Die deutsche Gelehrtenrepublik. Ihre Einrichtung. Ihre Geseze. Geschichte des lezten Landtags. Auf Befehl der Aldermänner durch Salogast und Wlemar. Herausgegeben von Klopstock. Erster Theil



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Von den Mäcenaten.
Vorbericht.

Selbst ein Mäcen, ein Unterstüzer der Wissenschaften, welcher dem römischen gleicht, und nicht bloß sein Nachäffer ist, kann das nicht thun, was Martial in jenen kriechenden Versen an Flaccus schrieb: Wenn nur Mäcene sind, so wird's an Maronen nicht fehlen. Selbst dein Dorf wird dir einenVirgil geben. Was können nun vollends Mäcenate thun? und was haben sie gethan? Doch sie lassen wir in Ruh und Frieden der Ehre geniessen, mit der sie nun so fürlieb nehmen wollen; unsre Geseze gehen nur diejenigen unter uns an, die schwachköpfig oder niedrig genung sind, Mäcenate als Mäcene zu verehren.


1

Nimt sich's einer heraus, ohne Anfrage bey Zunft oder Volke, irgend jemanden einen Mäcen zu nennen, der ein Band hat oder keins, einen Kragen oder keinen, der ein Altfranke ist, oder einer unsrer lauen Mitbürger, aber der weder Macht noch Kopfs genung hat ein Mäcen zu seyn; so komt er so oft, und jedesmal auf drey Tage, entweder unter das Volk, oder unter den Pöbel, als ihm es ein andrer nachspricht, und gegen den Mann, der mäcenirt ist worden, den grossen Namen misbraucht. Wird’s ihm zum zwanzigstenmale nachgesprochen, so muß er bleiben, wo er dann eben hingekommen ist.

L.G.

Möchte sich doch die Asche Mäcens in ihrer Urne bewegen ... In der Rolle steht noch dieses: Noth thuts, daß wir sie so gar verschiedentlich benennen. Einer von altem römischen Gepräge heisse denn: ein Mäcen; und einer von neuerem Schlage, ein Ehrenpfennig heisse: ein Mäcenat.


2

Schmeichelt jemand einem Mäcenaten dergestalt, daß diesem sogar davor ekelt; so wird er auf drey Tage unter die Nachtwächter gebracht.

L. G.

Wo einer, es sey schriftlich oder mündlich, dem Mäcenaten so unmässiglich räuchert, daß diesem schlimm darob wird, und er endlich die Nase zuhalten muß; so ...


3

Führt jemand einen guten Jüngling zu einem Mäcenaten, daß er demselben Büklinge mache, und seine Worte noch für etwas mehr als Worte nehme; so wird er auf so viel Tage Landes verwiesen, als der arme junge Mensch Büklinge gemacht hat. Da es manchmal Schwierigkeiten haben könte, die Zahl der Büklinge genau anzugeben; so werden, bey verschiedner Aussage des Führers und des Geführten, zwanzig in Rechnung gebracht.

L. G.

Oberschranzen und Unterschranzen, Irwische und Sternschnupfen, und dergleichen; Masken, und was sie in die Hand schreiben, Versprechen und Halten, und dergleichen ...



Einige wolten bey der erwähnten Verschiedenheit der Aussagen hundert Büklinge annehmen; allein sie liessen sich doch von ihrer Meinung abbringen, als man ihnen vorstelte, daß die kleinen halbvollendeten Büklinge, deren doch bey solchen Anlässen nicht wenige vorfielen, bloß als Zwischenspiele anzusehn, und daher nicht mit zu zählen wären.
4

Wer Mäcenaten edle Ehrbegierde Schuld giebt, wird als ein Verunglimpfer ihres guten Namens angesehn, und gleich allen Afterrednern der Polizey übergeben.

L. G.

Dürfte Schuz der Geseze irgend jemanden verweigert werden; so fände solche Verweigerung bey etwanigen Klagen der Mäcenatschaften wol am ersten statt ...



Wie oft urtheilt man nicht von Sachen, von denen man doch nicht weiß, wie es damit zusammenhängt. Wir befürchten, daß die angeführte Rolle solche Urtheilerey veranlassen werde. Wir müssen also sagen, wie sie entstanden ist. Ein Mäcenat gab wider einen seiner Hofierer eine Klage ein, daß ihm dieser auf eine ehrenrührige Weise Stolz beygemessen habe; und der Hofierer hatte doch weiter nichts gethan, als in einem langen Abschnitte von der edlen Ehrbegierde eine nicht viel kürzere Anwendung auf den Mäcenaten gemacht. Man that dem Mäcenaten Vorstellung über die eigentliche Beschaffenheit der Sache; da er aber gar nicht hören wolte, und über versagte Gerechtigkeit immer lauter wurde: so konte man ihm zwar wol keine Genungthuung verschaffen; denn nach welchen Geseze hätte man den Hofierer bestrafen können? aber man sah sich doch durch den Vorfall genötigt, das Gesez, wovon wir reden, zu geben. Der Mäcenat äusserte viel Zufriedenheit darüber, und schien völlig besänftigt zu seyn, als er den Landtag verließ. Komm mir nun nur wieder! mochte er denken.

Nur denen, die noch nicht lange in der Welt gelebt, oder auf nichts, was darinn vorgeht, Achtung gegeben haben, ist es unbekant, daß solche Begebenheiten sich wirklich zuzutragen pflegen.


5

Derjenige Mäcenat, der den Unfug einsieht, welcher dadurch entstanden ist, daß er sich die bekanten Körner hat streuen lassen, und der dabey erklärt, er sey dergleichen gelehrte Dienerschaft nicht ferner zu dulden gesonnen, kann in die Republik, und also nach vorgängiger Untersuchung der Aldermänner entweder unter das Volk, oder in eine Zunft aufgenommen werden. Würd er aber weder hier noch dort der Aufname würdig befunden; so wird ihm gleichwol nicht zugelassen sich unter den Pöbel zu begeben. Denn wie wenig Ansehn er unter wahren Kennern von Personen und Sachen auch immer gehabt haben mag; so geziemt es sich doch nicht, daß ein gewesener Mäcenat unter dem Pöbel herumwandre, und wenn er auf einem Landtage etwas vorzubringen hat, sich bey dem Schreyer in Gunst sezen müsse, daß der es bekannt mache.

L. G.

Unerachtet aller Heg und Pflegung der Zuschriftsverbeugungen, Knechtlichkeiten, und Kriechereyen, der sich etwa ein weiland Mäcenat möge schuldig gemacht haben ...


Von der Ehre, die keine Ehre ist.
1

An denen die Verdienste haben, aber doch schwach genung sind, sich aus dem Beyfalle derer etwas zu machen, die keinen geben können, wird diese Schwachheit dadurch bestraft, daß es ihnen mit vorzüglicher Strenge, und beynah mit Härte erschwert wird die Belonungen der Republik zu erhalten.

L. G.

Weil mit nichten können loben, und auch nicht tadlen, die da sind Nachsager, Angaffer, Wizhaftige, Schwäzer in Zusammenkünften und Büchern, Mäcenate, Schranzen, Ausschreiber, Abconterfeyer, Meisterer, Pfuscher, Theoreyklauber, Bänkelsänger, Schemelrichter, und wer sonst noch dieses Gelichters, Geschmeisses, und Gezüchts seyn mag, kurz die Narren, Thoren und Gäuche samt und sonders, von denen Luther sagt: Bist du der Haar, Lieber, so greif dir an deine Ohren, und greifest du recht, so wirst du finden ein schön Paar grosser langer rauher Ohren; und wage dann vollends die Kost daran, und schmücke sie mit güldnen Schellen, auf daß, wo du gehest, man dich hören könne, mit Fingern auf dich weisen, und sagen: Sehet, sehet, da geht das feine Thier, das so treflich kann Ehre geben, und Ehre nehmen. Magst dann mit den Schellen läuten, oder auch, behaget dir dieses baß, auf der Lauten schlagen allerley Sudeley etlichen zum Lobe, und allerley Hudeley etlichen zum Tadel .. so haben wir zu Förderung ächter Ehr, und damit diese Kron, Juweel und Kleinod gelehrter Leute nicht unter die Bank gerathe, diensam zu seyn erachtet, daß ...



Dieß Gesez ist aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts, nämlich von dem Landtage 1652. Es ist sehr zu vermuten, daß es auf dem nächsten Landtage werde abgeschafft werden, weil es auf unsre Zeiten nicht past und daher überfliessig ist. Gleichwol haben wir nicht unterlassen wolle es mit anzuführen, weil man denn doch allerhand gute Betrachtunge über das anstellen kann, was zu den Zeiten unsrer Vorfahren etwa nüzlich, oder wol gar notwendig gewesen ist.
2

Wird jemand ertapt, daß er einem Ausrufer Eigenlob mit noch etwas dabey in die Hand gedrükt, und sich also selbst ausgerufen habe; so wird er der Polizey übergeben, die ihn dann den Umständen gemäß, nachdem nämlich der Ausruf laut oder leise gewesen ist, lange oder kurze Zeit gewährt hat, schon abstrafen wird.

L. G.

Da solch Eigenlob, welches einer durch eines Andern Schlund und Maul gehen läst, so unsäglich stinkt, daß ...



Wir sind einige Zeit bey uns angestanden, ob wir dieß Gesez mit anführen wolten. Wir dachten nämlich, es könte der Ehre der Republik nachtheilig seyn, wenn wir einen so schlimmen Schaden aufdekten, als der ist, zu dessen Heilung sich hier die Gesezgeber haben herunter lassen müssen; allein bey reiferer Erwägung der Sache fanden wir, daß es denn doch billige Männer, und solten sie selbst Altfranken seyn, der Republik nicht würden zu Schulden kommen lassen, wenn sie etwa ein Paar solcher reudiger Mitbürger hätte. Ist doch wol vielfachere und grössere Reudigkeit unter denen vorhanden, welche, mit einem der feinsten Töne der sogenanten grossen Welt, das gleich von allen Gelehrten behaupten, weswegen doch nur einige wenige unter ihnen Vorwürfe verdienen.

3

Diejenigen die einander öffentlich, wiederholt, und so loben, daß man siehet, der eine wolle immer wieder haben, und bekomme auch wieder, was er gegeben hat, machen sich dadurch unwürdig, daß ihnen Denkmale gesezt werden.



L. G.

Wechseln ihrer zwey mit solcher Hize Lob gegen einander, daß immer Schuß auf Schuß geschieht, und es sich also zulezt fügt, wie es sich fügen muste, nämlich daß sie beyde auf dem Plaze bleiben; so kann sie zwar in der Stille beweinen wer da will: aber Niemand darf solchen der wahren Ehre verlustigen Leuten ...


4

Wer seinem Buche in der Vorrede liebkoset, solt er auch diesen Weg des Selbstlobes mit noch so leisen Tritten gehn, kann in zwey Jahren, wenn er unter dem Volke ist, auf keine Zunft kommen; und ist er ein Zünfter, in eben so langer Zeit nicht Anwald werden. Aldermann wird er niemals.

L. G.

Wär es, daß man die Vorreden ganz und gar abschaffen, und also das Übel mit Strumpf und Stiel ausrotten könte; so ...



Von den geadelten Gelehrten.
Die Annehmung eines Adelnamens macht, wenn man ihn zwar nicht gesucht, aber auch nicht abgelehnt hat, der Belonungen der Republik verlustig: hat man ihn aber gesucht, so ist und bleibt man überdieses auch zeitlebens unzünftig.

L. G.


Wie auch der Federhut zu dem Degen, und zu dem, was sonst noch dorthin gehört, etwa passen möge; so schicken sich doch die Feder auf dem Hute wenigstens die neugerupfte und die in der Hand so wenig zusammen, daß ...

Vom Landtage 1757. Bey diesem Geseze ist, nach unsrer Meinung, zweyerley merkwürdig, erst, daß es nicht schon vor langer Zeit ist gegeben worden; und dann, daß es, da es endlich gegeben wurde, so schwer durchging. Nur Eine Stimme Mehrheit gab den Ausschlag.



Von den Literaturschulen.
Glaubet ein Kunstrichter, daß er eine Literaturschule stiften könne, wenn er ein Häufchen oder einen Haufen Kunstrichter um sich versamle, und zu ihnen sage: Wir wollen eine Schule seyn: so werden sie, der Stifter durch den Rümpfer, und die Gestifteten durch den Lautlacher bestraft.

L. G.


Weil nach Einführung mancher Misbräuche, und Beglaubigung vieler Irsale, oben ein auch noch Schulhalter und Schulknaben aufgekommen sind; so ...

Die Veranlassung zu diesem Geseze war folgende: Etliche Kritiker hatten davon gehört, daß man die Maler in Schulen absonderte, als: in die römische, die venetianische; da dachten sie, sie müsten auch aus verschiednen Schulen bestehn, und vergassen dabey zu überlegen, daß nicht die Beurtheller der Maler, sondern die Maler selbst die Schule ausmachten.



Von der Freylassung.
1

Wenn ein Knecht sein Geschriebnes bis auf ein Stük oder zwey vor der Landgemeine öffentlich verbrent, so wird er nach dem übriggelasnen beurtheilt, und kann den nächsten Landtag frey werden.

L. G.

Obgleich lange Knechtschaft ...


2

Wenn ein Knecht durch Nachahmung eines andern Knechts zwiefach ein Knecht wird; so ist er auf Jahr und Tag zur Freylassung unfähig.

L. G.

Allzugrossem Verfalle vorzubeugen ...



Ist von 1652. Es ging zwar beynah mit allen Stimmen durch; aber leider ist auf den folgenden Landtagen nicht sonderlich darüber gehalten worden.

Die Knechte von der Zwitterart, die nämlich, welche halb nachahmen, und halb ausschreiben, (das Völkchen ist jezt nicht klein!) sind noch unter den zwiefachen. Wir haben des Gesezes oder vielmehr der Polizeyverordnung die erste Art betreffend nicht erwähnt, weil wir nach dem Befehle der Aldermänner nur die nothwendigsten Geseze bekant machen solten. Es ist hier übrigens noch nachzuholen, daß zwiefache Knechte, und Knechte von der Zwitterart nicht zünftig sind.

Auf dem Landtage 1757 wurde von einigen nur erst vor kurzem freygelasnen Knechten in Vorschlag gebracht: Den zwiefachen Knecht zur Freylassung gänzlich unfähig zu erklären. Aber die Republik hat, nach ihrer weisen Gelindigkeit, das alte Gesez behalten, und zugleich das neue gegeben, daß kein gewesener Knecht vor Verlauf eines Jahres etwas bey der Landgemeine in Vorschlag bringen könne.
3

Wenn ein Knecht einen streitsüchtigen Freyen im Zweykampf erlegt, so wird er freygelassen.

L. G.

Den Knechten desto mehr Thüren und Thore zu öfnen ...



Auf dem Landtage 1698 traten die Knechte zusammen, und baten um Einführung dieses Gesezes. Beym ersten Anblicke scheint es, daß die Streitigkeiten dadurch gebilliget werden; aber bey genauerer Untersuchung findet man, daß, da Streitigkeiten einmal ein Übel sind, welches nicht völlig abgeschaft werden kann, es der Weisheit der Gesezgeber gemäß war, ihnen dadurch von ihrem Reize etwas zu benehmen, daß sie oft durch Knechte geführt würden: und überdieß war es auch gut, daß ein Weg mehr da wäre zur Freylassung zu gelangen.

Von den Ankündigern und Ausrufern.
1

Die Ausrufer können bey dem Anlasse, da sie neue Bücher anzeigen, ihre Stimme als Mitbürger geben. Dünket ihnen aber, daß sie deswegen, weil sie Ausrufer sind, mehr als Eine Stimme haben, so müssen sie sich entweder damit entschuldigen, daß sie zu der Zeit, da sie diese Meinung von mehr als Einer Stimme hegten und äusserten, krank gewesen seyn, oder sie werden zum Hohngelächter verurtheilt.

L. G.

Da allerley Wahn, Dünkel, und Schwindel obwaltet, als wenn . . .


2

Verharren die Ausrufer bey ihrer Meinung, so fragt sie der Aldermann: Wie viel Stimmen denn mehr als Eine ? und nachdem sie eine Zahl genant haben, so werden sie eben so viel Jahre Landes verwiesen.

L. G.

Da die Leute oft mehr als Einen Sparren zu viel ...


3

Wenn ein solcher Ausrufer von der Landesverweisung zurük gekommen ist, so wird er noch Jahr und Tag Aufwärter bey den Nachtwächtern, und ihm liegt ob, den Nachtwächtern das Horn rein zu halten, damit es gut blase, und er in Zeiten damit umgehen lerne. Denn künftig, wenn er wieder Ausrufer ist, muß er, wenn er sein Ausrufungsgeschäft verrichtet, von Zeit zu Zeit dabey ins Hörn stossen.

L. G.

Es ist nicht ohne, daß die Gesezgeber gegen eingewurzelte und hartnäckige Schäden . . .



Zu diesem Blasen wird unter andern erfordert, daß sie nicht durchgehends: Ich, oder Wir hören lassen, sondern wenigstens Einmal die Kritik an ihre Stelle unterschieben. Dieser Unterschub der Kritik ist eine ausdrükliche Bedingung, die sie nothwendig eingehn müssen, eh sie ins Land zurük kommen dürfen.

4

Solte ein Ausrufer des Umstandes, daß der Landtag noch entfernt ist, zu sehr misbrauchen, und mit den vielen Stimmen, die er zu haben glaubt, zu laut schreyen, so warne ihn Jeder, der es gut mit den Unmündigen meint, die der Ausrufer etwa irre führen könte, und gebe ihm zu verstehen, daß denn doch endlich gewiß Landgemeine gehalten werde. Wer dieß thut hat Belonung von den Aldermannern zu erwarten.



L. G.

Auch gute Handlungen, die in den Gesezen nicht benant sind . . .


5

Thut ein Ausrufer Einen schiefen Ausruf, und Einen spizfindigen, und Einen gar unwissenden, und Einen allzuplauderhaften, und bricht er die Ursachen des Tadels oder des Lobes, das er in dem Ausrufe vorbringt, offenbar vom Zaune; und geschieht dieses so ununterbrochen, daß er dazwischen nicht Einmal gewissermaassen zur Vernunft komt; so wird er auf fünf Jahre stimmenlos.

L. G.

Wo ein solcher, der sich vor aller Welt Ohren ins Beurtheilen mischet, bis dahin geriethe, daß er die ganze Runde der Abgeschmaktheit machte ...



Wir finden in den Jahrbüchern keine Spur, wie es zugegangen ist, daß die gemischte Zunft mit diesem doch wirklich allzugelinden Geseze hat durchdringen können. Man stelle sich vor, was alles bey einander seyn müsse, eh man straffällig wird; und man wird die übertriebne Gelindigkeit des Gesezes zugestehn.

Es ist von dem Landtage 1745. Den folgenden Landtag suchte sich ein Angeklagter in völligem Ernste, und mit grosser Hartnäckigkeit auf diese Art zu retten: Nach dem Geseze, besteht die bekante Runde, die in demselben mit einem so widrigen Ausdrucke beschrieben wird, darinn, daß erst ein schiefer Ausruf geschehe, hernach ein spizfindiger, ferner ein gar unwissender, dann ein allzuplauderhafter, und hierauf endlich die Ursachen vom Zaune gebrochen werden. Nun berufe ich mich auf alle, die meine Blätter gelesen haben, und wer hat sie nicht gelesen? ob ich nicht gerade das Gegentheil von dem thue, was in dem Geseze steht. Fange ich etwa schief an? Beym Zaune fang ich an! Dann schreite ich (man erlaube mir die etwas härtlichen Ausdrücke des Gesezes ein wenig zu mildern; dieß wird demselben nicht zum Nachtheile gesagt; denn wer hat wol mehr Ehrfurcht gegen die Geseze als ich habe? ich schreite dann zu einer gewissen angenehmen Redseligkeit fort; hierauf fält denn wol ein Ausruf vor, in dem etwa ein Wort der Unwissenheit stehn mag; wer kann aber auch alles wissen, was andre Leute wissen? Nach diesem begebe ich mich mitten in das Verfeinerte hinein. Denn verfeinert, was soll's zu vieler Bescheidenheit? bin ich in hohem Grade! Und endlich komt bey mir erst das, was die Rolle schief, ich aber kühne Wendung des kritischen Genies nenne. Ist das nun die Runde, von der das Gesez redet? Mache ich nicht vielmehr die meinige in der entgegengesezten Ordnung? Zu geschweigen, daß ich, auch in andrer Betrachtung, mehrbemeldete Runde nicht mache. Ich habe es durch meine gemilderten Ausdrücke zur Gnüge dargethan, wie unschuldig ich, auch von dieser Seite, bin! Kurz, denn was braucht es bey einer so klaren Sache viel Worte? ich wolte mir die Stimmenlosigkeit, mit der man mir drohet, gar sehr verbeten haben!

Man siehet, dieser Mann irte besonders auch darinn, daß er sich vorstelte, es müste in der Runde immer alles in einer gewissen Ordnung auf einander folgen, und nicht in Erwägung zog, daß es dabey nur darauf ankäme, daß das, das zur Runde gehörte, durch nichts anders unterbrochen würde.
6

Es giebt einen Fall, in welchem den Ausrufern völlige Gesezlosigkeit es ist hier von den sie angehenden Gesezen die Rede) zugestanden wird. Der Fall ist, wenn sich Jemand so sehr erniedrigt, daß er einen Ausrufer in der Absicht lobt, um, wo nicht Gegenlob, doch Mässigung beym Tadeln von ihm zu erbetteln. Dieser wird dann allen Ausrufern, die um Gesezlosigkeit ansuchen, und sie erhalten (sie erhalten sie aber allzeit) Preis gegeben.

L. G.

Los und ledig von allem, was ihnen bey ihren Verrichtungen obliegt, müssen die Ausrufer Nothdurft halben seyn, so bald Jemand für achtfällig und vogelfrey zu erklären ist. Denn so traurig es auch immer seyn mag, Gesezlosigkeit gestatten zu müssen; so würde doch auch auf der andern Seite der Vogelfreye, ohne die mächtige Beyhülfe der Ausrufer, wie ungestraft herum wandern, und er würde also . . .



Einige waren Anfangs dafür, daß man Vogelfreye dem Hohnlacher und seines gleichen, andre, daß man sie dem Schreyer und seines gleichen überlassen solte; zulezt aber wurde, aus vielen und gewiß sehr guten Ursachen, beschlossen, daß man diejenigen Ausrufer, die um Gesezlosigkeit ansuchen würden, auf die Vogelfreyen loslassen wolte.

Man sieht von selbst, daß hier von ehrbaren Ausrufern die Rede nicht ist. Denn diese werden sich wol hüten, um Gesezlosigkeit anzuhalten. Aber die jungen Kritikbeflissenen, die eben erst Ausrufer geworder sind, sezen sich leicht über solche Bedenklichkeiten weg; und weil man ihnen dieß mit Recht zutraute, so wählte man den Hohnlacher und der Schreyer nicht.


7

Wenn sich ein Freyer oder ein Edler gegen einen Ausrufer öffentlich vertheidigt, so büst ers durch Runzel und Lächeln.

L.G.

Da zur rechten Zählung, Messung, und Wägung mehr als eine Zusammenkunft der Landgemeine ...



8

Vertheidigt sich ein Knecht, so läst mans hingehen, und ahndet es nicht.

L. G.

Gemeines Handgemenge und Faustrecht ...



Die Neuheit der Geseze von den Ankündigern und Ausrufern erhelt aus ihrem Inhalte. Aldermann Ekhard (künftig mehr von ihm) that sich bey Gebung des ersten durch die bekante, aber oft sehr falsch abgeschriebne Rede hervor, die anfängt: Mir geht es nicht etwa wie Burinams Thiere zwischen den beyden Heuhaufen; mir geht es so gar wie einem Ausrufer, wenn er gestiefelt und gespornt in den grossen Stall seiner sämtlichen Steckenpferde trit, und ganz und gar nicht mit sich einig werden kann, welches er reiten will: Ob es der Scheckichte seyn soll? ob der Windgleiche? der Langgeschweifte? ob der Tappende? der Einäugige? oder wie sie sonst noch heissen mögen. Er pfeift, er trillert, er klatscht; und immer kann er noch nicht zu Pferde kommen ... Wir hoffen diese Rede ehestens nach einer richtigem Handschrift herausgeben zu können.

Von Völlerey und Trunkenheit.
1

Wer sich in einer ausländischen Schrift berauscht hat, es sey Wein oder Weingeist darinn gewesen, sie sey kühl hinuntergegangen, oder sie habe geraucht, und taumelnd von ihr auf der Gasse herumwankt, und laut schreyt, (murmeln kann er wie er will,) daß er diese Schrift allen deutschen Schriften vorziehe, über dem rufe man gleich auf der Stelle, und ohne alle Säumnis: Jo Duthe! und stosse ihn, ohne Aldermänner und Herold abzuwarten, über die Gränzen hinaus.

L. G.

Der Trunkne muß wie der Nüchterne ...



1733 vorgeschlagen von der Zunft der Wisser. Es war ihr damaliger Anwald, der Urenkel des treu'n Ekhards, der die Sache vornämlich betrieb. Weil wir den zu haltenden Landtag nun endlich sehr nahe glauben; so hoffen wir auch, daß dieser gute Greis noch darauf erscheinen werde. Er machte uns auf dem lezten Landtage sehr angenehme Abende. Für die Kenner gewisser Sachen sagt er viel mehr, als er zu sagen scheint. Er trieft recht von deutschen Sprichwörtern, besonders, wenn er Ekharde erzählt. So nent man diejenigen seiner Erzählungen, in welchen sein Urältervater der treu' Ekhard vorkomt.
2

Wer, ob er gleich zu Hause bleibt, und nur murmelt, sich täglich in den Schriften der neuen Sophisten, zum Exempel Voltairens und seiner Säuglinge besäuft, und zwar dermaassen, daß er fünf bis sechsmal beym Stule liegend und den Rausch ausschlafend gefunden worden ist, der wird bey den Nachtwächtern auf Gnade und Ungnade eingesperrt, und ihm seines gewönlichen Gesöfs, wie auch Papiers zum Speyen, so viel er will, gelassen.

L. G.

Zur Steurung allzugrosser und anhaltender Völlerey, und damit nicht unter den Altfranken durch die Unthaten Verstandes und Ehrvergesner Trunkenbolde ...



Auf dem Landtage 1745 von der Zunft der Weltweisen vorgeschlagen. 1757 ließ die Zunft das Gesez aufrollen, und: Voltairens und seiner Säuglinge, an den Rand schreiben.

Von den jungen Gelehrten.
1

Ist eines jungen Gelehrten erster Auftritt in den Geschäften, oder auf dem Lehrstule mit Stolze begleitet; so darf er binnen Jahres Frist auf keine Belonungen der Republik hoffen.

L. G.

Ziemte Bescheidenheit minder Jung und Alt, Jung insonders, und war sie nicht deutscher Art und Eigenschaft sonderlich gemäß; so ...



Die Gesezgeber müssen sich bekantlich nach dem Character der Nation richten, für welche die Geseze bestirnt sind. Daß dieß, in Betracht des eben angeführten Gesezes, gut beobachtet sey, werden wenigstens die unverfeinerten Deutschen einsehn, die hier aus der Erfahrung noch mitsprechen können. War es in der französischen oder englischen Gelehrtenrepublik gegeben worden; so würd es von der Weisheit der Gesezgeber gar nachtheilige Begriffe erwecken. Denn dort (es versteht sich, daß einige Ausnamen zugestanden werden) würd es eine barbarische Strenge haben, und übermenschliche Dinge fodern.

Glüklicher Staat, der solche Geseze haben kann, hat, und darüber hält. Hochverrath kann wider ihn begangen, seine Majestät kann beleidigt werden: aber seine Grundfesten bleiben unerschüttert.


2

Steiget bey einem Jünglinge der Stolz so hoch, oder ist er (denn man kann nicht recht wissen, wie es hier eigentlich mit ihm bewandt ist) so übertrieben demütig, daß er eine erste Schrift dennoch herausgiebt, ob sie gleich nichts, als geruchlose Blüthe hat, und nirgends auch nur eine saure Frucht zeigt; so ist er desfalls auf Jahr und Tag unzünftig.

L. G.

Wer's in Meisterwerken so wenig ausspäht, worauf es ankömt, und sich mit Gesellenarbeit (alle, auch die zierlichsten Schwäzer sind Gesellen) noch dergestalt gütlich thut, daß er ...


3

Hat ein Jüngling, den die Denkmale nicht schlafen lassen, welche länger als Erz dauern, seine erste Schrift mit feuriger Unruh, und lauten Herzschlägen gearbeitet, aber sie gleichwol, ohne eine Thräne dabey zu vergiessen, ins Feuer geworfen; so bekomt er das Eichenblatt, wenn er auch noch kein Zünfter ist.

L. G.

Merkzeichen, welche den künftigen grossen Schreiber wittern lassen ...


4

Entdekt Jemand einen Jüngling, der, unter der Last der äusserlichen Umstände, oder der Bescheidenheit erliegend, völlig unbekant ist, aber Gaben hat; so erhält er das Eichenblatt, und dereinst ein Denkmal bey dem Denkmale des Entdekten, wenn dieser bis dahin gelangt.

L. G.

Patriotische Sinnesart, die mit Scharfsicht vereinigt ist ...



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