Wörtliches Protokoll



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Hatzl: Hohes Haus!

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag gemäß Art 98 Abs 2 B-VG auf Wiederholung des Landtagsbeschlusses vom 13. Dezember 2002 betreffend das Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung und die Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 geändert werden.

Ich habe zunächst die Aufgabe vorerst einmal festzustellen, ob mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. Es ist kein Zweifel, diese Situation ist gegeben. - Ich habe daher dies festgestellt.

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die dem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist die SPÖ und die GRÜNEN. - Das ist die Mehrheit. Somit ist dieser Antrag mehrstimmig so beschlossen worden. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu einem weiteren Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP-Abgeordneten Dr Matthias Tschirf und Dr Wolfgang Ulm.

Es ist der Antrag, der Landtag wolle beschließen, dass entsprechende Gespräche - es wurde ja auch berichtet - aufzunehmen sind, eine Novelle zur Gemeindewahlordnung vorzulegen. In formaler Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Herrn Landeshauptmann und an die Frau Amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal beantragt.

Wer für die Zuweisung dieses Antrages der ÖVP ist, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist fast einstimmig, weil einzelne Abgeordnete aus verschiedenen Bereichen nicht aufgezeigt haben und daher ist das mehrstimmig, aber fast einstimmig - lassen Sie mich das so umschreiben - auch hier beschlossen worden und daher zugewiesen.

Meine Damen und Herren, wir haben daher diesen Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Wir kommen nun zur Postnummer 2. Sie betrifft die 1. Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung ... (Unruhe im Saal, einige Abgeordnete verlassen ihre Plätze, der Präsident läutet die Glocke.) Darf ich festhalten, die Sitzung ist nicht beendet (Heiterkeit bei den Abgeordneten.) und es gibt auch keine Erholpause, sondern die Fortsetzung.

Diese Postnummer 2 betrifft die 1. Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (das ist die 14. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (das ist die 16. No-velle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Besoldungsordnung 1994 (das ist die 20. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (das ist die 3. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995), ge-ändert werden sollen.

Berichterstatterin hiezu ist die Frau Amtsführende Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

Amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bitte Sie, die vom Herrn Präsidenten schon ausführlich beschriebenen Novellen zu diskutieren und ihnen zuzustimmen. Danke schön.

Präsident Johann Hatzl: Wir haben hier eine Debatte vorgesehen. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen.

Die Debatte ist eröffnet.

Als erster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Chorherr.

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Meine Damen und Herren!

Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt, in welchem es um die Dienstordnung und um eine Reihe von anderen Gesetzesänderungen geht, nutzen, um auf die aktuelle Diskussion, die in der Tat und mit Recht ganz Österreich bewegt, den unglaublichen Vorschlag der Bundesregierung zur - was heißt Pensionsreform - zur Pensionskürzung nicht nur zu diskutieren, sondern auch hier zwei Anträge einzubringen. (Abg Dr Wilfried Serles: Nun, geht denn das überhaupt?) Weil in der Tat tue ich mir ja leicht, weil es ja namhafte Vertreter schon dieser Koalition gibt, die fast wortident das kritisieren, was bei diesem Vorschlag zu kritisieren gilt.

Es geht, um es nur ganz kurz zu machen, um eine überfallsartige Kürzung von bis zu 40 Prozent der Pensionen und jeder weiß, worum es dabei geht. Es geht um die Verquickung von kurzfristigen Budgetsanierungsmaßnahmen mit einer notwendigen Pensionsreform, die jetzt husch-pfusch eingebracht wird.

Und ich habe noch kurz vorher von einer Pressekonferenz der beiden ÖVP-Vizepräsidenten der Arbeiterkammer von Wien und Niederösterreich gelesen, die gesagt haben, und ich zitiere wörtlich: Unabhängig von einzelnen Entschärfungen appellieren sie an ihre Parteikollegen der ÖVP, im Nationalrat diesem Beschluss nicht zuzustimmen.

Also, was will man da als Oppositionspolitiker noch drauflegen. Und sie sagen ganz eindeutig, ihre Hauptkritik sei eben die Verknüpfung, die vollkommen fahrlässige Verknüpfung einer Steuerreform, die irgendwie finanziert werden muss, mit jetzt wirklich überfallsartigen, von niemandem verständlichen Kürzungen. Es regt sich ein breitester Widerstand in ganz Österreich, auch bei sehr Vielen, für die es unbestritten ist, dass es zu einer Pensionsreform kommen soll. Aber bei einer Pensionsreform, die für die nächsten 10, 20, 30, 40 Jahre die Pensionen sichern soll, kann es doch nicht darum gehen, ob man jetzt 4 Wochen länger oder kürzer diskutiert. Deswegen geht auch unser Antrag genau in diese Richtung.

Erstens: Ganz klar ist, auch rechtzeitig die Rute ins Fenster zu stellen. Sollte der Plan der Bundesregierung in Bezug auf die Reformierung des österreichischen Pensionssystems so beschlossen werden, wird die Wiener Landesregierung aufgefordert, von ihrem Recht gemäß Art 140 Abs 1 B-VG Gebrauch zu machen und dieses Gesetz per Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Vieles deutet darauf hin, dass das ein verfassungswidriger Entwurf ist.

Das ist der erste Antrag, den ich gemeinsam mit meiner Kollegin Cordon einbringen möchte.

Und der zweite Antrag ist ein Ersuchen an die Wiener Landesregierung, eindeutig beim Bund mittels Begutachtungen und über viele Gespräche, die hoffentlich folgen sollen, klarzustellen, dass

1) dieser Entwurf zurückgezogen wird. Nicht um einzelne Retuschen geht es, sondern dass dieser Entwurf zurückgezogen wird. Und wenn hier ein Kollege der ÖVP den Kopf schüttelt: Das verlangen wortgleich ÖVP-Funktionäre und Funktionärinnen, wortgleich! Also, da muss es ordentlich scheppern und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, diese Aussendung, die ich jetzt gerade gelesen habe vor fünf Minuten, dann sagen diese beiden ÖVP-Funktionäre - noch einmal - die Vizepräsidenten der Arbeiterkammer von Wien und Niederösterreich, bei ihrem Wahlverhalten für den Bundesparteiobmann werden sie das auch zum Ausdruck bringen. Na serwas, G’schäft.

Nun, der Schüssel kann sich da warm anziehen, wenn bereits in der Öffentlichkeit derartig fundamental gegen diesen Entwurf polemisiert wird. Und ich verstehe ja überhaupt nicht, warum er so daran festhält. Warum hält man so daran fest. Es geht ohnehin so niemals durch.

Warum setzt man sich nicht hin, bereitet in Ruhe und seriös in einigen Wochen und Monaten etwas vor. Es ist ja von beiden Oppositionsparteien auf Bundesebene die Bereitschaft erklärt worden, hier zu diskutieren, hier etwas vorzubereiten, etwas was sozial gerecht ist.

Etwas, was nicht primär und fundamental zu Lasten von Frauen in diesem Land geht, und das hat auch schon die Frau Rauch-Kallat zugestanden, dass es sich insbesondere gegen Frauen richtet, das bereiten Sie vor. Also der zentrale Punkt unseres Antrags: Rücknahme des bestehenden Entwurfs.

2. Ein breiter, öffentlicher Diskussionsprozess. Jetzt kommt man drauf, und ich glaube, da war vorgestern ein Kommentar im "STANDARD", wo stand: „Was ist das für eine Gesetzgebung, wo man im Nachhinein gleich merkt, was alles schlecht war?“ Eine zugegeben so politisch, sozial sensible wie rechtlich schwierige Materie soll man in Ruhe vorbereiten, damit nicht das passiert, was jetzt passiert ist. Erst sagt man den Leuten: Kauft´s euch Pensionsjahre nach - und jetzt schafft man das wieder ab und überlegt sich, wie man das nachgekaufte Geld rückerstattet. Das ist ein jenseitiger Weg, ein Gesetz zu machen. Also ein breiter öffentlicher Diskussionsprozess mit VertreterInnen aller Parteien, der Sozialpartner und sonstigen wichtigen Interessensvertretungen, in dem Vorschläge für ein harmonisiertes Pensionssystem eingebracht und ein größtmöglicher Konsens erzielt werden soll.

Sozialpartner, fällt mir ein – der Herr Leitl und der Herr Verzetnitsch. Der Herr Leitl hat gesagt, die Sozialpartner werden bis Herbst einen gemeinsamen Entwurf vorlegen. Ja was ist das? Ist der Herr Leitl ein Niemand in der ÖVP? Also was brauchen Sie noch für Argumente? (Abg Johann Römer: Das sag’ ich dir gleich!) Wir sind nicht per du, Herr Kollege.

Ein sozial verträgliches Pensionssystem, das sich nach folgenden Grundsätzen richtet: Keine Geldbeschaffung und Budgetsanierung des Bundes durch Pensionskürzungen, Absicherung des derzeitigen Bundesanteils als Grundpfeiler der gesetzlichen Pensionsversicherung und damit einer solidarischen Pensionsabsicherung. Noch einmal der Kernpunkt: Um die Pensionen 2010 und folgende abzusichern, ist es absurd, zur kurzfristigen Budgetsanierung diese sogenannte Reform jetzt herbeizuführen.

Nächster Punkt: Vermeidung von Altersarmut. Meine Damen und Herren! Wir haben derzeit Hunderttausende Frauen ohne eigenen Pensionsanspruch! Die Einkommens- und Vermögensunterschiede sind besonders im Alters riesengroß. Also hier geht es darum, der Altersarmut - sie wurde heute von der Frau Korosec auch richtig angesprochen - gegenzusteuern und nicht einen Entwurf vorzulegen, der das noch verschärft, indem er insbesondere bei Frauen derartige Kürzungen vorsieht.

Und dann ein ganz ein wichtiger Punkt, auf den schon der Kollege Öhlinger bei den Verhandlungen mit der ÖVP im Zuge der Regierungsbildung aufmerksam gemacht hat und der jetzt auch wieder sichtbar wird: Es kann doch nicht gehen, dass man, indem man radikal und kurzfristig sagt „Keine Frühpensionen“, Menschen direkt in die Arbeitslosigkeit schickt! Hier geht es um flankierende Maßnahmen, um massive flankierende Maßnahmen für die über 50jährigen, über 55jährigen am Arbeitsmarkt. Da gibt es Ideen. Das ist auch nicht einfach, aber hier kann man etwas tun und hier muss man etwas tun! Noch einmal: Zu glauben, es ist bitte bis Dienstag Zeit, in drei Tagen kann man sich da etwas Nachhaltiges einfallen lassen - also wie unseriös agiert diese Bundesregierung? Ich glaube, dass das eines der wirklich unterschätzten Punkte, eines der großen Themen ist.

Und weil ich im Prinzip durchaus Einiges, was die Frau Korosec heute in der Früh gesagt hat, teilen will, nicht was Ihre Verteidigung der Bundespolitik betrifft, aber dass es um ein Umdenken einer älter werdenden Gesellschaft geht, wo es in der Tat nicht sinnvoll ist, auch gegen ihren Willen 52jährige, 54jährige, 56jährige in die Pension zu schicken: Dass es darum geht, einen funktionierenderen Arbeitsmarkt zu schaffen für, was heißt ältere Leute, beim heutigen Lebensalter, das bei 80 und darüber hinaus liegt, ist eine 52jährige nicht alt, sondern ist mitten drinnen was Gesundheit betrifft und auch was Erfahrung betrifft. Hier müssen wir uns überlegen, wie wir diese Menschen im Arbeitsprozess halten und Qualifikationsmaßnahmen setzen können. Was kann hier passieren? Das ist ein ganz ein wichtiger Punkt.

Ein letzter Punkt unseres Antrags: Progressive Pensionssicherungsbeiträge für alle, womit gemeint ist, dass es in der Tat darum geht, eine gerechte Form des Beitrags zu finden, die sich einfach danach richtet, je mehr jemand Pension oder Einkommen hat, in desto größerem Ausmaß soll er dazu beitragen, die Pensionen absichern zu helfen.

Ich werde Ihnen jetzt zum Abschluss sagen, was momentan passiert und was Sie mit dieser Diskussion anrichten: Sie stellen damit den Generationenvertrag radikal in Frage. Viele 25jährige, 30jährige, 35jährige sagen: Ich kann mir à la longue ohnehin nichts mehr erwarten, wenn so Politik gemacht wird, wie sie jetzt von der Regierung gemacht wird. Warum sollen wir überhaupt noch einzahlen? Das grundsätzliche Solidaritätsprinzip, dass die Arbeitsfähigen, die in Arbeit befindlichen in die Pensionsversicherungen einzahlen, damit die derzeitigen Pensionen gesichert werden, ist eine unglaubliche Stärke unseres Systems. Wenn sich die Jüngeren verabschieden und sagen: Bitte ich zahl’ nicht mehr ein, ich versichere mich überhaupt nur mehr privat, ich pfeiff’ auf den ganzen Sozialstaat - dann rütteln wir am Fundament dessen, was soziale Gerechtigkeit in Österreich ist! Und das ist eine der Auswirkungen dieses Überfalls.

Darum wünsche ich mir und erhoffe eine breite Mehrheit für diese beiden Anträge – Gang zum Verfassungsgerichtshof, falls der Entwurf so kommt, aber vorweg massiven Druck auf die Bundesregierung, das zurückzunehmen. Ich erhoffe mir Unterstützung und glaube, dass das ein Thema ist, ein so ein wichtiges Zukunftsthema, das uns hier auch noch weiter beschäftigen wird. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN und bei den Abgen Dipl Ing Omar Al-Rawi und Dr Kurt Stürzenbecher.)

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Präsident Römer. Ich erteile ihm das Wort.

Abg Johann Römer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Der Vorredner hat bereits die aktuelle Pensionsdebatte angefangen und ich gehe davon aus, dass es nachfolgende Redner ebenfalls tun werden. Daher vielleicht auch von mir erst einmal ein Blick zurück.

Das Pensionsrecht unterliegt ja einer permanenten Änderung, permanent werden Novellen verabschiedet, permanent wird mit anderen Gesetzen in die Gesetzesmaterie eingegriffen und trotzdem ist immer wieder Handlungsbedarf gegeben. Das ist vollkommen logisch, denn das ist ja keine statische Sache, da geht es ja um viele Faktoren, die hier Einfluss nehmen.

Der erste große Punkt war an und für sich, als damals Rürup gebeten oder beauftragt wurde, das österreichische Pensionssystem zu durchforsten und Vorschläge zu unterbreiten. Wir können uns noch erinnern, dass es da zwar schöne rot gebundene Bücher gegeben hat, aber in Wirklichkeit wenig umgesetzt worden ist, weil man der Meinung war, dass man das ruhig hinausschieben kann. Ich komme darauf noch zurück.

Der zweite wesentliche Faktor war, dass diese Bundesregierung, das heißt die vorige Bundesregierung, den Auftrag gegeben hat, das Pensionssystem in Österreich wieder zu durchforsten. Im Dezember wurde der zweite Bericht der Expertenkommission zur Rahmenplanung des Pensionssystem vorgelegt. Ich glaube, jetzt ist es an der Zeit, dass man darüber auch diskutiert und schaut, welche Dinge man umsetzen kann, welche Wege man in Zukunft gehen will.

In diesem Bericht, wenn man die über 120 Seiten durchgearbeitet hat, kommt man dann zur Botschaft Nummer 2 und die möchte ich gerne vorlesen, weil sie, glaube ich, schon wichtig ist. Da steht nämlich: "Zur langfristigen Finanzierung der Alterspensionen genügt es nicht, wenn wir mehr und länger arbeiten."

Das heißt, die Expertenkommission, und da gehe ich jetzt davon aus, dass das keine regierungsfreundlichen Experten alleine waren, sondern im Gegenteil, der Großteil der Experten der Regierung skeptisch gegenüber steht oder sogar in anderen Lagern beheimatet ist, hat hier festgestellt, dass es weiterer Maßnahmen bedarf, weil die Hinaufsetzung des Pensionsalters nicht die allein seligmachende Vorgangsweise ist.

Im Zuge der Regierungsbildung wurden ja Sondierungsgespräche mit allen Parteien geführt und hier ist ja immer wieder auch die Pensionsreform angesprochen worden. Daher soll heute niemand so tun, als wäre er überrascht, als wäre es ein neues Thema, sondern ich gehe davon aus, dass alle drei anderen Parteien mit der stimmenstärksten Partei ausgiebig und intensiv über das zukünftige Pensionsrecht gesprochen haben.

Dass dieses Pensionsrecht reformiert werden muss, das ist, glaube ich, einem jeden bewusst und das weiß auch der Mensch auf der Straße. Das weiß er auch nicht nur deswegen, weil dann immer die Schuld den Privatversicherungen zugeschoben wird, die natürlich dieses Thema für ihre Zwecke noch schüren, das weiß ich schon, aber den Leuten ist schon bewusst, dass hier Handlungsbedarf ist. Und da gibt es ja viele Ursachen. Es muss einem ja bewusst sein, dass seit der Verabschiedung der gesetzlichen Sozialversicherung die Lebenserwartung - sind wir froh - ganz schön gestiegen ist. Jedes Jahrzehnt steigt es, wenn man den Statistiken nachgeht und das heißt, es ist natürlich auch mehr Bedarf gegeben. Es gibt immer mehr Frühpensionisten. Bei der Verabschiedung der ersten Gesetze hat es ja diese Frühpensionen noch gar nicht gegeben hat. Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass verfehlte Arbeitsmarktpolitik und verfehlte Wirtschaftspolitik jahrzehntelang auf Kosten der Pensionsversicherung vertuscht wurden, weil man jene, die man nicht mehr beschäftigen konnte, mit verschiedenen Erleichterungen des Zugangs in die Frühpensionen geschickt hat. Das ist ja sogar so weit gegangen, dass man für die metallverarbeitende Industrie eigene Regelungen gebraucht hat, wo Frauen schon ab 50 und Männer schon ab 55 in Pension gehen konnten. Das ist nicht unbedingt negativ, sondern ich will nur sagen, dass (Abg Godwin Schuster: Zwangsweise werden sie jetzt pensioniert! Jetzt!) man hier viele – (Abg Godwin Schuster: Die Menschen können doch nichts dafür!) Na die Menschen können nichts dafür! – Dinge, die man versäumt hat, auf die Pensionsversicherung ausgelagert hat.

Natürlich muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesbeitrag ins Gerede gekommen ist. Angefangen von der ersten Überlegung der Finanzierung der Pensionen, wo man jetzt - grob gesprochen - davon ausgegangen ist, ein Drittel zahlt der Dienstgeber, ein Drittel zahlt der Dienstnehmer, ein Drittel ist der Bundesbeitrag, wissen wir heute schon, dass wir weit davon entfernt sind. Im ASVG-Bereich sind wir knapp über 20 Prozent, im Angestelltenbereich sind wir sogar unter 20 Prozent und die Tendenz ist fallend. Das hat natürlich auch einen Grund, und jetzt gar nicht die Garstigkeit von irgendwelchen Politikern, denn es ist ja schon lange zurückliegend, dass diese Maßnahme, den Bundesbeitrag einzudämmen, getroffen wurde, sondern einfach deswegen, weil der Bundesbeitrag zwar nicht in Prozenten des Pensionsaufwands, sondern betragsmäßig gestiegen ist, weil immer mehr Menschen, die in Pension gegangen sind, natürlich auch einen erhöhten Zuschussbedarf haben.

Ich glaube, dass es natürlich auch ein Bekenntnis dazu geben muss, dass der Bund sich seiner sozialen Verantwortung nicht entledigen kann und der Bundesbeitrag hier auch in Zukunft seinen Anteil an der Pensionsfinanzierung leisten muss.

Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, dass schon den Altvorderen, wie man so schön sagt, bewusst gewesen ist, dass soziale Sicherheit eine wichtige Säule der Demokratie ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, dass Sozialpolitik dazu da ist, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Schichten der Bevölkerung zu machen. Soziales kann keinesfalls nur aus finanzpolitischer Sicht beurteilt werden.

Ich habe gesagt, die Sondierungsgespräche haben sicher auch bei Ihnen allen die Gewissheit gebracht, dass hier Handlungsbedarf ist. Ich habe mir nur einige Daten zusammengeschrieben, damit man sieht, wie es in der anderen EU-Welt ausschaut, weil bei uns immer so getan wird, als wenn da jetzt irgend etwas ganz Geheimnisvolles passieren würde. Die anderen Länder haben nämlich entweder sowieso immer schon einen späteren Pensionsbeginn gehabt oder sie haben bereits im vorigen Jahrzehnt Maßnahmen gesetzt. Belgien zum Beispiel hat am 1. Juli 1997 damit begonnen: Hinaufsetzung des Pensionsalters auf 65, Übergangsbestimmung für Frauen bis 2009. Dänemark: Die wichtigste Pension wird mit 65 gewährt. Deutschland: Mit 65, zum Teil unter gewissen Voraussetzungen auch vorher mit 63. Griechenland hat die große Reform 1998 gemacht: Pensionsalter 65. Spanien: Pensionsalter auf 65. Italien, das ja ein Land war, wo man die Pension noch früher als in Österreich bekommen hat, hat die große Pensionsreform im August 1995 gemacht. Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande haben ein Pensionsalter von 65. Norwegen hat ein Pensionsalter für die Mindestaltersrente, ein Mischsystem, mit 67. Portugal hat das entscheidende Gesetz 1993 beschlossen, ebenfalls Anfallsalter 65. Finnland ebenfalls Anfallsalter 65. Das heißt, wir sind in Europa damit nicht alleine, die jetzt zugeben müssen, dass wir hier Handlungsbedarf haben.

Da gibt es einen Entwurf, der in die Begutachtung geht - und das ist ja nichts Schlechtes, sondern im Gegenteil etwas Gutes -, und dieser Entwurf hat viel Aufregung verursacht. Doch ich glaube, viel Aufregung zu verursachen ist bei so einem großen Reformwerk gar nicht zu verhindern und soll wahrscheinlich auch so sein. Soll doch so eine Begutachtung die relevanten Kräfte zusammenführen, um diesen Entwurf ausgiebig zu diskutieren. Sollen doch alle relevanten Kräfte ihre Vorstellungen einbringen.

In dem Zusammenhang ist natürlich auch zu bemerken, dass das natürlich mit Auseinandersetzungen verbunden ist. Das ist ja vollkommen klar, weil immer so imaginär zu sprechen „Wir brauchen Reformen“ das ist das Eine, aber dann Taten, Tatsachen auf den Tisch zu legen, ist etwas anderes.

Der SPÖ geht es da ja nicht besser. Nachdem sie monatelang gesagt hat, wir machen ein eigenes Konzept, das sie uns dann irrsinnig lange verschwiegen hat, haben sie jetzt einen kleinen Teil bekannt gegeben, nennen aber keine Details. Aber selbst das, was bekannt gegeben wurde, führt immerhin dazu - und das ist auch nicht gerade wenig -, dass so eine renommierte Zeitung wie die „Salzburger Nachrichten“ heute titelt: „Pensionen: SPÖ vor der Zerreißprobe“. Also auch dort gibt es - auch wenn das vielleicht ein bisschen für die erste Seite geschrieben ist - und ohne dass man da jetzt garstig ist kann man das feststellen, heftige interne Diskussionen über das, was der Parteichef Gusenbauer vorgelegt hat. Auch dort gibt es bei diesem Thema sogar parteiintern Differenzen und diese Differenzen gibt es natürlich auch in der großen politischen Vielfalt. Darüber muss man natürlich reden.

Ich glaube aber, es gibt keine allzu große Hast, sondern es ist eine seriöse Behandlung angesagt, die garantiert, dass am Schluss eine sozial ausgewogene Pensionsreform steht, die heuer und auch in den nächsten Jahrzehnten die Sicherheit der Pensionen und damit die Sicherheit für die Menschen bringt. Eine Sicherheit, die sich die Menschen auf der einen Seite verdienen, aber auch eine Sicherheit, die natürlich einfordert, dass die nächsten Generationen den Generationsvertrag einhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt natürlich viele Fragen in diesem Zusammenhang, zum Beispiel: In welchem Zeithorizont soll die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer tatsächlich auslaufen? In diesem Zusammenhang sei nur bemerkt, weil das nicht so gerne gesagt wird, dass es natürlich auch eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit gibt. Und da wissen alle, die sich damit befasst haben, dass hier die Befürchtung recht groß ist, weil das ja keine Leistung aus der Pensionsversicherung ist, sondern an und für sich eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, obwohl es aus der Pensionsversicherung bezahlt wird, dass der Europäische Gerichtshof das nicht mehr dulden wird. Also daher ist zu befürchten, dass diese vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit sowieso hätte aufgehoben werden müssen.

Eine zweite wichtige Frage ist natürlich, dass sicher eine Umstellung der Pensionsberechnung notwendig ist, denn sonst würden ja die vermehrten Versicherungsmonate, die man bei der Hinaufsetzung des Pensionsalters erwirbt, auch zu einer höheren Pension führen und es würde dadurch ja zu keinerlei Ersparnis kommen, sondern im Gegenteil, die Pensionen würden nur höher werden. Doch die Frage ist: Wie sehen die Prozentsätze für die erworbenen Zeiten tatsächlich aus und in welchem Zeitraum - auch eine wichtige Frage - wird das geändert?

Eine wichtige Frage ist auch: Wie sehen die Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme endgültig aus?

Eine Frage ist: Wie viele Monate werden tatsächlich der zukünftigen Berechnung einer Pension zu Grunde gelegt?

Eine nicht unwesentliche, sondern im Gegenteil sogar wichtige Frage ist: Welche Maßnahmen werden Frauen auch in Zukunft eine entsprechende Alterssicherung garantieren?

Und eine Frage, die viele Menschen bewegt, die jetzt von diesen Gesprächen betroffen sind, ist natürlich auch: Wie wird die Harmonisierung der Systeme am ehrlichsten in Angriff genommen?

Eine weitere wichtige Frage, eine Grundsatzfrage ist natürlich: Welchen Prozentsatz für die Erwerbsersatzquote strebt man an? Welcher Prozentsatz soll hier für den Ersatz des nicht mehr vorhandenen Erwerbseinkommens angestrebt werden?

Zusammengefasst kann man hier vielleicht sagen: Zwei wichtige Fragen stellen wir uns heute, nämlich: Ab wann gilt in Wirklichkeit ein einheitliches Recht für alle? Und die zweite Frage ist: Wie wird das Übergangsrecht und wie werden die Übergangsbestimmungen für all jene gestaltet, die keine oder nur mehr wenig und geringe Gestaltungsmöglichkeit haben, sich auf die neuen Umstände und Erwartungen einzustellen?

Ich glaube, dass es schon interessant ist, und darum ist das ja so gut, dass hier ein Entwurf in die Begutachtung geht, weil dann alle relevanten Kräfte ihre Meinungen, ihre Überlegungen mit einbringen können. Vorige Woche zum Beispiel hat der ÖAAB-Mann Hiesl darauf verwiesen, dass im nächsten Jahrzehnt, wenn die Pensionsreform so kommen würde wie es im Ministerialentwurf in der Begutachtung drinnen ist, ein Bundesbeitrag gar nicht mehr notwendig wäre, sondern sogar Überschüsse erzielt werden können.

Aber ich glaube, das sollte alles ordentlich durchdiskutiert werden. Heute jedoch schon die Diskussion abzuwürgen, indem man die Türe zustößt und ich würde jetzt fast sagen, mit der Erpressung droht, wenn die Regierung nicht einlenkt, dann steht Österreich, das halte ich in diesem Zusammenhang für nicht sehr zielführend. Ich glaube, dass nach der Begutachtung eines Vorschlags, und mehr ist es ja derzeit noch nicht, und nach einem Regierungsentwurf das Parlament ein Reformpaket verabschieden wird, das doch von großen Teilen der Bevölkerung, und ich sage jetzt bewusst von Älteren und Jüngeren, weil beide sind und müssen daran interessiert sein, dass hier bestmögliche Lösungen gesucht werden, akzeptiert wird, nämlich als zukunftsweisend akzeptiert wird. Da drängt die Zeit an und für sich nicht. Wenn nicht schon nächste Woche eine Regierungsvorlage vorliegt, dann darf das für ein so großes Werk kein Manko sein, sondern ein Zeichen für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit allen auf dem Tisch liegenden Stellungnahmen und Vorschlägen. Da darf es bei so einem großen Reformvorhaben auch nicht unbedingt auf Tage, Wochen oder vielleicht sogar Monate ankommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kollegen von der SPÖ werden heute einen umfassenden Antrag einbringen, der so viele Punkte enthält, die alle einzeln auf ihre Auswirkungen geprüft werden müssen. In so kurzer Zeit ist es leider nicht möglich, so viele Punkte auf ihre Auswirkungen zu prüfen, sodass wir guten Gewissens diesem Antrag heute nicht zustimmen können. Hier treffen wir uns ja mit dem oberösterreichischen SPÖ-Chef Haider, der das SPÖ-Modell auch nicht mittragen kann, da er ja die Auswirkungen ebenfalls erst in Ruhe prüfen muss. Ich glaube, es ist (Abg Franz Ekkamp: Du musst es ja schon wissen!) eine Tatsache, die vielleicht seriös ist, wenn man sagt, wenn schon so ein großer Antrag im Raum steht, dann soll man auch, wenn man wirklich guten Gewissens zustimmen will, die ganze Sache in Ruhe überdenken.

Dem Antrag, der vom Kollegen Chorherr eingebracht worden ist, mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof, werden wir ebenfalls nicht zustimmen, weil wir davon ausgehen, dass nach eingehender Diskussion und Beschlussfassung im Parlament eine Pensionsreform verabschiedet wird, die diesen Gang zu einem Verfassungsgerichtshof nicht notwendig macht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil jetzt dauernd über Harmonisierung gesprochen wurde und wird ein kleines Detail noch, was mich aufregt, weil immer gesagt wird, alle Menschen sind gleich:

Da hat man im Zuge des Privilegienabbaus seinerzeit in der gesetzlichen Pensionsversicherung extra mit einem eigenen Gesetz, mit einer eigenen Novelle noch geschwind hineingegeben: Kein ASVG-Pensionist darf Politiker sein. Das heißt, ist jemand Bezieher einer vorzeitigen Alterspension und wird er dann Politiker, und sei es nur geschäftsführender Stadtrat in einer kleinen Stadt mit eigenem Statut, so fällt die ganze vorzeitige Alterspension weg. Nicht viel später, 1997, nachdem die angeblich große Politikerpensionsreform gekommen ist, hat man nicht daran gedacht, dass man umgekehrt vielleicht genauso vorgehen und sagen sollte: Politiker, die eine Pension bekommen, bekommen sie nicht mehr, wenn sie wieder ein Erwerbseinkommen haben. Also diese Gleichstellung von ASVG- und Politikerpensionen wurde damals nicht durchgeführt und ich glaube, das ist eine Sache, wo man sich ärgert, gerade wenn das jetzt aktuell im Gespräch ist, obwohl ich jetzt überhaupt nicht auf irgendeine andere Partei losgehen will, weil das viele Politiker trifft, die irgendwann ausgeschieden und wieder zurückgekommen sind. Aber da geht es um das Prinzip, das man beachten muss und anhand dieses Beispiels wollte ich das aufzeigen, dass im Zuge dieser Harmonisierung auch Gerechtigkeit für alle kommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute einen Akt benutzt und benutzen ihn, um über die aktuelle Pensionsreform zu sprechen. Ich möchte zu diesem Akt nur sagen: Wir unterstützen es, dass auch für die Bediensteten der Gemeinde Wien Familienhospiz-Karenzmöglichkeit besteht und werden daher diesem Gesetzesentwurf zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsidentin Prof Erika


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