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Historischer Verein für Ermland



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Historischer Verein für Ermland

VI

Sommer 2010

Fortsetzung auf Seite VII

Fortsetzung von Seite V

Fortsetzung von Seite V (Randspalte)

Germania 1922-1939, Pos. 594, fasc.

100. Kopien wurden dem Histori-

schen Verein für Ermland dankens-

werterweise von Herrn Prof. Dr. Er-

win Gatz, Vatikanstadt, zur Verfü-

gung gestellt.

Literatur: Erwin Gatz, Zur Beset-

zung von Bistümern gemäß dem

Preußischen Konkordat von 1929.

Nach neu zugänglichen vatikani-

schen Quellen. In: Römische Quar-

talschrift 98 (2003), Heft 3-4, S. 210-

235, über die erste Besetzung im

Ermland mit Maximilian Kaller S.

214-222.

Hans-Jürgen Karp, Universalkir-

che und kirchlicher Partikularis-

mus in Ostmitteluropa. Die exem-

ten Bistümer. In: Reiche und Terri-

torien in Ostmitteleuropa. Histori-

sche Beziehungen und politische

Herrschaftslegitimation. Hrsg. von

Dietmar Willoweit und Hans Lem-

berg. München 2006, S. 209-226, Bis-

tum Ermland, S. 212-220.

H. J. K.


1

Um das Bistum Ermland

Zu Dr. Otto Millers 

„Bischof Augustinus“ in der

„Ermländischen Zeitung“

Man schreibt uns:

Wir würden die Gedanken und

Erwägungen von Hochw. Dr. Otto

Miller an der Gruft des Ermländi-

schen Oberhirten, die in der „Erm-

ländischen Zeitung“ standen, nach

der Lesung am liebsten still und

ernst hinlegen. Sie hatten uns tief

Erbauendes und Beherzigenswer-

tes von dem hochseligen Verbliche-

nen zu erzählen. Wenn nur nicht da

und dort Bemerkungen eingestreut

wären, Klagen und Anklagen, die

im einfachen Leser bittere Empfin-

dungen zurücklassen müssen,

nicht gegen den hohen Verstorbe-

nen, sondern gegen höhere noch

Lebende, nämlich gegen die ober-

ste kirchliche Leitung. Deshalb ei-

nige Worte der Klarstellung, zudem

wir meinen, dass jene Bemerkun-

gen den Angegriffenen schwerstes

Unrecht zufügen.

Wir nehmen zuerst bestimmte

Vorgänge zwischen Kriegsende und

Konkordat heraus, für die der Ver-

fasser sehr scharfe Worte findet. Er

schreibt: „Wir Ermländer … sagen

es staatlichen und geistlichen höch-

sten Instanzen hiermit offen heraus,

dass es der Beraubungen nun viel-

leicht doch endlich genug ist und

unsere Diözese schließlich kein Ob-

jekt für Plünderungen ist. Dixi et

salvavi animam meam.“ 

Beraubungen und Plünderungen!

Was liegt denn vor? Nun, folgendes:

Der Versailler Vertrag, für den die

Päpste doch wohl nicht verantwort-

ne Forschungsprojekte vorgestellt

werden könnten.

An den Workshop soll die die Mit-

gliederversammlung des HVE  und

eine Tagung für die Mitglieder  ange-

schlossen werden, auf denen neue

Projekte und  Forschungsergebnisse

vorgestellt werden. Außerdem ist

daran gedacht, einen Archiv- oder

Museumsbesuch in das Programm

aufzunehmen.

Die ZGAE 54 (2010) soll als Jahres-

gabe für die Mitglieder pünktlich

zum Jahresende vorliegen. Sie wird

neben einigen Referaten der Elbin-

ger Tagung von 2009 über die Religi-

onsgeschichte des Preußenlandes in

der Frühen Neuzeit  voraussichtlich

zwei spezifisch ermländische Beiträ-

ge enthalten: 

Hans Poschmann, „In Leiden

froh“. Der Jodokusaltar von Santop-

pen. Mit Abbildungen.-

Der Kreissynodal-Bericht der Di-

özese Heilsberg von 1865. Eine Quel-

le zur Geschichte des Protestantis-

mus im Ermland. Herausgegeben

von Grzegorz Jasinski.

Der Druck des als Beiheft 20 ge-

planten Sammelbandes      Maximili-

an Kaller – Päpstlicher Sonderbeauf-

tragter für die heimatvertriebenen

Deutschen. Hrsg. in Verbindung mit

dem Institut für die Geschichte des

Bistums Münster  von Thomas Flam-

mer und Hans-Jürgen Karp verzö-

gert sich wegen Finanzierungs-

schwierigkeiten.

Dafür erscheint zunächst voraus-

sichtlich Ende 2010 als Beiheft der

ZGAE die in Verbindung mit dem

HVE entstandene Publikation der

Kongregation der Schwestern von

der hl. Jungfrau und Martyrin Katha-

rina: 

Relinde Meiwes, Von Ostpreußen



in die Welt. Die Geschichte der erm-

ländischen Katharinenschwestern

(1772 - 1914), ca. 320 Seiten, Farb- und

Schwarz-Weiß-Abbildungen.

Weitere Informationen über die

Vereinstätigkeit erhalten die Mitglie-

der im Herbst 2010 in einem Rund-

brief, mit dem auch die neue Sat-

zung des HVE versandt wird.

lich sind, schuf den Freistaat Dan-

zig. Dessen Gebiet hatte bis dahin

zu den Diözesen Culm und Erm-

land gehört. Ermland blieb

deutsch, Culm wurde mit dem Frie-

den eine polnische Diözese. Den

neuen Freistaat ganz oder zum Teil

einer deutschen Diözese zuzutei-

len, hätte Polen nicht geduldet. Ihn

ganz oder jedenfalls in seinem

Kernstück, der Stadt Danzig, zu ei-

nem polnischen Bistum zu schla-

gen, hätte Deutschland empfindlich

und gefährlich verletzt. Was tat der

Hl. Stuhl? Er wählte eine Ordnung

der Dinge, die vernünftigerweise

von beiden Seiten als gerecht aner-

kannt werden musste und von der

Preußischen und der Reichsregie-

rung aufrichtig begrüßt wurde: er

bildete aus dem ganzen Freistaat ei-

ne eigene, weder einem deutschen

noch einem polnischen Diözesan-

verband angehörige, Rom unmittel-

bar unterstellte Diözese. Aus dem

ganzen Freistaat. Denn wenn der

Hl. Stuhl einmal diesen Weg be-

schritt, dann musste er natürlich

auch Danzig Land der neuen Diöze-

se zuteilen. Damit verlor freilich

das Bistum Ermland den Danziger

Werder, blühendes, wertvolles Di-

özesangebiet. Aber das war nicht

zu ändern. Und ebenso wenig war

schließlich die Abtrennung des Me-

melgebietes von Braunsberg zu um-

gehen, wollte der Hl. Stuhl nicht Li-

tauen gegenüber eine unhaltbare

und unmögliche Lage schaffen.

Wenn übrigens damals in der kir-

chenpolitischen Memelfrage Dinge

versäumt worden sind, so nicht von

seiten des Hl. Stuhles. Als Ersatz für

den Verlust fiel dem Bistum Erm-

land infolge der politischen Ge-

schehnisse von selbst Pomesanien

zu. Pomesanien ist das Gebiet der

früheren Diözese Culm, das nach

Frieden und Volksentscheid beim

Reich verblieb. Wozu sollte es ge-

schlagen werden, wenn nicht zur

Diözese Ermland? Das arme Dia-

sporagebiet war freilich ein

schlechter Ersatz für den reichen

Danziger Werder. Das leugnet nie-

mand, und das fühlen wir alle mit

den Ermländer Katholiken mit.

Aber höchst ungerecht ist es, an-

dere und zwar schließlich Rom des-

halb des Raubes und der Plünde-

rung zu zeihen. Es hat sich für den

Hl. Stuhl doch einfach um Zwangs-

läufigkeiten gehandelt. Wenn bei

der Ausführung der Verschiebun-

gen aus Unachtsamkeit, nicht aus

bösem Willen – Herr Dr. Miller weiß

und sagt selbst, dass der jetzige

Papst Ostpreußens Diözese und

Oberhirten immer ein besonders

gütiges Andenken wahrte und

wahrt –, wenn also aus Unachtsam-

keit bei der Ausführung Formfehler

vorgekommen sind, die wehe getan

haben, so ist auch das zu bedau-

ern. Man sage es an der zuständi-

gen Stelle; die ist nicht so empfind-

lich. Aber verletzen muss den Hl.

Stuhl, was Herr Dr. Miller beifügt:

Bischof Bludau habe „bislang ge-

dacht, dass man auch Bischöfen ei-

nes besiegten Landes gegenüber

die Form zu wahren habe, ein offen-

barer Irrtum, den er nun berichtigt

sah.“ Ich hatte seinerzeit, nach dem

Ruhrkampf, Gelegenheit, im Vatikan

Einsicht zu bekommen in die Akten

über die mehr caritative Betätigung

und Vermittlung des Hl. Stuhles

zwischen Deutschland und Frank-

reich. Ich denke als Deutscher nur

mit den angenehmsten und dank-

barsten Gefühlen an die vornehme

und überaus taktvolle Form, in der

sich der Hl. Stuhl und Kardinal Gas-

parri im besonderen zur Siegerseite

über das besiegte Deutschland

mündlich und schriftlich geäußert

haben. Von Nuntius Pacelli gar

nicht zu reden! Ihm war Takt und

seine Rücksichtnahme auf unsere

Empfindungen und unsere Not Na-

tur, diplomatisches und religiöses

Gebot.


Im übrigen mögen die Ermländer

zu ihrem Trost nicht vergessen,

dass gerade das weite Land südlich

und südwestlich von Ostpreußen

sich vor etwa 100 Jahren im Zusam-

menhang mit der Teilung Polens

nicht weniger als dreimal einer

Neuordnung der Diözesangrenzen

unterziehen musste. Damals waren

Preußen und Rußland die Mächte,

die den Druck auf den Hl. Stuhl aus-

übten. Nach 100 Jahren oder schon

früher mögen neue politische Ereig-

nisse, für die der Hl. Stuhl ebenso

wenig verantwortlich sein wird, wie

er es für die jüngst vergangenen ist,

wieder eine andere Bistumseintei-

lung schaffen, wenn nun einmal

von den Staaten krampfhaft an dem

Grundsatz festgehalten wird, dass

die Diözesangrenzen mit den Lan-

desgrenzen zusammenfallen müs-

sen. Jedenfalls wäre es unbillig und

rücksichtslos, von der Kirche zu

verlangen, dass sie der Stabilität

der Diözesangrenzen, so wertvoll

der unveränderte und sichere Be-

stand eines Bistums im übrigen

ganz sicher sein mag, höhere und

höchste Belange opfere, ohne die

sie in einem Staate überhaupt nicht

leben kann.

Die zweite Klage und Anklage

geht gegen das Konkordat. Zu-

nächst gegen dessen finanzielle Be-

stimmungen. Der Verfasser spricht

da von den Folgen der Inflation für

die katholische Kirche in Deutsch-

land, Folgen, „über die das Konkor-

dat so tiefschweigend hinweg ge-

gangen“ sei. Ist sich der hochwürdi-

ge Verfasser über die Situation ganz

klar? Um von vielem anderen abzu-

sehen: glaubt er, das Konkordat hät-

te den Landtag passieren können,

wenn es den Versuch unternom-

men hätte, im Angesicht der vielen

Millionen durch die Inflation für im-

mer Geschädigter, deren Folgen ge-

rade für die katholische Kirche wett

zu machen? Glaubt er, dass sich so

etwas seelsorglich gut ausgewirkt

hätte? Wir können ihm versichern,

dass unter diese Rücksicht für Nun-



Geschäftsstelle

Die Adresse Geschäftsstelle des

HVE ist ab sofort die Anschrift des

Vorsitzenden: Dr. Hans-Jürgen Karp,

Brandenburger Str. 5, E-Mail:

karp@staff.uni-marburg.de, Tel. (0 64

21) 81 193

Redaktion

Die Adresse der Redaktion

der UEH ist bis auf weiteres die

Anschrift des Vorsitzenden: 

Dr. Hans-Jürgen Karp

Brandenburger Str. 5

35041 Marburg

E-Mail: 


karp@staff.uni-marburg.de

Tel. (06421) 8 11 93.




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