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N. 10, ottobre 2016

  

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Aus dem Bundeshaus

Bis heute haben sich rund 100 Staaten verpflichtet, den AIA-Standard umzusetzen



Automatischer Informationsaustausch AIA:

Die neue Welt der Steuertransparenz

Zwei Modelle zur Umsetzung des AIA

Modell 1


Modell 2

MCAA


AIA-Gesetz

AIA-Gesetz

Bilaterale Aktivierung des AIA mittels 

Notifikation an das Sekretariat des 

Koordinierungsgremiums

Amtshilfeübereinkommen

Staat Y

Staat Z


Staatsvertrag

AIA


-Standar

d der OECD

Staat X

So funktioniert der automatische Informationsaustausch

Land B

Land A

Behörde in Land A

kann ausländische 

Finanzkontendaten prüfen

Bank in Land B meldet 

Finanzkontendaten 

der Behörde in Land B

Behörde in Land B leitet Informationen 

automatisch weiter an Behörde in Land A

Diese Informationen werden ausgetauscht:

• Kontonummer

• Name, Adresse, Geburtsdatum

• Steueridentifikationsnummer

• Zinsen, Dividenden

• Einnahmen aus bestimmten 

  Versicherungsverträgen

• Guthaben auf Konten

• Erlöse aus der Veräusserung 

  von Finanzvermögen 

Steuerpflichtige(r) in Land A hat ein 

Konto bei einer Bank in Land B

Die Schweiz hat sich verpflichtet, den glo-

balen Standard für den automatischen Infor-

mationsaustausch (AIA) umzusetzen. Damit 

sind Auslandschweizerinnen und -schweizer 

vermehrter Steuertransparenz ausgesetzt. 

Bis dato haben sich rund 100 Staaten ver-

pflichtet, den AIA-Standard umzusetzen. Ziel 

der neuen Bestimmungen ist es, die grenz-

überschreitende Steuerhinterziehung zu ver-

hindern. Die Organisation für wirtschaftliche 

Zusammenarbeit und Entwicklung OECD hat 

den globalen AIA-Standard bereits 2014 ver-

abschiedet, wobei die Schweiz zu dessen Er-

arbeitung beigetragen hat. Hierzulande soll 

der AIA ab 2017 eingeführt werden, damit 

ab 2018 ein erster Datenaustausch mit aus-

gewählten Partnerstaaten erfolgen kann.

Das Bankgeheimnis im Inland wird vom AIA 

nicht tangiert. Der AIA betrifft jedoch Aus-

landschweizer, die über Bankkonten in der 

Schweiz verfügen. Das bedeutet, dass die 

schweizerischen den ausländischen Behör-

den die relevanten Informationen melden 

müssen. Wohnt etwa ein Schweizer in Paris 

und hat ein Konto bei einer Schweizer Bank 

in Zürich, so meldet dieses Geldinstitut die 

Finanzkontendaten der Eidgenössischen 

Steuerverwaltung. Diese wiederum leitet 

die Informationen an die französische Steu-

erbehörde weiter. Die untenstehende Grafik 

veranschaulicht die Funktionsweise des AIA: 

Zwei Arten der Umsetzung

Die erste Ländergruppe («early adopters») 

tauscht Daten bereits ab 2017 aus, wäh-

rend die Schweiz mit einem Start ab 2018 

zur zweiten Ländergruppe gehört. Die Umset-

zung des AIA kann grundsätzlich nach zwei 

Modellen erfolgen. Entweder regeln bilaterale 

Staatsverträge dessen Implementierung oder 

das «Multilateral Competent Authority Agree-

ment» (MCAA) kommt zur Anwendung, das auf 

dem Übereinkommen des Europarats und der 

OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steu-

ersachen beruht. Das MCAA sieht vor, dass die 

Unterzeichnerstaaten den AIA jeweils bilateral 

aktivieren (vgl. Grafik). 

AIA mit Partnerstaaten 

Bis dato hat die Schweiz auf der MCAA-Basis 

(Modell 2) Erklärungen mit Australien, Jersey, 

Guernsey, der Insel Man, Island, Norwegen, Ja-

pan, Kanada sowie Südkorea abgeschlossen. 

Das Schweizer Parlament hat der Einführung 

des AIA mit Australien bereits zugestimmt

während die Abkommen mit den anderen Staa-

ten im laufenden Jahr der Bundesversammlung 

zur Genehmigung unterbreitet werden. 

Im Mai 2015 haben die Schweiz und die EU ein 

Abkommen zur Einführung des AIA unterzeich-

net, das für alle 28 EU-Mitglieder gilt und das 

seit dem Jahr 2005 geltende Zinsbesteue-

rungsabkommen mit der EU ersetzt. Dieses 

entspricht dem Modell 1 (vgl. Grafik). Das 

Parlament hat das Abkommen genehmigt. 

Die Schweiz und die EU beabsichtigen, wie 

bei den oben erwähnten AIA-Abkommen ab 

2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 

gegenseitig auszutauschen. Die Schweiz 

beabsichtigt, den AIA mit weiteren Staaten 

umzusetzen.

Sondersituation mit den USA

Für Auslandschweizerinnen und -schweizer 

in den USA kommt nicht der AIA, sondern 

das FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax 

Compliance Act) zwischen der Schweiz und 

den USA zur Anwendung. Das Abkommen 

sieht vor, dass hiesige Finanzinstitute die 

Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen 

Kunden direkt an die amerikanische Steuer-

behörde melden. Das Staatssekretariat für 

internationale Finanzfragen SIF hat im vergan-

genen Jahr Verhandlungen mit den USA über 

ein neues FATCA-Abkommen aufgenommen, 

bei dem der Datenaustausch reziprok ablau-

fen würde.

Regularisierung der Vergangenheit

Um den Steuerpflichtigen einen reibungslo-

sen Übergang zum AIA zu ermöglichen, bie-

ten viele Staaten den Steuerzahlern die Mög-

lichkeit einer freiwilligen Selbstdeklaration 

an. Damit lassen sich bisher unversteuerte 

Vermögen regularisieren und allfällige Sankti-

onen verhindern bzw. reduzieren. Betroffene 

Personen sollten sich für weitere Auskünfte 

an die zuständigen Steuerbehörden ihres 

Wohnsitzlandes wenden. 

Staatssekretariat für internationale Fi-

nanzfragen SIF



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