Wörtliches Protokoll



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Römer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich komme jetzt zur Abstimmung des eingebrachten Resolutionsantrages der Landtagsabgeordneten Dr Michael LUDWIG, SPÖ, Mag Andreas Schieder, SPÖ, Mag Gerald Ebinger, FPÖ, Johannes Prochaska, ÖVP, und Dr Monika Vana, Grüne.

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Resolution zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Diese Resolution ist somit einstimmig angenommen.

Postnummer 3 betrifft den Antrag gemäß Art 98 B-VG auf Wiederholung des Gesetzesbeschlusses vom 13. Dezember 2002, betreffend das Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 geändert werden.

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. – Ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bitte, den vorliegenden Antrag zu diskutieren und ihm zuzustimmen.

Präsident Johann Römer: Danke.

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau StRin Mag Vassilakou zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

StRin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Verehrte Damen und Herren!

Es wäre für mich eine große Freude an sich, hier die Gelegenheit zu nutzen, um die gut bekannten Argumente, die für das kommunale Wahlrecht für Zuwanderer in Wien sprechen, erneut anzubringen. Und notwendig ist es in der Tat. Denn das, was wir bereits beschlossen haben in Wien, ist nicht das kommunale Wahlrecht für Zuwanderer, es ist bloß das Bezirkswahlrecht, denn das volle kommunale Wahlrecht, sprich das Wahlrecht auf Gemeindeebene, die Möglichkeit für Menschen, die in Wien leben, wählen zu können und gewählt zu werden auf Gemeindeebene, ist leider, leider noch immer nicht gegeben und womöglich für längere Zeit nicht gegeben, weil die Bundesverfassung das nicht ermöglicht.

Umso bedauerlicher finde ich, dass gerade die zwei Parteien, die diese Bundesregierung stellen und die auch die Möglichkeit hätten, im Parlament gemeinsam mit den progressiven Kräften eine Änderung der Bundesverfassung zu beschließen, damit das kommunale Wahlrecht in Österreich Wirklichkeit wird, damit es endlich ermöglicht wird, gerade also diese zwei Parteien, die die Bundesverfassung gemeinsam mit uns ändern könnten dementsprechend, anstatt dieses zu tun vielmehr den Weg gewählt haben, diesen notwendigen, diesen guten, diesen sinnvollen Beschluss des Wiener Landtags zu beeinspruchen, den Gang zum Verfassungsgerichtshof anzustreben und zu versuchen, das kommunale Wahlrecht zu kippen.

Sosehr es mich also freuen würde, meine Argumente für dieses Wahlrecht leidenschaftlich hier heute zu wiederholen, muss ich schon feststellen, dass es ein sehr trauriger und sehr peinlicher Anlass ist, der uns heute diese Debatte führen lässt. Denn ich finde es zutiefst traurig und auch peinlich, dass jene zwei Parteien, die die Bundesregierung in diesem Land stellen, anstatt zu begrüßen, dass in Wien ein notwendiger, ein integrationspolitischer Schritt gesetzt wurde, der Sinn macht und der endlich dieser Stadt eine Vorreiterrolle in Österreich verschafft, auch ein Schritt übrigens, mit dem Wien durchaus nicht irgendwie allein dasteht europaweit, sondern ein Schritt, mit dem Wien anschließt an europäische Standards, die anderswo in Europa seit Jahren, seit Jahrzehnten vorhanden sind, ich brauche hier nicht zu wiederholen, wie viele Länder es bereits gibt in Europa, die das kommunale Wahlrecht auch für Zuwanderer als Selbstverständlichkeit erachten, dass also jene zwei Parteien diesen Schritt torpedieren und uns zu dieser Debatte hier heute bringen.

Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, um wieder einmal die zwei wesentlichen Argumente zu bringen, die für das kommunale Wahlrecht für Zuwanderer sprechen, und ich kann ja nicht aufhören zu hoffen, dass ich nicht wieder einmal auf taube Ohren stoße.

Zunächst einmal das demokratiepolitische Argument. Es muss doch an der Zeit sein, zu erkennen, dass eine moderne Demokratie nicht allein vom Staatsbürgerprinzip ausgehen kann. Eine Stadt wie Wien, eine vielfältige Stadt, eine Stadt, in der jeder vierte Bewohner, jede vierte Bewohnerin einen anderen kulturellen Hintergrund hat, eine andere Muttersprache als Deutsch hat, eine Stadt, in der jeder sechste Bewohner und jede sechste Bewohnerin nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hat – also die Zahlen belegen das eindeutig –, eine solche Stadt muss sich doch überlegen: Wie können wir unsere Demokratie öffnen, wie können wir sie zeitgemäß gestalten, wie können wir sie so weiterentwickeln, dass der gesamten Bevölkerung die Möglichkeit gegeben wird, am demokratischen Mitbestimmungsprozess teilzuhaben?

Es ist ein wesentliches Zeichen für die Nachhaltigkeit, für die Güte einer Demokratie, wieweit sie fähig ist, sich weiterzuentwickeln, und wieweit sie fähig ist, die gesamte Bevölkerung einzuschließen und nicht eine derart große Gruppe a priori auszuschließen.

Und es ist kein Zufall, dass eben eine Reihe von europäischen Staaten und eine Reihe von europäischen Städten das längst erkannt haben und auch längst, wie gesagt schon seit Jahrzehnten, vom strengen Staatsbürgerschaftsprinzip abgegangen sind und sich vielmehr am Begriff des Bürgers und der Bürgerin orientieren, das heißt am Menschen, der in einem bestimmten Ort seinen Lebensmittelpunkt hat, der sich dort auf Dauer niedergelassen hat und der daher selbstverständlich zur Bevölkerung einer Stadt mit allen Rechten und mit allen Pflichten dazugehört und daher auch selbstverständlich dort, wo er oder sie lebt, die Möglichkeit haben soll, die Zukunft gemeinsam mit der übrigen Bevölkerung zu gestalten. (Beifall bei den Grünen und der Abg Nurten Yilmaz.)

Und es gibt darüber hinaus ein integrationspolitisches Argument, das nicht so leicht von der Hand zu weisen ist, denn eine derart vielfältige Stadt wie Wien muss wohl auch überlegen: Welches Integrationsangebot unterbreite ich all diesen vielen, vielen Menschen, die in dieser Stadt entweder zugewandert sind und auch geblieben sind oder aber auch, die in dieser Stadt geboren worden sind und hier aufgewachsen sind ohne österreichische Staatsbürgerschaft, ja sogar manchmal ohne die Möglichkeit auf eine österreichische Staatsbürgerschaft? Denn wir dürfen nicht vergessen, dass unsere Einbürgerungsgesetze derart restriktiv sind, dass wir schon jede Menge so genannte Ausländer und Ausländerinnen in der zweiten, manchmal sogar schon in der dritten Generation produzieren. So einfach ist es nicht, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, wie manche Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP oder FPÖ gerne behaupten. Somit ist es schon ein wesentliches Argument für dieses Wahlrecht, zu überlegen: Welche Angebote richte ich an diese Menschen, wie heiße ich sie in dieser Stadt willkommen, wie nehme ich sie als Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt auf? Und niemand von Ihnen wird ernsthaft leugnen können, dass es für einen Menschen etwas Wesentliches ist, das Gefühl zu haben, aber auch natürlich die rechtlichen Möglichkeiten zu haben, die ihm oder ihr signalisieren: Ja, du gehörst dazu, du bist Teil dieser Stadt, und als Teil dieser Stadt kannst du ein paar wesentliche Rechte genießen, die auch anderen StadtbewohnerInnen zur Verfügung stehen.

Ich behaupte daher, dass das kommunale Wahlrecht, nicht als einzige Maßnahme, sondern natürlich gemeinsam mit einer Reihe anderer Maßnahmen, sehr wohl der Weg ist, der Zuwanderer und Zuwanderinnen zu Wienerinnen und Wienern macht, wenn sie einmal da sind, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in dieser Stadt haben. Auch aus diesem Grund war es gut und sinnvoll und längst fällig, dass wir dieses kommunale Wahlrecht beschließen.

Was passiert von diesen zwei Parteien hier im Haus und natürlich auch auf Bundesebene? Gerade von diesen zwei Parteien, die übrigens eine erbärmliche gesellschaftspolitische und integrationspolitische Bilanz vorzuweisen haben, denn was haben sie geleistet in den letzten Jahren? Na, Hervorragendes: Flüchtlinge auf die Straße zu setzen, Zwangsdeutschkurse einzuführen, ein Antidiskriminierungsgesetz, das auch längst fällig ist, übrigens Mitte Juli spätestens müssen wir es haben, es ist ja von der EU her vorgeschrieben, also dieses Antidiskriminierungsgesetz bis jetzt zu verschleppen, ja sogar die Notwendigkeit bis vor kurzem zu leugnen mit einer Reihe von haarsträubenden und peinlichen Argumenten. Und jetzt als Gipfel der Peinlichkeit und auch der Erbärmlichkeit – es tut mir Leid, weil andere Worte finde ich nicht mehr – die Bekämpfung des Bezirkswahlrechts, das wir hier in Wien beschlossen haben, vor dem Verfassungsgerichtshof. Ja, was kann man sonst wirklich dazu sagen? Zu versuchen, eine der wenigen Möglichkeiten, die die Stadt Wien hatte, tatsächlich integrationspolitisch zu agieren in dieser Zeit, zu kippen! Also ich denke, das kann man geradezu fast als Gipfel betrachten.

Und das Beste sind ja noch die Argumente, die dann kommen. Ich möchte vielleicht mit dem Argument beginnen, dem wesentlichen Argument der Wiener ÖVP, die ja Krokodilstränen vergießt, schon seit Monaten, weil es ist ja so traurig, nicht wahr. Also dieses schreckliche Bezirkswahlrecht, das brauchen wir nicht, weil das ist diskriminierend, weil es ermöglicht ja Zuwanderern nicht, Bezirksvorsteher zu werden, und sie können auch nicht Mitglieder werden in den Baukommissionen in den Bezirken. Deswegen ist es schlecht und deswegen brauchen wir das gar nicht.

Also das ist eine Logik, die kann ich wirklich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Denn wenn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, es für Sie ein Problem ist, dass das kommunale Wahlrecht, so wie wir es hier beschließen konnten, diskriminierend ist oder viel zu wenig ist, na nichts wie hin zu Ihren Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene und nichts wie dafür plädieren, dass die Bundesverfassung dahin gehend geändert werden kann, dass es möglich wird, das volle kommunale Wahlrecht zu genießen, ohne Einschränkungen, ohne jene Einschränkungen, die sogar Sie selbst als diskriminierend empfinden. Ich glaube, dass die anderen Kräfte im Parlament mit Begeisterung diesen Antrag von Ihnen unterstützen würden und dass wir hier also sehr bald die Möglichkeit hätten, ein kommunales Wahlrecht zu beschließen, dass sogar Ihren Ansprüchen genügt.

Aber ich bitte Sie, selbst wenn es nicht gut genug ist und selbst wenn es nicht Ihren Ansprüchen genügt, doch diesen Beharrungsbeschluss des Wiener Landtags zu unterstützen. Ich glaube, dass Zuwanderer und Zuwanderinnen es Ihnen sehr wohl zu danken wissen werden. Für diejenigen, die jetzt nicht wählen können, für die zählt das schon, wenn sie zumindest die Möglichkeit haben, auf Bezirksebene mitzubestimmen. Für sie zählt das nicht, dass sie die eine oder andere Einschränkung in Kauf nehmen müssen.

Was tut die FPÖ? Die FPÖ startet heute eine große Kampagne – ich gehe einmal davon aus, dass sie groß ist; wie groß sie wird, werden wir hier noch sehen –, mit der sie die Wiener Bevölkerung aufklären möchte über das kommunale Wahlrecht für Zuwanderer. Man wird sehen, wie viel Unmut da vorhanden ist. Ich behaupte, dass sie mit dieser Kampagne an der Wiener Bevölkerung aber sehr stark vorbeiarbeitet, denn die Leute haben momentan ganz, ganz andere Sorgen, die von der Bundesebene kommen, und werden sich sehr wenig darum kümmern, dass das kommunale Wahlrecht heute erneut sozusagen beschlossen wird. Aber ich möchte auch behaupten, dass die Wienerinnen und Wiener an sich überhaupt kein Problem haben mit dem kommunalen Wahlrecht für Zuwanderer, denn jeder und jede, mit denen man spricht, finden es selbstverständlich, dass jemand auf Bezirksebene, da, wo man lebt, die Möglichkeit haben soll, mitzubestimmen, ungeachtet der Staatsbürgerschaft.

Aber Sie haben sich die Mühe gemacht und haben wohl viel Geld ausgegeben, um diese wunderschöne Broschüre zu produzieren. Ich bekomme sie heute und schaue drauf und staune nicht schlecht, denn darauf erkenne ich jemand, den ich seit vielen Jahren kenne, den ich sehr gut kenne und von dem ich mir kaum vorstellen kann, dass er auf einer FPÖ-Broschüre gegen das kommunale Wahlrecht wirbt, noch dazu mit einem Zitat: "Kenan, 32: Seit vielen Jahren bin ich österreichischer Staatsbürger. Wien ist mein Zuhause geworden. Wieso sollen andere Zuwanderer das Wahlrecht geschenkt erhalten?“

Ich denke mir: Komisch. Also ich kenne den Kenan, der hat viele Jahre lang, unter anderem gemeinsam mit mir, aber auch mit vielen anderen in dieser Stadt für das kommunale Wahlrecht gekämpft, was soll er plötzlich dagegen haben? Ich rufe ihn an und sage: Wie kommt es dazu, dass du auf dieser Broschüre drauf bist? Und es stellt sich heraus, dass er keine Ahnung hatte, dass er fotografiert wurde für eine FPÖ-Broschüre, es stellt sich heraus, dass er hinters Licht geführt wurde offenbar, denn man hat ihm gesagt, er wird fotografiert für eine Kampagne der Stadt Wien. (Bewegung bei den GRÜNEN und der SPÖ.) Ich möchte diese wunderschöne Broschüre zum Beispiel unserer Frau Stadträtin geben. Es kann schon sein, dass das kein Zufall ist, weil das Layout dieser Broschüre ist äußerst auffällig ähnlich dem Layout der Kampagne der Stadt Wien für das kommunale Wahlrecht. Und obendrein sagt der junge Mann, er kann sich nicht vorstellen, jemals dieses Zitat selbst produziert zu haben, weswegen der Verdacht nahe liegt, dass dieses Zitat von jemand anderem produziert wurde.

Und so stellt sich mir hier die Frage, ob denn auch die drei weiteren Personen, die auf dieser Broschüre gegen das kommunale Wahlrecht werben, nämlich eine junge Frau Lear, eine etwas ältere Frau Rosalie und der junge Herr Florian, ob diese auch auf diese Art und Weise auf diese Broschüre gekommen sind. Ich kenne sie nicht. Vielleicht lerne ich sie kennen. Aber den einen kenne ich, mit dem habe ich gesprochen. Und Sie können sicher sein: Rechtliche Schritte werden schon vorbereitet. Denn wenn Sie schon gegen das kommunale Wahlrecht werben möchten, dann sollten Sie sich zumindest bemühen, wirklich Menschen zu finden, die etwas dagegen haben, und sie zu Wort kommen zu lassen. Aber vielleicht tun Sie sich dabei besonders schwer.

Wir Grüne jedenfalls, wir haben uns jahrelang eingesetzt, gemeinsam mit Tausenden Menschen, gemeinsam mit Tausenden betroffenen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, denn auch Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gehören genauso zu dieser Stadt und sind genauso Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt wie alle jene, die die Staatsbürgerschaft haben. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPÖ.) Gemeinsam mit ihnen und gemeinsam mit allen weltoffenen und progressiven Kräften in dieser Stadt haben wir uns für das kommunale Wahlrecht eingesetzt, und selbstverständlich werden wir heute den Antrag unterstützen, selbstverständlich werden wir darauf im wahrsten Sinne des Wortes beharren. Wir werden uns sehr freuen, wenn 2006 die nächsten Wahlen sehr wohl auch, zumindest auf Bezirksebene, mit den Stimmen der Zuwanderern stattfinden.

Ich möchte nicht verhehlen, und das habe ich auch schon bei der letzten Debatte gesagt, dass wir ein paar Schwierigkeiten haben mit dem Wahlrecht, so wie es in Wien beschlossen worden ist. Ich denke, es ist bekannt, dass es uns nicht weit genug ging, dass wir uns hätten vorstellen können, dass man nicht erst fünf Jahre lang in Wien niedergelassen sein muss, um die Möglichkeit zu bekommen, zu wählen und gewählt zu werden. Es hätte durchaus die Möglichkeit gegeben, sich sozusagen dem Standard, der für EU-BürgerInnen gilt, anzupassen in diesem Fall. Und wir haben auch bereits kritisiert, dass diese fünf Jahre lang ununterbrochen in Wien gewesen sein müssen, das heißt, dass Aufenthalte im österreichischen Bundesgebiet außerhalb von Wien nicht gezählt werden, weil wir glauben, dass auch das gewisse Komplikationen mit sich bringt und dass auch das eine unter Umständen größere Gruppe von Menschen von der demokratischen Mitbestimmung ausschließt auf einer etwas unfairen Basis.

Ich hoffe, dass es die Möglichkeit geben wird, erneut darüber zu diskutieren in den nächsten Jahren, und auch diese Punkte, wo wir nicht einverstanden sind, dementsprechend zu ändern und zu korrigieren.

Und ich hoffe auch – und das sage ich abschließend gerne –, ich hoffe auch, nein, ich hoffe nicht, ich gehe davon aus, dass Sie auf diese Art und Weise, wie Sie handeln, es eigentlich selbst herbeiführen werden, dass auf sich Bundesebene sehr rasch die politische Konstellation ändern wird, auf dass wir in ein paar Jahren sehr wohl auch die Bundesverfassung ändern können, auf dass es in ganz Österreich das volle kommunale Wahlrecht für Zuwanderer endlich geben kann. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPÖ.)

Präsident Johann Römer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Tschirf. Ich erteile es ihm.

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir können jetzt aus diesen beiden Redebeiträgen, dem der Frau StRin Vassilakou und meinem, klar und deutlich die unterschiedlichen ideologischen Positionen feststellen. Die GRÜNEN wollen ein Wahlrecht, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Österreichische Volkspartei ist der Ansicht, dass es ein Wahlrecht nur mit der Staatsbürgerschaft geben darf. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Warum sind wir der Ansicht, dass das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft anknüpft? Warum ist die österreichische Bundesverfassung der Ansicht, dass das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft anknüpft? Weil die Staatsbürgerschaft Ausdruck der Integration ist, und uns als Österreichische Volkspartei geht es hier darum, dass wir tatsächlich Schritte zur Integration setzen und nicht, dass wir hier Parallelgesellschaften und Ähnliches in dieser Stadt schaffen. Wir wollen hier, dass all jene Schritte gesetzt werden, damit tatsächlich die Menschen, die in dieser Stadt leben, in diese Stadt integriert werden (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das wird ja verhindert durch das Wahlrecht!) und als Gipfelpunkt die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind eben der Ansicht, die Verleihung der Staatsbürgerschaft soll auch ein Ausdruck dessen sein, dass wir denjenigen, die sich zu unserer Rechtsordnung bekennen, die sich zu einer entsprechenden Wertvorstellung unserer offenen, auf die Europäische Menschenrechtskonvention aufbauenden Rechtsordnung bekennen, die österreichische Staatsbürgerschaft verleihen und sie entsprechend in unser Staatsgefüge einbeziehen und ihnen all die Möglichkeiten geben, die offen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie jetzt die Vergleiche mit anderen Städten oder Ländern heranziehen, dann wissen Sie, dass das in vielen Fragen hinkt, auch in der Frage etwa, wie das aussieht mit der Beteiligung. Wir haben teilweise dort sehr niedrige Wahlbeteiligungen, und wir haben unterschiedliche Rechtslagen, etwa in den skandinavischen Ländern, wo beispielsweise die Frage des Steuerrechts mit einbezogen ist, dass man hier eine Steuernummer bekommen muss, bevor man eine Meldung abgibt, und Ähnliches. Hier sind unvergleichbare Situationen. Das wissen Sie. Aber trotzdem gehen Sie diesen falschen Weg, indem unabhängig von der Staatsbürgerschaft das Wahlrecht eingeräumt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns als Österreichische Volkspartei geht es eigentlich darum, dass wir die Chance aufnehmen sollten, die uns die Bundesregierung gegeben hat. Die Bundesregierung hat, und zwar genauso, wie das die Bundesverfassung vorsieht, weil Verfassungswidrigkeit vorliegt diesen Beschluss, der hier gefasst wurde, beeinsprucht. Und das wäre eigentlich für uns eine Chance gewesen, hier in Hearings, in intensive Gesprächen einzutreten und tatsächlich ein Integrationspaket zu schnüren, um gesetzes-, verfassungskonforme Regelungen zu bringen.

Ich glaube, die Stadt Wien könnte sich einiges gerade bei der Integrationspolitik des Innenministers abschauen. (Abg Josefa Tomsik: Das Integrationspaket, wie es die Bundesregierung gemacht hat, das wollen Sie!) Ich glaube, dass hier sehr vieles Wien auch aufgreifen sollte. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das glauben Sie ja selber nicht!) Ich kann hier auch einige Punkte anziehen.

Warum geschieht etwa in der Schulpolitik nicht mehr? Warum wird nicht endlich das Kindergartenjahr, das Gratiskindergartenjahr vor dem Schuleintritt eingeführt? Eine Forderung, die mein Kollege Walter Strobl seit vielen Jahren bringt.

Was geschieht eigentlich in der Wohnbaupolitik? Was geschieht eigentlich in der Stadtplanungspolitik? Warum müssen 60 Prozent der Türken in Substandardwohnungen wohnen?

Das sind Dinge, die Sie als SPÖ zu verantworten haben! Das sind Dinge, um die Sie sich herumdrücken! Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es wäre gut, wenn sich tatsächlich die Wiener SPÖ um die Integration der ausländischen Mitbürger kümmern würde. Das wäre gut so. (Abg Godwin Schuster: Sagen Sie das der Gehrer!) Herr Kollege Schuster, Sie haben doch seit Jahrzehnten die Verantwortung in dieser Stadt. Warum lösen Sie diese Probleme nicht? Warum machen Sie irgendwelche Lösungen, aber nicht die für die Menschen, die in diese Stadt gekommen sind? (Abg Godwin Schuster: Der Kindergarten, eine Bildungseinrichtung!) Herr Kollege Schuster! Ich weiß, dass Sie das einfach nicht bezahlen wollen von Seiten der Stadt Wien! Sie drücken sich darum! Setzen Sie endlich Maßnahmen und nutzen Sie die Situation! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wiener SPÖ legt hier einen Entwurf vor, der zwei verschiedene Arten von Wahlrecht vorsieht. Diese unterschiedliche Wahlrechte sind nicht nur desintegrierend, polarisierend, sie sind unsachlich und falsch. Weil dass die einen Bezirksräte Mitglieder der Bauausschüsse werden können, die anderen nicht, dass die einen Bezirksvorsteher werden können und die anderen nicht, dass die einen Bezirksvorsteherstellvertreter werden können und die anderen nicht, das ist eine skurrile, eine falsche, eine unsachliche Lösung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg Josefa Tomsik: Also das ist ja die größte Heuchelei! – Abg Godwin Schuster: Was hat das mit dem Wahlrecht für alle zu tun?))

Ich appelliere daher an die SPÖ, tatsächlich etwas für die Integration in dieser Stadt zu tun. Ich appelliere an die SPÖ und an die GRÜNEN, sich am Rechtsstaat zu orientieren, gerade das, was die Bundesregierung getan hat, nämlich auf den Rechtsstaat hinzuweisen. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Jetzt reden Sie einmal sachlich!) Lieber Herr Kollege Margulies! Lesen Sie einmal das, was die Bundesregierung gesagt hat. Lesen Sie dazu auch Kommentare, zum Beispiel vom ehemaligen Leiter des Verfassungsdienstes dieses Hauses, dann werden Sie erkennen, dass dieser Entwurf, wie er vorliegt, einfach verfassungswidrig ist. (Beifall bei der ÖVP und des Abg Mag Hilmar Kabas. – Abg Dipl Ing Martin Margulies: Sie sind ja ein Experte in diesem Bereich!) Herr Kollege Margulies, Sie werden es nicht wissen: Ich habe unter anderem über Verfassungsrecht auch Lehrveranstaltungen gehalten. Ich kenne mich in diesem Bereich aus. Ich weiß, dass zwischen uns ein sehr großer Niveauunterschied besteht. Ich bin froh, dass ich mich nicht auf dieses Niveau begeben muss, das hier in den Zwischenrufen zum Ausdruck gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was wir als Wiener Volkspartei tun werden, ist, darauf hinzuwirken, dass tatsächlich Schritte der Integration in den verschiedensten Bereichen geschehen. Das, was wir selbstverständlich auch tun werden, ist, auf die Rechtsstaatlichkeit hinzuweisen. Dazu gehört auch, dass wir den Weg zum Verfassungsgerichtshof gehen werden, und dazu gehört auch, das einzumahnen, und das tun wir mit einem Beschluss- und Resolutionsantrag, den ich gemeinsam mit meinem Kollegen Wolfgang Ulm einbringe, dass das, was eigentlich schon vom Herrn Landeshauptmann vor längerem versprochen worden ist, umgesetzt wird, dass hier Gespräche mit den Parteien darüber geführt werden, dass auch den Zweitwohnsitzern in Wien das Walrecht eingeräumt wird. Hier ist die SPÖ seit zwei Jahren säumig. Hier hätte etwas zu geschehen. Diesen Beschlussantrag darf ich hiermit einbringen. (Abg Mag Rüdiger Maresch: Abgelehnt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch da sieht man das Demokratieverständnis einzelner Zwischenrufer. Abgelehnt. Das heißt, es gibt keine Diskussion, es gibt ein Oktroy. Das ist nicht das Verfassungsverständnis, das wir haben, das Verständnis vom Rechtsstaat. Unser Verständnis ist eine Situation der Integration, der Rechtsstaatlichkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von diesem Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit werden Sie uns nicht abbringen. Sie werden uns nicht davon abbringen, dass wir für Integration eintreten und dass wir gegen Parallelgesellschaften in dieser Stadt eintreten werden. Wenn Sie diesen Weg einschlagen, dann werden Sie das weiter tun, was Sie in den letzten Monaten getan haben: nur Lippenbekenntnisse zur Integration abzulegen. Das ist ein falscher Weg. Bitte gehen Sie diesen Weg nicht weiter. Er wird aber letztlich vom Wähler abgestraft werden. (Beifall bei der ÖVP, ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg Dr Kurt Stürzenbecher: So wie bei der letzten Gemeinderatswahl, nicht wahr?)

Präsident Johann


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