N. 10, ottobre 2016
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Aus
dem Bundeshaus
Bis heute haben sich rund 100 Staaten verpflichtet, den AIA-Standard umzusetzen
Automatischer Informationsaustausch AIA:
Die neue Welt der Steuertransparenz
Zwei Modelle zur Umsetzung des AIA
Modell 1
Modell 2
MCAA
AIA-Gesetz
AIA-Gesetz
Bilaterale Aktivierung des AIA mittels
Notifikation an das Sekretariat des
Koordinierungsgremiums
Amtshilfeübereinkommen
Staat Y
Staat Z
Staatsvertrag
AIA
-Standar
d der OECD
Staat X
So funktioniert der automatische Informationsaustausch
Land B
Land A
Behörde in Land A
kann ausländische
Finanzkontendaten prüfen
Bank in Land B meldet
Finanzkontendaten
der Behörde in Land B
Behörde in Land B leitet Informationen
automatisch weiter an Behörde in Land A
Diese Informationen werden ausgetauscht:
• Kontonummer
• Name, Adresse, Geburtsdatum
• Steueridentifikationsnummer
• Zinsen, Dividenden
• Einnahmen aus bestimmten
Versicherungsverträgen
• Guthaben auf Konten
• Erlöse aus der Veräusserung
von Finanzvermögen
Steuerpflichtige(r) in Land A hat ein
Konto bei einer Bank in Land B
Die Schweiz hat sich verpflichtet, den glo-
balen Standard für den automatischen Infor-
mationsaustausch (AIA) umzusetzen. Damit
sind Auslandschweizerinnen und -schweizer
vermehrter Steuertransparenz ausgesetzt.
Bis dato haben sich rund 100 Staaten ver-
pflichtet, den AIA-Standard umzusetzen. Ziel
der neuen Bestimmungen ist es, die grenz-
überschreitende Steuerhinterziehung zu ver-
hindern. Die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung OECD hat
den globalen AIA-Standard bereits 2014 ver-
abschiedet, wobei die Schweiz zu dessen Er-
arbeitung beigetragen hat. Hierzulande soll
der AIA ab 2017 eingeführt werden, damit
ab 2018 ein erster Datenaustausch mit aus-
gewählten Partnerstaaten erfolgen kann.
Das Bankgeheimnis im Inland wird vom AIA
nicht tangiert. Der AIA betrifft jedoch Aus-
landschweizer, die über Bankkonten in der
Schweiz verfügen. Das bedeutet, dass die
schweizerischen den ausländischen Behör-
den die relevanten Informationen melden
müssen. Wohnt etwa ein Schweizer in Paris
und hat ein Konto bei einer Schweizer Bank
in Zürich, so meldet dieses Geldinstitut die
Finanzkontendaten der Eidgenössischen
Steuerverwaltung. Diese wiederum leitet
die Informationen an die französische Steu-
erbehörde weiter. Die untenstehende Grafik
veranschaulicht die Funktionsweise des AIA:
Zwei Arten der Umsetzung
Die erste Ländergruppe («early adopters»)
tauscht Daten bereits ab 2017 aus, wäh-
rend die Schweiz mit einem Start ab 2018
zur zweiten Ländergruppe gehört. Die Umset-
zung des AIA kann grundsätzlich nach zwei
Modellen erfolgen. Entweder regeln bilaterale
Staatsverträge dessen Implementierung oder
das «Multilateral Competent Authority Agree-
ment» (MCAA) kommt zur Anwendung, das auf
dem Übereinkommen des Europarats und der
OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steu-
ersachen beruht. Das MCAA sieht vor, dass die
Unterzeichnerstaaten den AIA jeweils bilateral
aktivieren (vgl. Grafik).
AIA mit Partnerstaaten
Bis dato hat die Schweiz auf der MCAA-Basis
(Modell 2) Erklärungen mit Australien, Jersey,
Guernsey, der Insel Man, Island, Norwegen, Ja-
pan, Kanada sowie Südkorea abgeschlossen.
Das Schweizer Parlament hat der Einführung
des AIA mit Australien bereits zugestimmt,
während die Abkommen mit den anderen Staa-
ten im laufenden Jahr der Bundesversammlung
zur Genehmigung unterbreitet werden.
Im Mai 2015 haben die Schweiz und die EU ein
Abkommen zur Einführung des AIA unterzeich-
net, das für alle 28 EU-Mitglieder gilt und das
seit dem Jahr 2005 geltende Zinsbesteue-
rungsabkommen mit der EU ersetzt. Dieses
entspricht dem Modell 1 (vgl. Grafik). Das
Parlament hat das Abkommen genehmigt.
Die Schweiz und die EU beabsichtigen, wie
bei den oben erwähnten AIA-Abkommen ab
2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018
gegenseitig auszutauschen. Die Schweiz
beabsichtigt, den AIA mit weiteren Staaten
umzusetzen.
Sondersituation mit den USA
Für Auslandschweizerinnen und -schweizer
in den USA kommt nicht der AIA, sondern
das FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax
Compliance Act) zwischen der Schweiz und
den USA zur Anwendung. Das Abkommen
sieht vor, dass hiesige Finanzinstitute die
Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen
Kunden direkt an die amerikanische Steuer-
behörde melden. Das Staatssekretariat für
internationale Finanzfragen SIF hat im vergan-
genen Jahr Verhandlungen mit den USA über
ein neues FATCA-Abkommen aufgenommen,
bei dem der Datenaustausch reziprok ablau-
fen würde.
Regularisierung der Vergangenheit
Um den Steuerpflichtigen einen reibungslo-
sen Übergang zum AIA zu ermöglichen, bie-
ten viele Staaten den Steuerzahlern die Mög-
lichkeit einer freiwilligen Selbstdeklaration
an. Damit lassen sich bisher unversteuerte
Vermögen regularisieren und allfällige Sankti-
onen verhindern bzw. reduzieren. Betroffene
Personen sollten sich für weitere Auskünfte
an die zuständigen Steuerbehörden ihres
Wohnsitzlandes wenden.
Staatssekretariat für internationale Fi-
nanzfragen SIF