Landtag Plenarprotokoll Nordrhein-Westfalen 16/121 16. Wahlperiode 15. 09. 2016 121. Sitzung



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Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Bolte. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Stein.

Robert Stein (CDU): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Zunächst möchte ich Stellung zum Antrag der Piraten beziehen. Wir haben ja insgesamt drei Anträge vorliegen. Sie, liebe Piraten, fordern immer wieder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für vielerlei Gebiete, heute für den Bereich „Freifunk“, letztes Mal war es der Bereich E-Sports. Da frage ich mich schon, was als Nächstes kommt.

Sie begründen Ihre Forderung in Ihrem Antrag damit, dass insbesondere der Bildungscharakter im Vordergrund stünde. Belege liefern Sie allerdings in Ihrem Antrag nicht. Die bleiben sie schuldig. Natürlich mag es auch bei Freifunkinitiativen um Bildungsinteressen gehen, aber dass diese nicht zwangsläufig im Vordergrund stehen, wird dadurch klar, dass Freifunk ja einfach erst einmal den Zugang zum Internet darstellt.

(Marc Olejak [PIRATEN]: Nein, gerade nicht!)

Über Freifunk wird eben dann das Internet generell genutzt. Dadurch ist die Nutzung nutzerabhängig. Die User – schaut man sich Analysen an – nutzen das Internet aber überwiegend für die Bereiche „Social Media“ und „Shopping“ sowie für Musik- und Videostreamingdienste.

Richtig ist, dass der Freifunk bürgerlich und freiwillig organisiert und realisiert wird. Daher möchten wir uns an dieser Stelle auf jeden Fall für das vielseitige bürgerliche Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer bedanken.



Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Olejak?

Robert Stein (CDU): Ja, gerne.

Marc Olejak (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Kollege. – Reine Neugierde: Welche Freifunk-Community erhebt Daten über die Verwendung und Nutzung der angebotenen Dienste?

Robert Stein (CDU): Diese Frage müssten Sie sich in erster Linie selbst stellen, denn in Ihrem Antrag schreiben Sie ja, dass ein Bildungscharakter im Vordergrund steht. Das müssen Sie auch belegen. In § 52 Abs. 2 gibt es in der Tat diesen Bestand, dass die Gemeinnützigkeit hergestellt werden kann, falls der Bildungscharakter im Vordergrund steht. Nur kann man das ja nicht einfach nur behaupten. Da muss ja ein Nachweis vorhanden sein.

(Beifall von der CDU)

Jetzt möchte ich kurz auf den Antrag der FDP eingehen: Freifunk und Journalismus in einen Topf zu werfen, erscheint mir sehr gewagt, Herr Nückel. Wir können gerne über eine mögliche Gemeinnützigkeit des Journalismus diskutieren, nur muss dann vielleicht auch ein etwas anderes Verfahren gewählt werden.

(Thomas Nückel [FDP]: Haben wir ja gewählt!)

Es ist suboptimal, einen Erschließungsantrag auf den Weg zu bringen. Vielleicht ist es sinnvoll, noch einmal speziell im Ausschuss darüber zu diskutieren und das nicht mit einem kurzfristigen Entschließungsantrag bestimmen zu wollen.

(Thomas Nückel [FDP]: Tun wir er schon seit zwei Jahren!)

SPD und Grüne behaupten in ihrem Antrag, dass das CDU-geführte Bundesministerium der Finanzen die Freifunk-Community nicht schätze. Liebe SPD, liebe Grüne, die Rechtslage lässt sich nicht nach Gutdünken anwenden. Ich bin mir sicher, auch das Bundesministerium der Finanzen schätzt bürgerliches Engagement genauso wie wir alle hier, und dass die Befolgung der Rechtslage Ihrer Auffassung nach einer Geringschätzung von Engagement gleichkommen soll, Herr Vogt, lässt eine gewisse Selbstgerechtigkeit in Ihrem politischen Handeln und Denken erahnen.

(Beifall von der CDU)

Das Bundesministerium der Finanzen ist zu einer nachvollziehbaren und seriösen Rechtsauffassung gekommen und leistet dieser Folge. Wir sollten hier lieber miteinander diskutieren, über welche anderen Wege eine adäquate Förderung des Freifunks noch geschehen kann.

Nicht zuletzt möchte ich darauf verweisen, dass gestern von unserem EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker vorgetragen wurde – ich zitiere –:

„Wenn der Netzausbau allen zugutekommen soll, heißt das auch, dass es keine Rolle spielen darf, wo man lebt oder wie viel man verdient. Wir schlagen heute vor, bis 2020 die wichtigsten öffentlichen Orte jedes europäischen Dorfes und jeder europäischen Stadt mit kostenlosem WLAN-Internetzugang auszustatten.“

Die nordrhein-westfälische CDU-Fraktion ist bereit, hierfür einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Die heute gestellten Anträge lehnen wir aus den genannten Gründen ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Lukas Lamla [PIRATEN]: Ohne rot zu werden!)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Stein. – Für die FDP spricht nun Herr Nückel.

Thomas Nückel (FDP): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht schwer, Gutes zu tun. Manchmal ist es vielleicht schwer, zu wissen, was gut ist. Aber wenn man das dann herausgefunden hat – jeder entscheidet sich anders – und gemeinnützige Arbeit macht, dann braucht man Rechtssicherheit. Das ist im Grunde das Problem, und deswegen ist es schon richtig, dass sich beispielsweise die Piraten in ihrem Antrag auf die Abgabenordnung fokussieren.

Der Katalog der Tätigkeiten, die als gemeinnützig anerkannt werden können, ist freilich sehr lang: Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Tier- und Pflanzenzucht, Modellflugzeugbau, Kleingärtnerei. Der Katalog ist allerdings nicht in Stein gemeißelt.

Für die FDP-Fraktion ist es daher selbstverständlich, dass man Normen wie die Abgabenordnung regelmäßig überprüft und aktualisiert; denn die Gesellschaft entwickelt sich weiter, und insbesondere die technologische Entwicklung vollzieht sich rasend. Der Takt wird immer dichter, und das verändert ebenso rasch gesellschaftliche Basics.

Insofern entwickelt sich auch ehrenamtliches Engagement weiter. Deswegen begrüßen wir die Anliegen der hier vorliegenden Anträge, den Katalog gemeinnütziger Tätigkeiten zu erweitern. Die FDP-Fraktion unterstützt und schätzt auch die zahlreichen engagierten Freifunker und ihre Initiativen in Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist es auch wichtig und richtig, Freifunkinitiativen für ihr Engagement und ihre freiwillige Leistung, die ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht wird, anzuerkennen und den Status der Gemeinnützigkeit zu ermöglichen.

Es überrascht uns allerdings ein wenig, dass SPD und Grüne plötzlich so offenherzig mit der Ergänzung des Gemeinnützigkeitskatalogs umgehen. Das finden wir zwar gut, aber wir diskutieren – und das ist die Verbindung zum gemeinnützigen Journalismus – seit mehr als zwei Jahren über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der journalistischen Recherche; denn diese sollte aus unserer Sicht ebenso selbstverständlich in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung aufgenommen werden. Der Journalismus steht – das haben wir schon in verschiedenen Diskussionen hier im Haus betont – im Zuge des Wandels der Medienlandschaft vor großen Herausforderungen. Insbesondere bei lokaler oder regionaler Berichterstattung ist die Meinungsvielfalt bedroht, die Finanzierung von aufwendigen journalistischen Recherchen wird immer schwieriger.

Aus diesem Grund hatte die FDP-Fraktion im Juli 2014 vorgeschlagen, die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit zu ermöglichen.

Gerade vonseiten der Regierungsfraktionen waren jedoch einige Vorbehalte zu hören, dass es nicht so leicht sei, die Abgabenordnung zu ändern, obwohl bei jeder Gelegenheit die Medienvielfalt beschworen wird. Man hat sich grundsätzlich skeptisch gezeigt, ob man das technisch hinbekomme, obwohl die Anhörung – wir haben auch noch ein zusätzliches Expertengespräch dazu geführt – das sehr positiv bewertet hat und wir auch aus den journalistischen Organisationen, Herr Vogt, immer die Nachfragen bekommen: Wann ist es denn so weit? – Eigentlich hatte nur ver.di Skepsis geäußert, aber das lag auch daran, wie sich nachher herausstellte, dass sie wohl das falsche Papier gelesen hatten.

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Skepsis nun überwunden haben und SPD und Grüne der Gemeinnützigkeit von Journalismus nicht im Wege stehen wollen. Daher schlagen wir in unserem Entschließungsantrag vor, über eine Bundesratsinitiative die Anerkennung sowohl des gemeinnützigen Journalismus als auch die Aktivitäten der Freifunkinitiativen zu ermöglichen. Nicht mehr und auch nicht weniger fordern wir hier an dieser Stelle.

Ich bitte um Zustimmung für unseren Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Nückel. – Jetzt spricht Herr Schwerd, fraktionslos.

Daniel Schwerd (fraktionslos): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freifunker! Michael Meister, seines Zeichens Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, liegt falsch. Er hat auf eine Kleine Anfrage im Bundestag erklärt, dass Freifunk nicht gemeinnützig sei, unter anderem weil die Bereitstellung von Internetzugängen von kommerziellen Anbietern erfolge. Das ist gleich auf mehreren Ebenen falsch.

Herr Meister weiß nämlich ganz offensichtlich nicht, was Freifunk ist und welchen Zweck dieser hat. Er glaubt, Aufgabe des Freifunkes sei es, offene und kostenlose Internetzugänge bereitzustellen. Das ist es aber nicht alleine – Herr Vogt hat es auch mehrfach an dieser Stelle so dargestellt; denn dafür braucht es gar keinen Verein und auch keine Freifunk-Router. Sie können an Ihrem eigenen Router zu Hause einfach ein Gastnetzwerk einrichten, dieses ohne Verschlüsselung freigeben, und schon haben Sie einen freien und kostenlosen Internetzugang. Das ist es nicht.

Freifunk-Router haben eine entscheidende zusätzliche Eigenschaft, nämlich das sogenannte Meshing. Sie bauen von sich aus Verbindungen zu anderen Freifunk-Routern auf und kommunizieren direkt untereinander. Es entsteht ein eigenes Datennetz in Bürgerhand. Teilnehmer an diesem Netz können sich gegenseitig Dienste im Netz bereitstellen und untereinander kommunizieren. Ein Internetzugang ist dazu eigentlich gar nicht notwendig. Freifunk ist also die Errichtung solcher Bürgerdatennetze, die Bereitstellung von Plattformen, die alle nutzen können, also ein Stück Gemeineigentum.

Freifunk hat einen starken sozialen Charakter, er stellt nämlich Internetzugänge für diejenigen bereit, die sich sonst keinen leisten könnten, beispielsweise in Geflüchtetenheimen oder sozialen Brennpunkten. Freifunk hilft, die digitale Spaltung in unserer Gesellschaft zu schließen.

Kollege Stein, hören Sie einmal genau zu, wie es sich mit dem Bildungscharakter von Freifunk verhält. Da geht es nämlich um die Mitglieder des Vereins; die Aktiven, die sehr viel über den Aufbau und Betrieb von Netzwerken lernen. Für sie steht der Bildungscharakter ganz klar im Vordergrund. Freifunker werden zu gefragten Netzwerkexperten. Und natürlich hat Freifunk positive Auswirkungen auf den Fremdenverkehr, auf die Attraktivität unserer Städte. Sie sehen, Freifunk ist so viel mehr als irgendein Internetzugangsanbieter.

Übrigens auch in seiner Argumentation liegt der Staatssekretär falsch. Eine Aktivität verliert doch nicht automatisch deswegen ihren gemeinnützigen Charakter, wenn im gleichen Bereich auch kommerzielle Anbieter unterwegs sind. Niemand käme auf die Idee, die Gemeinnützigkeit eines Vereins infrage zu stellen, dessen Mitglieder Alte und Kranke besuchen und betreuen, nur weil es auch kommerzielle Pflegedienste gut.

Also, liebe Landesregierung, gehen Sie bitte zu Herrn Meister und erklären ihm das noch einmal. Wir sind gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen. Wirken Sie darauf ein, dass Freifunk in den Katalog gemeinnütziger Zwecke aufgenommen wird und veranlassen Sie alles Notwendige, dass das in Nordrhein-Westfalen jetzt schon passiert. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schwerd. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Groschek in Vertretung für Herr Minister Lersch-Mense.

Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat, wenn Sie vor die Haustür des Landtags in den Bürgerpark gehen, können Sie Freifunk genießen. Sie können die Plenardebatte miterleben oder miterleiden, Sie können E-Mails lesen, Sie können Pfadfinder-Apps nutzen, um sich Düsseldorf zu eigen zu machen, Sie können mit Realmap überprüfen, wo Barrierefreiheit Zugangsmöglichkeiten für alle schafft.

Freifunk ist also so etwas wie die Freiwillige Feuerwehr der Digitalisierung. Die Freiwillige Feuerwehr der Digitalisierung ist schon ein Indiz dafür, dass Gemeinnützigkeit ein naheliegendes steuerliches Prädikat ist. Der besondere Charakter von Freifunk ist die Offenheit, die Nutzung für alle, die wenige freiwillige Feuerwehrleute garantieren.

Freifunk hat hohe soziale Kompetenz, denn wir haben es nur den Freifunkern zu verdanken, dass viele Integrationsbrücken gebaut wurden; denn unsere Flüchtlingsheime wären nicht mit digitalen Brücken in die Heimat ausgestattet, gäbe es die Freifunker nicht. Also auch da vorbildliches, den Staat ersetzendes Handeln.

Wir haben unzweifelhaft gesellschaftliches Engagement, gepaart oftmals zumindest mit einem Volkshochschulcharakter von unten: Wissen wird gesammelt, wird geteilt und verteilt, also durchaus auch die Inanspruchnahme des Bildungsanspruchs als Voraussetzung für Gemeinnützigkeit.

Vor einem Jahr hat der Landtag beschlossen, die Freifunker zu unterstützen, sie zu stärken, und hat ja auch einiges auf den Weg gebracht. Den Einsatz für die rechtssichere Störerhaftung, Förderprogramm, Projekt „100xWLAN“, Freifunk also auf den Landesgebäuden. Freifunk braucht die Spendenfreude als Finanzierungsquelle. Aber selbst eingetragene Vereine als Freifunkorganisation sind in der Regel davon ausgeschlossen, Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen zu können.

Hier korrespondiert die Interpretation des § 52 der Abgabenordnung eben nicht mit der Freifunkrealität. Deshalb brauchen wir eine schnellstmögliche Klärung, aber die muss dauerhaft belastbar und gerichtsfest sein. Denn guter Wille alleine genügt nicht. Gutes zu wünschen unterscheidet sich von Gutes zu tun.

Deshalb müssen wir einen möglichst offenen Weg als Beschlussgrundlage wählen, um Gemeinnützigkeit für die Freifunkorganisationen gewährleisten zu können.

Bei gleicher Zielsetzung engt der Antrag der Piraten aus Sicht der Landesregierung den gangbaren Weg zu sehr ein. Der Antrag der rot-grünen Fraktionen eröffnet mehr Spielraum, um das Ziel zu erreichen.

Deshalb empfiehlt die Landesregierung diesem zuzustimmen, ohne zu ignorieren, dass im Grunde alle Diskutanten unabhängig von der konkreten Zustimmungsfähigkeit einzelner Antragsformulierungen deutlich gemacht haben, dass die Zielsetzung eine gemeinsame ist. Das ist ein schönes Signal an den Freifunk.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Groschek. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Also stimmen wir ab erstens über den Antrag der Piratenfraktion Drucksache 16/12843 – Neudruck –. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat inzwischen direkte Abstimmung beantragt. Damit sind alle fünf Fraktionen im Landtag einverstanden. Kommen wir also zur Abstimmung über den Piratenantrag. Wer stimmt dem zu? – Die Fraktion der Piraten und der fraktionslose Kollege Schwerd. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, Herr Stüttgen – fraktionslos – und die CDU. Wer enthält sich? – Es enthält sich die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 16/12843Neudruck – mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Zweitens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/12855. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – SPD, Grüne, Piratenfraktion, Herr Stüttgen – fraktionslos – und Herr Schwerd – fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? – Es enthält sich die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag Drucksache 16/12855 mit breiter Mehrheit angenommen.

Drittens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/12934. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Das war zu erwarten: Die FDP-Fraktion. Außerdem die Piratenfraktion und Herr Schwerd – fraktionslos. Damit ist also eine Menge erreicht. Aber, jetzt kommt es: Wer stimmt gegen diesen Antrag? – SPD und Grüne stimmen dagegen sowie die CDU. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist das erzielt, was im Hohen Hause manchmal vorkommt. Eine breite Mehrheit hat auch diese Entschließung Drucksache 16/12934 abgelehnt. – Vielen Dank.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, muss ich, möchte ich, soll ich für das Protokoll zwei Abstimmungsergebnisse der gestrigen Plenarsitzung deklaratorisch feststellen.

TOP 3 der 120. Plenarsitzung am 14. September 2016. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12831. In Verbindung damit haben wir beraten einen Entschließungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd Drucksache 16/12905 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12831.

Erstens. Der Antrag Drucksache 16/12831 wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Piraten und der fraktionslosen Abgeordneten Schwerd und Stüttgen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP abgelehnt.

Zweitens. Der Entschließungsantrag Drucksache 16/12905 wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stüttgen gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd bei einer Enthaltung der Piratenfraktion abgelehnt.

Dies deklaratorisch hier noch einmal im Nachtrag zu gestern.

Ich rufe auf:

5 Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (8. ÖPNV-ÄndG)

Gesetzentwurf


der Landesregierung
Drucksache 16/12435

erste Lesung

Herr Minister Groschek hat mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. Eine weitere Aussprache ist damit heute nicht vorgesehen, sondern wir kommen jetzt zur Abstimmung.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU] – Zuruf: Soweit ich weiß, sollen alle Reden zu Protokoll gegeben werden!)

Steht bei mir nicht drin. Aber machen wir natürlich gern. Die Anmerkung war, dass alle Reden zu Protokoll gegeben werden.

(Christof Rasche [FDP]: Nein, nur die Einbringung!)

So war es uns hier nicht mitgeteilt worden. Aber wenn sich die Fraktionen darauf verständigen wollen? – Also alle Reden zu Protokoll, Einbringung zu Protokoll. Dann verfahren wir wie hier vorgeschlagen. (siehe Anlage 1)

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/12435 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Stimmt jemand dafür? – Jetzt aber. Ich meine, wir haben 17:54 Uhr. Wer ist für diese Überweisung? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist alles nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen. Wir verfahren so, wie eben besprochen.

Ich rufe auf:

6 Kinder und Jugendliche schützen – Kinderehen wirksam verhindern

Antrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/12848

Zur Eröffnung der Aussprache erteile ich Frau Kollegin Schneider für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Susanne Schneider (FDP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der großen Flüchtlingswelle nach Deutschland und damit auch nach Nordrhein-Westfalen ist ein altes fast vergessenes Thema in unsere moderne pluralistische Gesellschaft geschwappt:

(Unruhe – Glocke)

die Heirat zwischen oder mit Minderjährigen. Immer wieder haben wir uns mit dem Thema Zwangsheirat auseinandersetzen müssen. Damit wissen wir mittlerweile mehr oder weniger umzugehen. Nun aber müssen wir uns der Problematik stellen, wie wir mit geflüchteten Ehepaaren umgehen, bei denen ein Ehepartner oder sogar beide nach deutschem Recht nicht volljährig sind. Meistens sind hier Mädchen betroffen.

Vor diesem Hintergrund habe ich kürzlich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg nicht einmal im Ansatz nachvollziehen können. Das Gericht nahm die Wirksamkeit einer Ehe zwischen einer minderjährigen Syrerin und einem volljährigen Syrer an. Das ist mit meinem persönlichen Rechtsverständnis gänzlich unvereinbar.

(Beifall von der FDP)

Ich habe bisher fest daran geglaubt, dass das Wohl aller Kinder und Jugendlichen sowie deren Sexualität unter einem besonderen Schutz stehen.

Als Mutter von drei Kindern – meine Mädels sind neun und 15 – ließ mir dieses verheerende Signal an alle Zuwanderer und Flüchtlinge keine Ruhe. Deshalb habe ich im Juni die Kleine Anfrage „Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Situation von verheirateten minderjährigen Mädchen in Nordrhein-Westfalen?“ gestellt. Während der schönen Sommerpause erreichte mich die Antwort des Justizministers, und diese Antwort schockierte mich. Knapp 200, genau genommen 188 minderjährige verheiratete Mädchen wurden 2015 allein in den nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen versorgt, und drei von ihnen waren gerade einmal 14 Jahre alt.

Bundesweit zählt das Ausländerzentralregister knapp 1.500 minderjährige Migranten mit dem Familienstand verheiratet, fast durchweg Mädchen. Hauptsächlich stammen diese aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Die Dunkelziffer wird sicher um ein Vielfaches höher liegen. Denn die Angaben zum Familienstand erfolgten freiwillig.

Dabei sind diese Frühehen mit gewaltigen Problemen behaftet. Gerade den betroffenen Frauen und Mädchen droht durch den Ehebund ein schweres Schicksal. Viele wissen bei der Eheschließung überhaupt nicht, was dies bedeutet, was auf sie zukommt und können sich dagegen nicht wehren. Hinzu kommt, dass mit der Heirat die notwendige Persönlichkeitsausbildung und Entwicklung abrupt endet. Sie werden ihrer Kindheit von jetzt auf gleich entrissen.

Die individuelle Lebenssackgasse wird sodann immer enger. Vielen droht die soziale Abschottung, damit verbunden natürlich das Ende der Schulausbildung. Es besteht kaum eine Chance auf eine finanzielle Unabhängigkeit. Sie sind oft an den Haushalt gekettet, erleben früh Schwangerschaften, die für manche lebensgefährlich enden. Nicht selten sind sie zudem Opfer häuslicher Gewalt oder gar sexuellem Missbrauch ausgesetzt. Es ist daher schon fast nicht mehr verwunderlich, dass die häufigste Todesursache von Kinderbräuten weltweit die Geburt ihres Kindes, gefolgt vom Suizid ist.

Wir Liberale akzeptieren solche potenziellen individuellen Leidenswege hier in Nordrhein-Westfalen nicht.

(Beifall von der FDP)

Wir wollen auch keine weiteren Parallelgesellschaften entstehen lassen. Das ist Gift für die Betroffenen, für uns Bürger, für die Wirtschaft und kommt letztendlich auch die öffentliche Hand teuer zu stehen.

Natürlich bedarf es einer rechtlich adäquaten Lösung, was nicht immer einfach ist. Vorschläge, wie diese Lösungen aussehen könnten, haben wir im Antrag unterbreitet.

Internationalen Empfehlungen folgend sollte künftig die Volljährigkeit das für die Eheschließung maßgebende Alter sein. Ausnahmen sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in absoluten Einzelfällen zuzulassen, in denen erkennbar und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Gefährdung des Kindswohls durch die Ehe in Betracht kommt.

Eheschließungen im Inland sollten ausschließlich nach deutschem Recht möglich sein, natürlich vorbehaltlich völkerrechtlicher Verpflichtungen.

In diesem Zusammenhang ist absolut nicht hinnehmbar, dass nach den Aussagen des Bundesjustizministers die Bund-Länder-AG noch bis zum Jahresende Vorschläge sammeln und erst danach in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen möchte. Diese Zeit haben wir nicht. Diese Zeit haben auch die betroffenen Mädchen nicht.

„Kein Kind zurücklassen“ darf nicht vor den Türen der Flüchtlingsunterkünfte oder irgendwelcher multikultureller Stadtteile enden. Aber offenbar hat Rot-Grün bisher keine Lösung anzubieten.



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