigkeit durch den Augenschein solte darthun können, wird er auch nicht vernommen.

L. G.

Da Unbärtigkeit unter die unüberwindlichen Hindernisse ...



Die beyden Geseze, die kurze Sehe und die augenscheinliche Unbärtigkeit betreffend, gehören mit zu den gelindesten, welche die Republik hat. Bey den Altfranken sind uns indeß die Folgen dieser Schonung etwas nachtheilig. Denn diese haben kein arg aus dem grossen Unterschiede, der zwischen Knechten, solchen Freyen, und Männern ist, wider welche nach den drey ersten Kerngesezen mit Strenge verfahren wird.
5

Wer überwiesen werden kann, daß er die Stunde des Genies ungebraucht habe vorüber gehen lassen, ist auf Jahr und Tag keiner Belonung fähig.

L. G.

Die Kürze des Lebens, und die Seltenheit der Stunden ...


6

Wer zu wenigem Inhalte viel Geschwäz gemacht, und dieß hundert und Einen Tag getrieben hat, entgilt es durch die laute Lache.

L. G.

Niemanden weniger als den Deutschen ziemet ...



L. G.

Die grosse ansteckende und gar gefährliche Krankheit unsers erleuchteten achtzehnten Jahrhunderts ...

Die Seuche, der das Gesez erwähnt, ist erst auf dem Landtage 1757 so recht bemerkt worden; und doch hatte sie besonders auch in vorigem Jahrhunderte schon sehr gewütet. Wie schleichend ist oft der Gang, den die menschliche Erkentnis geht.

Wir können die etwanige Dunkelheit des Ausdruks: Hundert und Einen Tag, am besten aus dem Geseze selbst erklären. In der Rolle lautets davon so: Wird's hundert und eintägige Geschwäz auf Lehrstülen getrieben; so ist die Rede von wirklichen Tagen: fält aber der Unfug in Büchern vor; so wird die angezeigte Zahl Bogen verstanden.


7

Will sich einer, der vieles Geschwäzes halben angeklagt ist, durch Gewonheiten, Herkommen, Sitten und Gebräuche anderer Gelehrtenrepubliken, unsrer Bundsgenossinnen, entschuldigen, so büsset ers durchs Hohngelächter.

L. G.

Nicht zur Beschönigung, sondern daß man sich daran spiegle, dient ...



Mit den Einflüssen dieser Sitten und Gebräuche ging es vor der Gebung des Gesezes (es ist auch erst von 1757) doch auch allzuweit. Wer Mut genung hat, sich in grosse Büchersäle zu begeben, muß beynah vor jedem Schranke die Ohren zuhalten, wenn er nicht völlig betäubt werden will.

Von den Lehrgebäuden.
1

Neue Lehrgebäude werden gleich, wenn sie fertig sind, verbrant.

L. G.

Damit die Republik nicht durch grosse Wahrheitsverluste in Gefahr komme ...


2

Wenn das Lehrgebäude brent, wird der Erbauer an die Gränze geführt. Läst er beym Umsehen nur eine Thräne fallen, so wird er so lange verwiesen, bis der Wind die Asche ganz zerstreuet hat.

L. G.

Hartnäckige oder weichliche Anhänglichkeit darf nie den Richter ...


3

Wer auch nur als Handlanger dabey geholfen, vornämlich aber wer den Kranz aufgesezt und die Rede gehalten hat, wird mit der lauten Lache bestraft.

L.G.

Bey Dingen, wodurch die Republik in Gefahr kommen kann, wird bis auf den Helfershelfer ...



Einige wolten, daß man die Einführung dieser Geseze, weil Wolf noch lebte, bis zum künftigen Landtage aussezen solte. Aber wie konte die versammelte Republik, Eines Mannes halben, unterlassen, was sie zu thun vorhatte? Wird die Zeit jemals kommen, da man genug richtige Erfahrungen wird gesammelt haben, und also die Geseze von den Lehrgebäuden wird abschaffen können?

Von den Nachtwächtern.
1

Wer fünf Jahre und sieben Tage nichts anders gethan, als mittelmässige Bücher übersezt hat, wird Nachtwächter.

L. G.

Die gute Vertheilung der verschiednen Geschäfte ...



Wurde 1733 von der Zunft der Scholiasten vorgeschlagen. Sie fürchteten wol, daß nähere Bekantschaft mit den Ausländern ihren Schriften nachtheilig seyn möchte. Die einstimmenden Zünfte nahmen: mittelmässig in seinem rechten Verstande; und kehrten sich nicht daran, daß die Scholiasten die Schriften der Neueren überhaupt damit gemeint hatten. Bald nach Einführung des Gesezes wurden drey Scholiasten, weil sie aus andern Ursachen wahlfähig waren, zu Nachtwächtern gemacht.

2

Ein Nachtwächter hat unter andern dafür zu sorgen, daß die, welche durch eine spize oder scharfe Feder im Zweykampf erlegt sind, und nun als Gespenster umgehen, des Spukes nicht zu viel machen.



L. G.

Das ewige Vorgeben derer, die im Zweykampfe geblieben sind, als wären sie nicht geblieben ...

Wer hat solche Beyspiele von Zweykämpfen nicht erlebt. Wir Gelehrten streiten so viel, daß ja zulezt auch wol mancher bleiben muß. Als vor kurzem der berühmte Paracelsus Gompel von seinem Gegner nicht rittermässig erlegt, sondern auf gut irokesisch so war zerstümmelt worden, daß er vor aller Welt Augen, Glied bey Glied, dalag; konnten seiner gleichwol drey Nachtwächter nicht Herr werden, so gewaltig spükt er, und schrie immer dabey: Ich bin aber doch nicht erlegt! ich bin nicht erlegt, sage ich! Endlich riefen sie einen ganz jungen Kritikbeflissenen zu Hülfe, der eben erst aus dem Neste geflogen war. Der verstand's anders, und schafte den armen Gompel auf der Stelle fort. Wenn er nun noch bisweilen wiederkomt, so trit er ganz leise auf, und fragt, sobald er die Hörner hört, immer erst, eh er weiter schleicht: Ist der Beflissene auch von der Geselschaft?

Von der Entdeckung und der Erfindung.
1

Entdecker bekommen das Eichenblatt.

L. G.

Da besonders auch dadurch das Beste der Republik gefördert wird, daß ...



Auch die gehören zu den Entdeckern, welche die wahr geglaubte Erfahrung als falsch zeigen.
2

Erfindern wird der Hügel gegeben.

L. G.

Die Ehrerbietung, die man den Erfindern schuldig ist ...



L. G.

Erfindung hat Augen, Fund ertapts ...

Da besonders auch dadurch und: Die Ehrerbietung, die man sind schon von 1645. So früh sind uns Entdecker und Erfinder wichtig gewesen; und gleichwol scheint noch jezt die Kentnis dessen, was einer Nation Ehre macht, bey unsern Grossen sehr eingeschränkt zu seyn. Und wer kann wissen, wie lange ihnen diese altfränkische Denkungsart noch ankleben wird.
3

Wenn die Entdeckung und die Erfindung von Umfange der Schwierigkeit und des Nuzens ist, so wird dem Entdecker der Hügel, und dem Erfinder ausser dem Hügel Blatt und Eichel gegeben.

L.G.

Keiner hat gerechtere Ansprüche auf die höchsten Belonungen ...



L. G.

Nicht die blosse Ausbildung, sondern die wirkliche Erweiterung der Wissenschaften ...


4

Wenn ein Knecht darthun kann, daß Entdeckung oder Erfindung einem andern zugehöre, so wird er frey gelassen.

L. G.

Solte etwa ein Knecht wider alles Vermuten ...



Nichts ist ungerechter, als eines Andern Erfindung für seine eigne auszugeben. Deswegen sind selbst die Knechte gegen solche Räuber aufgeboten worden.


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