Die deutsche Gelehrtenrepublik. Ihre Einrichtung. Ihre Geseze. Geschichte des lezten Landtags. Auf Befehl der Aldermänner durch Salogast und Wlemar. Herausgegeben von Klopstock. Erster Theil


Von handwerksmässigen Gesinnungen



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Von handwerksmässigen Gesinnungen.
1

Einem Gelehrten, der bloß das lernt, was er zum Amte notwendig braucht, ist es nicht um die Wissenschaften zu thun, und er ist daher unfähig die Belonungen der Republik zu erhalten.

L. G.

Kümmerlicher Behelf mit nur eben so vielem aus den Wissenschaften, als zur Verwaltung eines Amtes alsdann zureicht, wann man allein Brodterwerbs halben sein wartet ...


2

Die niedrige Denkungsart, nicht zulassen zu wollen, daß einer in mehr als Einer Wissenschaft vortreflich sey, wird an dem, der sie in öffentlichen Urtheilen zu erkennen giebt, dadurch gestraft, daß er kein Zünfter werden kann, oder, ist er einer, aus der Zunft gestossen wird.

L. G.

Einer zeigt sich etwa so in einer Wissenschaft, daß selbst seine Neider müssen eingestehn, er habe Haare auf den Zähnen. Darauf begiebt er sich auch wol in eine andre Wissenschaft hinein, und arbeitet in selbiger; da treten denn straks Leute auf, rufen, und schelten: Glattkinn! Glattkinn! Und dieß Gerufe und Gescheite treiben sie nicht deswegen, weil sie's aus der Beschaffenheit der neuen Arbeit darthun können, daß der es verdiene, der selbige unternommen hat; sondern weil sie eine verwachsene Seele haben, und daher auf keine Weise zulassen und dulden wollen, daß einer in mehr als Einer Sache, (denn es ist ihnen schon gar widrig, daß es in Einer geschehn ist) sich hervorthue. Wie sehr nun auch diese Niederträchtigkeit nicht nur in unsrer Heimath, sondern auch unter den Ausländern möge eingerissen seyn; so lassen wir doch die Hände nicht sinken, sondern, damit sie mindstens nicht gar zu schamlos ihr Haupt empor tragen könne, und denjenigen vor ändern gesteuert werde, die keine Wissenschaft eigentlich recht angeht, und die doch bey solchen Anlässen am redseligsten sind; so sezen und ordnen wir, daß ...



Wir sind die Jahrbücher von der Zeit an, da dieß Gesez ist gegeben worden, (es ist vom vorigen Jahrhunderte) genau durchgegangen, und haben gefunden, daß man auf jedem Landtage mit Strenge darüber gehalten hat; und gleichwol .. doch in keinem Staate können es ja die Geseze allein thun; die guten Sitten müssen hinzukommen, und den Gesezen beystehen. Wir können, ohne im geringsten zu vergrössern, sagen, daß die guten Sitten in unsrer Republik viel Einfluß haben; aber was diese Scheelsucht anbetrift, wider welche das angeführte Gesez gegeben ist; so kann nicht geleugnet werden, daß es mit dem Einflusse nicht so recht fort wolle.

Die Überlegenheit, welche die deutschen Gelehrten durch ihre Bescheidenheit über die Gelehrten andrer Völker lange gehabt haben, und haben, würde um einen viel entscheidenden Grad steigen; wenn sie aufhören wollen, sich ihnen, in Betracht jener Scheelsucht, gleich zu stellen.



Von den Ausschreibern.
1

Wer Andre ausschreibt, und sie nent, muß gleichwol Rechenschaft geben, warum er ausgeschrieben habe. Sind die Ursachen, die er anführt, nicht gut; (und beynah niemals können sie es seyn) so wird er auf ein Jahr Nachtwächter.

L. G.

Damit der Vervielfältigung und selbst der Verdickung der Bücher, als woraus seit langer Zeit so vieles der Ehre dt Republik nachtheiliges gekommen ist, gleichwol in etwas gewehret werde; so ...


2.

Wer Andre, ohne sie zu nennen, ausschreibt, wird der nur nicht völlig willkürlichen Verurtheilung des Fünfergerichts überlassen.

L. G.

Tempelraub ists zwar eben nicht, wenn einer den andern ausschreibt, weil so manche Bücher mit nichten Tempel sind, wol aber Strohhütten und Marktschreyerbuden . . .



Das Fünfergericht ist eine Art Untergericht, das gewönlich nur aus fünf Mitgliedern besteht, und bey jedem Vorfalle, wo man eins braucht von neuem ernant wird. Der Schreyer hat oft den Vorsitz darinn. Denn noch allen Schreyern hat diese Ernennung so wol gethan, daß sie ein beynah unfehlbares Mittel gewesen ist, sie auf einige Tage zu schwichtigen.

Von den Denkmalen.
1

Ein Freund kann einem Freunde wol ein Denkmal in oder ausser dem Haine sezen, wo wir die Landtage halten; er muß sich´s aber auch gefallen lassen, daß bey vorhandnen guten Ursachen das Denkmal wieder weggenommen werde.

L.G.

Mag´s doch gestattet werden, daß ein tüchtiger Mann, wol verstanden, er sey ein Zünfter oder der Aldermänner einer, seze einem andern einen Denkstein, der Zier habe, oder einfältiglich gehauen sey. Fügt sich´s aber hernachmals, wenn ein Zehend Jahre dahin ist, daß kein Mensch deß mehr kenne, dem das Steinlein ward, und die Zeit hab also einen Spruch gesprochen wol so streng, als die alten Ägypter pflegten über die Todten zu sprechen: so lasset ihr das Denkzeichen zerschlagen, und die Stück aus´n ander werfen. Denn ein einzelner Mann mag wol dieß oder das, kleines oder grosses, tiefes oder hohes von `nem andern einzelnen Manne meinen und halten; aber die Zeit, das ist so viel, als `ne ganze Reih und Folge Männer, die sich auch auf die Wagschal verstehn, und des Züngleins Bewegung genau beobachten, fährt doch besser durch, wenn´s Entscheidung gilt, würde wol Sandkörnlein wägen, geschweige denn gröblichen Fehl und Misgestalt. Daher, solt auch derjenig, so das Denkzeichen oder Maal hat aufgerichtet, bitterlich drob weinen; so muß doch mit dessen Zertrümmerung und Zerstörung ...


2

Ein Denkmal, das ein Zunft gesezt hat, kann nicht weggenommen werden; aber keine Zunft darf auch einem ihrer Mitglieder ein Denkmal sezen. Derjenige, dem diese Ehre wiederfährt, muß auf einer andern Zunft, oder ein Aldermann seyn. Sollte eine Zunft es wagen, ein solches Denkmal machen zu lassen; so darf es nicht errichtet werden, und die Zunft wird auf fünf Tage stimmenlos.

L. G.

Geahndet und gerügt muß werden alles, was die Grundfeste der wahren Ehre erschüttert. Würd also ein partheyischer Freund durch List und Ränke, Vorspieglung und Täuschung, Lug und Trug, Helfer und Helfershelfer, auf einer Zunft so viel vermögen, daß er ...



Von dem Landtage 1652. Es herschte damals grosse und unverholne Eifersucht unter den Zünften. In den Jahrbüchern steht viel Denkwürdiges davon. Die Aldermanner haben auf keinem Landtage mit mehr Durchsehung und Kraft von der wahren Ehre geredet, als auf diesem. Man behauptet zwar, daß zu unsern Zeiten nur edle Nacheiferung statt finde; unterdeß könte doch wol auch manch Fünkchen von andrer Beschaffenheit hier und da unter der Asche glimmen.

Von der Verehrung der Alten und der Ausländer.
1

Übertriebne Verehrung gegen die Alten bleibt nur dann ungeahndet, wenn, (wie das gewönlich der Fall ist) gefunden wird, daß sie der Angeklagte doch nicht kenne, wie viel er auch von ihnen schwaze; kent er sie aber, so ist er, haben ihn die Griechen zu der Sclaverey gebracht, auf zwey Jahre unzünftig; und haben es die Römer, auf drey Jahre.

L. G.

Anstaunung, Maulaufsperre, Fröhnung, und Räucherey, als welche den Geist nur kleinlaut machen, und ihn dergestalt austroknen und ausdörren, daß er zulezt gänzlich einschrumpfet, dieses alles, wie es auch, in Betreff der Alten, möge beschöniget werden ...



L. G.

So gar das edle Selbstgefühl, welches nicht durch Stolz, sondern durch Kraft entsteht, kann von der so weit ein-gerisnen Abgötterey, welche mit den Alten getrieben wird ...


2

Wer die Verehrung gegen die Ausländer zu weit treibt, ist auf fünf Jahre unzünftig.

L. G.

Recht und Gerechtigkeit wird der Deutsche allzeit gegen die Ausländer handhaben; er ist hiezu nur allzugeneigt: aber beständig zum Hofieren in Bereitschaft stehn, wenn sie nur das Maul aufthun, und ihnen da Geist Schuld geben, wo denn doch kaum ...



Schon auf dem Landtage 1698 gegeben. Es ist dieß der wenigen Wirkung halben, die das Gesez gehabt hat, zwar unglaublich, aber gleichwol ist's wahr.

Von der Polytheorie.
Der Polytheorist, welcher durch die Wahl, und den Beweis seiner Säze zeigt, daß er sich noch zu bemühen habe, ein guter Lehrling zu werden, muß dem Hohnlacher stehn.

L. G.


Nachdem die Polyhistorey völlig abgekommen ist; hingegen an ihrer Statt die Polytheorey immer mehr und mehr einreisset: so sollen, zur Hemmung des neuen Übels, diejenigen, welche Andre in einer Wissenschaft, in der sie kaum buchstabieren können, zur Redehaltung anleiten wollen, gehalten seyn, daß sie zuvor.. .

Vom Landtage 1757. Kaum konten die Meister in den Wissenschaften damit durchdringen. Denn das Volk hatte dießmal einige Zünfte mit seinen Meinungen angestekt.




Von der Todtenfackel.
1

Wenn ein Freyer, oder ein Edler, oder gar ein Aldermann sieht, daß seinem Werke die Todtenfackel angezündet werden soll; so hat er die Befugnis, die Stimmensamlung zu hindern, und um Frist bis zu dem nächsten Landtage zu bitten. In dieser ist ihm vergönt, allerhand ihm vortheilhafte Nachrichten von dem Geschmacke einiger unserer Mitbürger zu sammeln, und sie den nächsten Landtag anzuführen. Unterdeß kann ihm dieß nicht viel helfen. Denn die gerechte Republik, Aldermänner, Zünfte, und Volk, hatte nicht ohne Ursache die Anklage wegen der nun nothwendigen Anzündung der Todtenfackel ausgehört. Es kömt also diesmal zur Stimmensamlung, und der Herold ruft:

Du lebst, aber dein Werk ist todt!

L. G.


Da keinesweges geduldet werden kann, daß uns die Altfranken oder gar unser Pöbel in Aussprüchen über wichtige Sachen der Republik vorgreifen; und ferner kurze Verjährung doch nie rechtskräftig ist ...

Von 1698. So wenige auch auf diesem Landtage waren, (es waren damals zwey Zünfte eingegangen) so war man doch auf demselben sehr ernsthaft für das Wohl der Republik besorgt. Die Aldermänner brachten dieß Gesez in Vorschlag. Es war die gemischte Zunft, welche die Befugnis hinzusezte. Die ändern Zünfte verwarfen das zwar; aber die Aldermänner waren nachgebend genug, es gleichwol mit auf die Rolle schreiben zu lassen. Wir finden nichts in den Jahrbüchern davon, wie die Aldermänner, wider die Einrichtung der Republik so etwas haben für sich thun können, und warum es die Zünfte zugelassen haben.

Auf dem Landtage 1723 wurden drey zu dieser Zeit gar berühmte Gelehrte, nämlich Sebastian Wisch, Wilibald Knirps, und Otto Hahnekamm auf die Todtenfackel angeklagt; sie bedienten sich aber der Befugnis, und die Entscheidung ihrer Sache muste also bis zu dem folgenden Landtage ausgesezt werden. Sie thaten, die Zwischenzeit über, all ihr mögliches um losgesprochen zu werden. Sie verlängerten die Anmerkungen, und vermehrten die Register ihrer Bücher; sie liessen sie prächtig drucken, und sezten ihnen Zuschriften vor. Der Name: gewafnete Vorreden, war zwar damals völlig abgekommen; aber, der Sache nach, liessen sie in den ihrigen die Waffen recht gut blinken. Gleichwol fürchteten sie aller dieser Anstalten ungeachtet doch den Landtag ein wenig. Dieser kam. Der Herold war schon hervor getreten, als man erfuhr, daß ein Irthum vorgegangen wäre, und nicht Sebastian Wisch, sondern Cyriac Wisch den vorigen Landtag hätte sollen angeklagt werden. Diesen Umstand wolte sich Sebastian sogleich klüglich zu Nuze nachen, und die Stimmensamlung zum zweytenmal aufschieben lassen, im Falle daß man es etwa bey dieser Gelegenheit übel mit ihm in Sinne haben solte; allein man deutete ihm an, daß er völlig ruhig seyn könte, weil man an ihn gar nicht einmal gedacht hätte, und auch jezt nicht dächte. Cyriac behauptete, daß, ob man es gleich nun anders vorgäbe, er doch damals nicht wäre angeklagt worden, sondern Sebastian war's: er müste also, da er's jezt erst würde, des Rechts, sich auf den künftigen Landtag zu berufen, gleich ändern geniessen. Weil er bey diesem Gesuch oder vielmehr dieser Federung so viel Wesens machte, so hub man die Anklage gegen ihn auf, so daß also die beyden Wische glüklich durchkamen, und sich herzlich freuten, daß es nun mit ihrem Ruhme bey dei Nachwelt gewiß gut gehn würde, weil das mit der widrigen Todtenfackel so erwünscht abgelaufen wäre.

Wenn wir die Geschichte unsrer Republik herausgeben, so wird man bisweilen darinn finden, wie diese und jene Schrift, deren Verfasser die Stimme des Herolds gehört hatten, von allerley Leuten und Leutchen als ob sie noch lebte, geliebkoset worden sey.


2

Ein Knecht kann wol noch zur Not auf Geschwäz anklagen, aber nich auf die Todtenfackel.

L. G.

Nach dem Maasse der Einsicht ...


3

Wenn ein Freyer oder Edler auf die Todtenfackel anklagt, und das Urtheil der Landgemeine wider den Ankläger ist, so büsset es dieser durch das Hohngelächter, und wird auf fünf Jahre Landes verwiesen.

L. G.

Die Kühnheit der hämischen Scheelsichtigen ...



Von 1723. Die Edlen aller Zünfte hatten sich vereinigt, diese beyde Geseze vorzuschlagen.
4

Bey eines Knechtes Schrift wird die Todtenfackel nicht angezündet, weil sie eigentlich niemals recht gelebt hat.

L. G.

Alles überfliessige zu vermeiden ...



L.G.

Nachahmung wolt's Affengesicht zwar gerne verlarven ...

Die Knechte machten wegen des Gesezes: Alles Überfliessige .. welches 1733 war gegeben worden, 1757 eine Meuterey. Dieß war der Anlaß zu dem Geseze: Nachahmung wolt's Affengesicht ..

Vom Neuen.
Kein Buch, dessen Inhalt oder Ausführung nicht wenigstens in einigen Stücken neu ist, wird hinter den goldnen Vorhang gestelt.

L. G.


In den Wissenschaften nicht wuchern, und den Nachkommen nur die Vermächtnisse der Vorfahren hinterlassen, ist unter allen traurigen Dingen, die sich in der Republik zutragen können, bey weitem ...

Von dem Landtage 1745. Schon in der Mitte des vorigen Jahrhunderts hatte man in unserm Büchersaale ein abgesondertes Behältnis, über welches geschrieben war:

Unsterbliche Werke.

Aber man muste von Zeit zu Zeit einige Bücher wieder herausnehmen, weil es mit der geglaubten Unsterblichkeit offenbar vorbey war. In Anfange dieses Jahrhunderts änderte man die Überschrift, und sezte:

Vortrefliche Schriften.

Allein auch diese Überschrift ist bey Anlasse des eben angeführten Gesezes abgenommen, und folgendes über den goldnen Vorhang geschrieben worden:

Bücher, in denen auch Neues ist.

Es währte lange, eh der Herold bey Gebung dieses Gesezes zur Stimmensamlung schreiten konte. Denn es wurde nicht wenig darüber gestritten: Ob man nicht in einem Zusaze die Beschaffenheit des Neuen bestimmen müste. Endlich drang diejenige Parthey durch, welche den Zusaz für abschreckend erklärte. Es wäre so wichtig, behauptete sie, die fast erloschne Begierde neu zu seyn wieder anzufachen, daß man ja alles vermeiden müste, was eine gegenseitige Wirkung hervor bringen könte. Unsre Nachkommen würden schon dafür sorgen, das Neue von Bedeutung, und das unbedeutende von einander zu sondern; wir hätten nur dahin zu trachten ihnen viel Neues zu hinterlassen. Alles, was man wünschen könte, wäre, daß, wenn etwa am Ende dieses Jahrhunderts Landtag gehalten würde, die Aufseher des Büchersaals nicht wegen zu vieler leeren Stellen verlegen seyn dürften, wenn sie, bey Herumführung der Ausländer, den Vorhang öfnen solten.

Die Zünfte haben es den Aldermannern überlassen, die Bücher für das abgesonderte Behältnis zu wählen; zwar nicht ohne den Vorbehalt ihnen drein zu reden, wenn sie es für gut fänden: aber sie haben bis jezo noch keine Veranlassung dazu gehabt, weil die Aldermänner mit einer Strenge gewählt haben, die nie der Partheylichkeit, oder einer andern Verblendung gewichen ist. Das Gesez ist gelinde, weil es nichts darüber entscheidet, wie das Neue beschaffen seyn müsse; gleichwol findet auch Strenge bey einem sehr wesentlichen Puncte statt, bey der Untersuchung nämlich: Was wirklich neu sey; und was nur dafür ausgegeben werde.

Von den Modewörtern.
Derjenige erhält die Belonungen der Republik schwerer als Andre, der solche Modewörter aufbringt, die, unter dem Scheine etwas Neues zu sagen, das Alte nur verwirren, oder die wegen des Wenigen, das hinter ihnen ist, überfliessig sind.

L. G.


Gehn von Zelt zu Zeit Wörtlein in Schwange, die da gleis-sen, und doch nichts, denn Schlacken bey sich führen. Gleichwol üben sie solche Gewalt unter den Leuten, als deuteten sie viel und groß Ding an. Da werden sie dann in den Büchern allerwärts hingestelt des Endes, daß sie dar-thun sollen allerhand Theoreyen, die, weil sie Fanzen und Frazen sind, nichts kann darthun am mindesten aber Wörtlein. Daher denn mit Säuberung der Begriff neuerdings Zeit vorüber streicht, und ächte Wissenschaft immer wieder muß Halte machen in ihrem Laufe. Wird deswegen ...

Wir haben oft Klüglinge über dieses alte Gesez (es ist von Landtage 1603) urtheilen hören. Sie haben's entweder als zu streng, oder als unnötig verworfen. Es ist freylich wahr, daß nur wenige recht einsehn, wie sehr Worte die Welt regieren; aber was verändert das bey der Sache? Gelehrte solten hier am wenigsten unterwürfig seyn; aber sie sind es beynah eben so sehr als Andre; und strenge Ausübung dieses Gesezes kann ihnen sehr heilsam seyn. Wir haben einen Aldermann sagen hören: Auf immer solte derjenige die Belonungen der Republik entbehren, der ein Wort aufbringt, das nur Ein Jahr, und nur in Einer Wissenschaft Verwirrung anrichtet.

Wenige Beyspiele sind zureichend um zu zeigen, was Worte überhaupt für Einflüsse haben. Was hat man durch die scholastischen Kunstwörter in der Theologie für Blendwerk gemacht. Und wie schädlich ist dieß durch die Wichtigkeit der Gegenstände geworden. Was wurde man nicht alles, wenn man diese Wörter recht zu brauchen wuste. Wie manchen haben sie zum Cardinale, zum Bischöfe, zum Fürstendiener oder genauer zu reden zum Fürstenherrn gemacht.

Welche Schwächen haben wir Neuern oft hinter dem Worte Geschmak verstekt. Ein Jahrhundert könte dieses Verstecken wol noch fortdauren.

Rom war einst die ewige Stadt. Seitdem Rom ein Wort geworden war, wie viel hat nicht dieß Wort zu der grösseren und weiter ausgebreiteten Macht beygetragen.

Vom Neide.
Wenn Männer von Verstande wider die, von welchen sie übertroffen werden, gerades oder krummes Weges so angehn, daß sie die Gegenstände ihres Tadels nach der unrechten Seite gewaltsam herumdrehn, und sie dann von dorther zeigen; ferner, daß sie, wenn sie doch endlich einmal auch zu der rechten Seite herum müssen, dem Zuschauer sagen, dort sey eigentlich nichts rechts zu sehen; und, wird's denn gleichwol daselbst gar zu hell, einen Seiltänzersprung nach der vorigen Seite hinthun, und sich also offenbar als Kinder am Verstande betragen: so werden sie, als des Neides, dieser jämmerlichen Leidenschaft, der nur der Geiz an Niedrigkeit gleicht, schuldig angesehn, und befehligt, sich entweder für erstbenante Kinder zu erklären, oder zu gestehn, daß sie schlecht gehandelt haben. Beharren sie bey hartnäckigem Stilschweigen; so wird's eben dadurch vollends entschieden, was es ist, und der Herold thut ihr Geständnis öffentlich kund.

L. G.


Dünket einem, der Geistesgaben hat, die Vortreflichkeit eines Andern dergestalt unverzeihlich, und blutet ihm das Auge so heftig von dem Dorne, der ihm dort herwärts hineingekommen ist, daß er sogar ... In der Rolle steht noch dieses: Es werden, ob's wol aus dem Vorigen schon zur Gnüge erhellet, dennoch hiemit ausdrüklich ausgenommen: Die krüppelhaften Seelen, ferner: die gar zu eiteln, ferner die Zwergseelen.

Daß die Gesezgeber die gar zu eiteln auch ausnehmen, überzeug uns, daß sie ihnen die Gaben des Geistes völlig absprechen. Wären sie nicht ausgenommen worden, und also fähig gewesen bestraft zu werden so hätte man sie bey erfolgter Anklage doch gleichwol auch, etwa au: folgende Art, von der Strafe befreyen können: Sie müssen, würde man gesagt haben, als Betrunkne angesehn werden. Nun entschuldigt zwar der Rausch vor dem Richter nicht; aber eine solche immerwährende von keiner Nüchternheit unterbrochne Trunkenheit, wie die ihrige ist, kann nicht Rausch genent werden; und dieser ihr ganz andrer, und sehr betrübter Zustand muß ihnen, wenn man der Billigkeit Gehör geben will, zur Entschuldigung, und daher auch zur Lossprechung dienen.



Vom Hochverrath.
Hochverrath wird durch ewige Landesverweisung bestraft. Der Knecht wird in aller Stille bey Nacht und Nebel über die Gränze geführt, der Freye, Edle und Aldermann aber bey versammelter Landgemeine. Hochverrath ist es,
1

Wenn sich einer zum Beherscher aufwirft.

L. G.

Der erste Grundstein unsrer Republik ist Freyheit ...


2

Wenn einer die ausländischen Gelehrtenrepubliken unsrer vorzieht.

L. G.

Alle Blinzer, Dreyschrittseher, und Bewunderungssieche ...



Auf dem Landtage 1757 gegeben, wegen einer recht ernsthaften Krankheit, die nicht etwa nur vielen unsrer Mitbürger, sondern beynah der ganzen Nation anklebt. Aber nun scheint sie sich doch nach und nach in Kränklichkeit zu verwandeln. Käme es doch bald zur völligen Genesung.
3

Wenn ganze Geselschaften in einer fremden Sprache schreiben.

L. G.

Im Fall einer nothwendigen grossen Säuberung, wenn in hellen Haufen, Schaaren, und Heeren ...



Wurde auf eben dem Landtage von den Aldermännern und der Zunft der Dichter, ohne daß sie sich ihre Gedanken vorher mitgetheilt hatten, beynah zu gleicher Zeit vorgeschlagen. Allerhand Ausstreuungen erklären dieß Gesez für zu streng; und sie sind vielleicht eine Hauptursache, warum wir noch immer keinen Landtag haben.
4

Wenn einer einen deutschen Fürsten verführt, klein vom Genie und der Wissenschaft der Deutschen zu denken.

L. G.

Dem Kleinmütigen, Unedlen, Halbdeutschen ...


5

Wie viel Beyfall und Ehre auch die Mitglieder der Künstlergeselschaften geniessen, und wie sehr wir und unsre Bundsgenossinnen, und mit welchem Vergnügen wir sie auch haben erweitern und erhöhen helfen; so ists doch Hochverrath, wenn einer die Künste über die Wissenschaften erhebt.

L. G.

Wer die Dinge auf den Kopf stelt ...



Von der Zunft der Dichter auf dem Landtage 1745 in Vorschlag gebracht. Die meisten Grossen stellen noch jezt die Dinge auf den Kopf.
6

Wenn einer diejenigen Altfranken nicht ehrt, die groß vom Vaterlande denken.

L. G.

Sogar das Stilschweigen von Männern, die ...


7

Wenn einer Fürsten oder ihre Diener lobt, die es nicht verdienen.

L. G.

Alle grosse Erleichterung zu Erhaltung des Beyfalls ...



Diese beyden Geseze sind von 1672 und 1723. Weder das eine noch das andre ist jemals in Ausübung gebracht worden. Denn es hat bisher noch immer an solchen Gegenständen der Verehrung gefehlt; und dann hat sich Niemand gefunden, der von einem Fürsten hat sagen wollen, er verdiente das, und das, und auch wol noch ein kleineres Lob nicht. Das erste dürfte wol auf dem bevorstehendem Landtage abgeschaft werden, weil es völlig überfliessig scheint.
8

Wenn einer nach dem Geseze von Völlerey und Trunkenheit nicht: Jo Duthe! mitschreyt.

L. G.

Die Schwanker und Zwitter ...



Von 1733. Es entstand so: Als ein Betrunkner verwiesen wurde, ließ in dem Lerme ein Edler das Buch fallen, in dem sich jener betrunken hatte, und schrie aus Verdruß darüber nicht mit. Weil man ihn aber in Verdacht hatte, daß wol noch etwas anders Ursach gewesen wäre; so wurde dieß Gesez gemacht.
9

Wenn ein Ausrufer oder Ankündiger auch nur äussert, geschweige denn, wenn er gar freventlich behauptet, sein Amt sey ein Richteramt.

L. G.

Nur die versammelte Republik, Aldermänner, Zünfte und Volk ...



Von 1733. Die Zunft der Weltweisen schlug es vor. Es war schwer durchzusezen. Vermutlich ging schon damals viel Unfug in Schwange.
10

Wenn einer die Ausländer über Anmassungen der Erfindungen ertapt, die wir erfunden haben, und es nicht öffentlich anzeigt, oder anzeigen last.

L. G.

Schlaraffenländische Schlafsucht . ..


11

Wenn einer zu Ruh und Frieden räth, nachdem unsre Republik Wettstreit um den Vorzug mit den ausländischen Republiken beschlossen hat.

L. G.

Den Kurzsichtigen, Kleindenkenden, Mutlosen, den Knechten, und Knechtschaftswerthen, die des Vaterlandes nicht würdig sind ...


12

Wenn einer behauptet, daß die Griechen nicht können übertroffen werden.

L. G.

Was auch scheinbare Vorurtheile für Gewalt ...



Aus einer Gesezrolle der griechischen Gelehrtenrepublik, die, man weiß nicht wo, ist gefunden worden. In dieser Rolle steht: Wenn einer behauptet, daß die Ägypter nicht können übertroffen werden. Einige haben an der Richtigkeit der Lesart zweifeln wollen; aber was thut ihm das; genung, daß es ein sehr heilsames Gesez ist. Es soll ein Scholiast vor Verdruß über die Einführung desselben Todes verfahren seyn.
13

Wenn bey einem die Abbildung der Bildsäule gefunden wird, die in den neuern Zeiten, mit den falschen Aufschriften, hier: Der Eleganz, dort: Dem Geschmacke, anderswo: Der Grazie, aber im Grunde, und der Wahrheit und Wirklichkeit gemäß, der Mittelmässigkeit gesezt worden ist.

L. G.

Da es in den Wissenschaften keine goldne Mittelmässigkeit giebt, wol aber, und einig und allein, eine bleyerne; da fernerhin alles, was nicht eigne Kraft in der Ader hat, doch nur, welche Beschönigungsnamen dem Dinge auch gegeben werden, an der Künsteley, feinerer und gröberer, kränklich oder krank darnieder liegt: so ...



Auf dem Landtage 1745 von den Aldermännern vorgeschlagen. Diese Bilderchen fingen damals an, wie Heuschrecken im Lande umher zu fliegen. Die mit der Aufschrift: Der Eleganz sollen von unsern und von auswärtigen Scholiasten, die mit: Dem Geschmacke oft über dem Rheine, und die mit: Der Grazie seit kurzer Zeit vornämlich von einheimischen Ausrufern verfertigt werden.
14

Wenn einer die Abschaffung eines unserer Geseze vorschlägt, und sein Vorschlag verworfen wird.

L. G.

Aufwieglern und Empörern zu steuren ...



L. G.

Da sich bey allzugrosser Gelindigkeit und Nachsicht besonders auch die Knechte in ganzen Zügen, Horden und Rotten zusammenthun könten ...

1698 wurden sieben Knechte und ein Edler, weil sie das Gesez die Völlerey betreffend gleich nach dessen Gebung hatten abschaffen wollen, auf ewig Landes verwiesen. Bey diesem Anlasse wurde das von den Zügen, Horden, und Rotten gemacht.


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