R e c h t s k u n d e


Was im geostrategischen Interesse der USA liegt, muss längst nicht im Interesse der EU liegen



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1.9 Was im geostrategischen Interesse der USA liegt, muss längst nicht im Interesse der EU liegen



Was im geostrategischen Interesse der USA liegt, muss längst nicht im Interesse der EU liegen und von uns Europäern im »Alten Europa« in devotem Gehorsam der einzig verbliebenen Supermacht gegenüber demütig vollzogen werden. Es ist nicht alles richtig, was aus den USA kommt oder von ihnen gedacht oder gar gemacht wird! Was die USA als stärkste Triebfeder der verhängnisvollen Entwicklung uns Europäern aus kurzsichtigem Eigeninteresse heraus seit Jahrzehnten aufdrängen wollen, ist für uns Europäer ein Danaergeschenk! Insbesondere von dem ehemaligen französischen Staatspräsidenten und Vorsitzenden des eine europäische Verfassung ausgearbeitet habenden Konvents, Giscard d’Estaing, ist eine von den USA gewollte Mitgliedschaft der Türkei in der EU offen als vor den Wünschen der USA einknickender schwerer politischer Fehler bezeichnet worden.


1.10 Das Türkenproblem im europäischen Ausland und insbesondere bei uns ist überwiegend ein türkisches Unterschichtenpro­blem

Das Türkenproblem im europäischen Ausland und insbesondere bei uns - darauf weist auch der für die SPD ins Europaparlament eingezogene türkische Reiseunternehmer Öger19 stets und gerne hin - ist ein Unterschichtenpro­blem: 85 Prozent der Türken in Deutschland kommen aus sozial schwachen Schichten insbesondere des südöstlichen, hauptsächlich von Kurden bewohnten Anatoliens, denn gut ausgebildete Türken unterliegen nicht so dem Druck, aus der Türkei emigrieren zu müssen, um in der Fremde eine Möglichkeit zum Überleben zu suchen.

Jede Gesellschaft hat ihr Unterschichtenproblem, so auch wir: jedenfalls sehen das die Völker so, die von unseren Unterschichtenurlaubern nicht be-, sondern geradezu heimgesucht werden. Darum gibt es ja den Spruch: „Gott schütz’ uns vor Sturm und Wind und Deutschen, die im Ausland sind.“ Dieses deutsche Unterschichtenproletariat gründet auf mangelnder Erziehung und Bildung und mangelndem Benehmen. Aber nach vier Wochen sind die Leute in den heimgesuchten Ländern die auffälligen deutschen Urlauber aus den Unterschichten wieder los.

Wir in Deutschland haben aber zwei langfristige Unterschichtenprobleme: ein deutsches und ein türkisches, wobei das deutsche Unterschichtenproblem im Zusammenhang dieser Ausarbeitung nicht weiter erörtert werden soll: Wenn deutsche Unterschichtler Häuser von Türken anzündeten und es dabei zumindest billigend in Kauf nahmen, dass unsere »Gäste« hier verbrennen könnten, dann ist das einfach nicht hinzunehmen, muss schwerstens geahndete werden und darf nicht so lasch sanktioniert werden, wie deutsche Gerichte es - jedenfalls in der Anfangsphase – unverständlicher- und unverzeihlicherweise getan haben!



Das nach Deutschland ausgelagerte türkische Unterschichtenproblem gründet auf anderen, mit unseren nicht kompatiblen kulturellen Wertvorstellungen, insbesondere zu Lasten der Frauen; darum sind die in so erschreckend hohem Prozentsatz häuslicher »Macho-Gewalt« ausgesetzt.

Im Gegensatz zu dem temporären deutschen Unterschichtenproblem in von unseren Proleten heimgesuchten Urlaubsländern besteht das türkische Unterschichtenproblem permanent als Bodensatz in unserer Gesellschaft: nicht nur für ein paar Wochen, nicht nur über Monate und einige wenige Jahre, sondern über Generationen, da es sich bei diesen Leuten nicht (mehr) um Gastarbeiter handelt, die nach relativ kurzer Zeit wieder in ihren Kulturkreis zurückkehren, sondern um Immigranten, die bei uns bleiben, ihren mit dem Grundgesetz zu oft nicht vereinbaren Wertvorstellungen anhängen und in diesem Sinne ihre Kinder großziehen, in ihrer Mehrheit nicht den Wert von Bildung sehen, geschweige denn akzeptieren und – von einer rühmlichen Minderheit abgesehen - ihren Kindern diesen Wert nicht vermitteln, die deswegen an den kulturellen Ansprüchen unserer Gesellschaft und den von der Gesellschaft verlangten Ansprüchen in Bezug auf die Beherrschung einfachster, fundamentalster Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben scheitern, dieses – ich spreche jetzt aus mehrjährigen Unterrichtserfahrungen an einer Gesamtschule in dem Hamburger »Türken-Vorort« Wilhelmsburg - oft selbstverschuldete Scheitern nicht akzeptieren wollen und darum und sehr viel lieber Außenseiter mit allen negativen Begleiterscheinungen bleiben und trotz aller Bemühungen von engagierter Lehrerseite ohne Bereitschaft zu einem bisschen eigener Anstrengung z.B. im mehr auf Verstehen als auf sprachliche Fertigkeiten ausgerichteten Mathematikunterricht bleiben wollen: die Logik des zur Lösung einer quadratischen Gleichung einzuschlagenden Weges – „1 + 7 = 2 + 6. Was man mit der rechten Seite einer Gleichung macht, muss man mit der linken Seite ebenso machen, damit die Waage der Gleichung im Gleichgewicht bleibt: Wenn Du links zwei Kilo draufpackst, dann musst Du das rechts genauso machen, damit die Waage wieder ins zuvor bestehende Gleichgewicht kommt.“, und dazu das in die zu lösende Gleichung hineingezeichnete Bild einer Waage, auf deren Waagschalen je eine Seite der Gleichung lag - kann man nach mehrmaligem geduldigen Vorkauen des Lehrstoffes durch den Lehrer selbst dann nachvollziehen, wenn man im sprachlichen Ausdruck Grammatikfehler macht. Nachvollziehen jedenfalls dann, wenn man will! Und an diesem für Lernerfolge notwendigen Lernwillen mangelt es zu oft: die deutschen und die türkischen Mädchen und Jungen, die in diesem Problemstadtteil an dieser Schule in den unteren Kursen zu unterrichten waren, verfügten teilweise über einen sehr mangelhaft ausgebildeten Sinn für Schule und die (selbst dort) für einen Lernerfolg als Voraussetzung zu erbringenden Eigenleistungen. Lieber überspielte man billigste Leistungsanforderungen durch Großmannssucht. Sie glauben mir nicht? Pars pro toto: Als ich im Deutschunterricht einer 10. Klasse der Gesamtschule die Lektüre „Das Schiff Esperanza“ mit verteilten Rollen lesen lassen wollte, weigerte sich ein türkischer Junge mit guten Deutschkenntnissen und völlig akzentfreiem Deutsch20, den ihm übertragenen Part zu lesen, weil er bei mir nicht auf den Klassenschrank klettern und von dort oben herab vorlesen durfte, wie er es aber wollte. Auch das Gespräch mit der Direktorin und Klassenlehrerin bewirkte bei ihm keine Verhaltensänderung! Aber dann die Konsequenzen nicht tragen und eine noch annehmbare Zensur beanspruchen wollen: „Sie können mir keine 6 geben!“ „Doch, das kann ich: für totale Leistungsverweigerung gebe ich immer eine Sechs. Und im Übrigen solltest Du wenigstens jetzt in der letzten Klasse daran arbeiten, Dich so zu bewegen, wie Du Dich bei einem Lehrherrn benehmen musst, um nicht gleich wieder aus der Lehre rauszufliegen!“

Ich will nicht ungerecht sein: Dieser türkische Junge ist aber regelmäßig zur Schule gekommen; das sei zu seiner Ehrenrettung angeführt. Der Schüler einer 7. oder 8. Klasse, der nur an drei Tagen pro Schulhalbjahr erschienen war, war ein aus familiären Gründen bei seiner Großmutter lebender deutscher Wunderknabe, und Oma deckte alles jeweils durch einen Entschuldigungszettel ab!


Welch eine Freude, so etwas nach fünf Jahren zwischenzeitlicher Tätigkeit als engagierter Strafverteidiger (meiner leider nicht sehr zahlreichen Mandanten) erneut erleben zu dürfen: Machohafte Leistungsverweigerungen sind zum Kotzen!!!

Den letzten Satz: „Und im Übrigen solltest Du wenigstens jetzt in der letzten Klasse daran arbeiten, Dich so zu bewegen, wie Du Dich bei einem Lehrherrn benehmen musst, um nicht gleich wieder aus der Lehre rauszufliegen.“, musste ich leider sehr oft verwenden! Daher kamen dann zwei- bis dreimal im Jahr die Magengeschwüre. Lehrer, die in solchen Stadtteilen ihren sauschweren Beruf aus innerer Berufung heraus ausüben, sind keine „faulen Säcke“, wie der Bundeskanzler Schröder sie diffamieren zu müssen meinte, sondern, mit Jane Fonda, die das für eine Filmrolle einmal für nur vier Wochen als Gast mitmachte, „Helden, denn an der Bezahlung kann es nicht liegen, dass sie so etwas jahrelang mitmachen!“ Aus diesem Grund entsteht das Burn-out-Syndrom, dessentwegen die Lehrerschaft die Berufsgruppe mit den meisten Frühpensionierungen ist, weil die bei der in den Elternhäusern versäumten und darum in den Schulen mühevollst nachzuholenden Sozialisationsanstrengungen entstehenden seelischen Belastungen zu groß sind; aber auch das ist kein reines »Türken-«, sondern ein Unterschichtenproblem, denn bei den drei Malen, die ich trotz meiner 1,86 m Körperlänge und als Sportlehrer u.a. mit einem gezückten Butterfly-Messer körperlich angegriffen worden war, waren deutsche Schüler die Täter, nicht türkische.

Ich kenne keinen akademischen Beruf, in dem die Personalität des Mitmenschen so angegriffen wird, wie im Lehrerberuf!

Trotzdem komme nicht nur ich in der Nachbetrachtung zu dem Ergebnis, dass die Bereitschaft, sich einen in den Anforderungen läppischen Lernstoff unter Aufbietung von nur einem bisschen eigenem Einsatz erarbeiten zu wollen, bei den türkischen Unterschichtkindern tendenziell noch weniger ausgeprägt ist, als bei den deutschen. Ende 2004 wurde in den Medien mitgeteilt, dass bei Lehrstellennachbesetzungen sich zwei Drittel der angeschriebenen deutschen und türkischstämmigen Jungendlichen bei den Arbeitsagenturen nicht gemeldet haben! Lieber gammeln sie als Ungelernte rum; das ist die Folge, wenn diese Schüler schon in der Schule nicht bereit waren, ganz klein und leicht verdaulich zurechtgemachte Lernbröckchen zu sich zu nehmen, um der geringen Mühsal des Kauens und Verdauens zu entgehen! Was Klein-Murat nicht gelernt hat, dazu ist der pubertierende oder ausgewachsene Murat erst recht nicht bereit!


Türkische Schüler

Experten warnen vor zunehmender Überfremdung der Schulen als Folge einer Einwanderungs- und Integrationspolitik, wie sie seit den siebziger Jahren praktiziert wurde. Denn in wenig bis gar nicht durchmischten Klassen haben die meisten Kinder große Sprachprobleme und nehmen an der deutschen Kultur überhaupt nicht mehr teil. Die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt wird dadurch immer schwieriger: In Berlin beenden derzeit etwa 30 Prozent der Türken die Schule ohne Abschluß. Und das Abitur absolvierten im vergangenen Jahr gerade einmal 366 türkische Schüler. Die Folge: Von insgesamt 45 000 Ausbildungsplätzen in Berlin werden nur 465 an Jugendliche türkischer Herkunft vergeben.

Die Pisa-Studie bezeichnet es als "besonders alarmierend", daß über 50 Prozent der Jugendlichen türkischer Herkunft, obwohl sie in Deutschland geboren sind, in der Schule nur marginale Fertigkeiten erreichen, die nicht über die unterste Kompetenzstufe hinausgehen.

DIE WELT 13.06.05


Wegen der Bildungsferne dieser das Gesamtbild »der Türken« prägenden Schicht verbessert sich die Situation nicht! [Natürlich habe ich auch (einige) strebsame türkische Schüler kennengelernt und es gibt türkische Ärzte und Rechtsanwälte, die ja zunächst bildungsbewusste, strebsame Schüler und Studenten gewesen sein müssen, aber diese verschwindend geringe bildungsbeflissene Minderheit ist es ja nicht, die die gravierenden schulischen Probleme und die schlechten Ergebnisse bei den PISA-Tests (mit-)verursacht!]

„Obwohl bereits die dritte Generation ehemaliger Gastarbeiterfamilien in Deutschland lebt, werden noch immer türkische oder türkischstämmige Kinder eingeschult, die kein Wort Deutsch sprechen. Dabei sind ihre Mütter in Deutschland aufgewachsen und zur Schule gegangen.

"Sie wurden mit Männern aus der Türkei verheiratet. Zu Hause wird nur Türkisch gesprochen, weil der Ehemann es nicht erlaubt, daß man sich auf deutsch unterhält", sagt Werner Staubach, Lehrer an der Cuno-Raabe-Grundschule in Fulda.“

DIE WELT 09.04.06


Arrangierte Ehen durch Zwangsehen und Heiratsmigration sind das Integrationshemmnis ersten Ranges! Kinder aus diesen Ehen finden sich schon allein auf Grund der nicht ausreichenden Sprachkenntnisse zu 60 % auf den „Restschulen“ wieder.

In der zweiten und dritten Generation der Zugewanderten haben wir gravierende Integrationsmängel. Jeder fünfte Ausländer bricht die Schule ab, von den 20- bis 29-jährigen Ausländern haben 41 Prozent keine abgeschlossene Schulausbildung. So drohen schwere soziale Auseinandersetzungen, wie wir sie in Frankreichs Vorstädten beobachten konnten.

Diese Probleme sind für unsere Gesellschaft wesentlich belastender als die in Sonnenländern für die dortigen Einheimischen ein paar Urlaubswochen zu ertragenden rüpelnden deutschen Unterschichtenurlauber, für deren Benehmen man sich einfach nur noch schämen kann, wenn man qualvoll Zeuge ihres Auftretens wird.
Die Menschen aus dem SO der Türkei, die vornehmlich als bereitwillig „Ganz unten“ (Wallraff) knochenhart arbeitende Ungelernte hierher gekommen waren, leben in einer anderen geistigen Welt als großstädtische Türken aus dem Westen ihres Landes und erst recht in einer völlig anderen geistigen Welt, als wir hier in Europa. Auch wenn sie hierher kommen und schon jahrelang bei uns lebten, sind ihre ethischen Vorstellungen so fest in ihnen verankert, dass sie sich fast nicht davon lösen können – insbesondere auch deswegen nicht, weil die Underdogs der Gesellschaft in der bedrohlichen Fremde enger zusammenrücken und verbissen an ihren archaischen Wertvorstellungen festhalten, die ihnen in den Augen ihrer Bezugspersonen aus ihrem sozialen Umfeld allein ihre Würde verleihen.
Zu diesen Wertvorstellungen gehört insbesondere die Ablehnung der Gleichberechtigung von Mann und Frau mit den sich aus dieser Ablehnung ergebenden Konsequenzen bis hin zu Zwangsverheiratungen und Ehrenmorden dann, wenn Frauen aus Liebe gegen die strikten Gruppennormen verstoßen und sich selbst einen anderen Mann als den von den Eltern ausgesuchten gewählt haben und nun zur Wiederherstellung der als geschändet empfundenen Familienehre ihr Blut und das des Mannes, der ihr nach Meinung der Sippe zu unschicklich nahe gekommen ist, fließen muss, um die Familienehre wieder reinzuwaschen. Das wurde nach der Ermordung der Türkin Hatun Sürücü - die mit 16 Jahren mit einem Cousin in Istanbul zwangsverheiratet worden war, sich dann in Deutschland hatte scheiden lassen, den Beruf der Elektroinstallateurin gelernt und sich als Alleinerziehende um ihren fünfjährigen Sohn gekümmert hatte - durch Familienangehörige beispielhaft in dem Artikel der WELT vom 15.02.05
Im Namen der Ehre

In Berlin wird eine junge Türkin erschossen, offenbar weil ihren Brüdern ihr westlicher Lebenswandel mißfällt. Moslemische Jugendliche begrüßen die Tat offen: Das Opfer habe sich benommen wie eine Deutsche.

von Uta Keseling

http://www.welt.de/data/2005/02/19/51072
dargestellt. Weil der Link zurzeit beschädigt ist und der Artikel nicht aufgerufen werden kann, wird dieser Artikel hier im Wortlaut widergegeben:
Reden, sagen alle, jetzt müsse man reden - über den Mord, dem am 13. Februar die 23jährige Türkin Hatun Sürücü in Berlin zum Opfer fiel, wohl deswegen, weil sie freier lebte, als ihre Familie das wollte. Und über die Tatsache, daß moslemische Schüler diesen Mord gutgeheißen hatten - das Opfer habe sich "wie eine Deutsche benommen".

Als Tatverdächtige sitzen drei Brüder Sürücüs in Untersuchungshaft. Als Schütze wird der jüngste Bruder verdächtigt, der sich seiner Freundin anvertraut haben soll. Die Ermittler vermuten, daß die Brüder durch den Lebensstil ihrer Schwester die Familienehre verletzt sahen und daß die beiden Älteren den 18jährigen als Täter auserkoren hatten: Als Vollstrecker des ungeschriebenen Gesetzes der "Familienehre" würde er nach einem Urteil im Namen des deutschen Volkes mit einer Jugendstrafe davonkommen. Zwei Gesetze, zwei Welten.

Über Hatun Sürücü, Mutter eines fünfjährigen Sohnes, wird berichtet, sie habe ihr Kopftuch abgelegt. Eine Ausbildung als Elektroinstallateurin begonnen, Freundschaften gepflegt, auch mit Männern. Sie ging gern aus. Allein. Das reichte offenbar für ein Todesurteil. Es wurde vollstreckt an einer einsamen Bushaltestelle in einem Industrieviertel in Berlin-Neukölln, abends um kurz vor neun Uhr.

Mit 15 Jahren hat ihre Familie Hatun Sürücü mit einem Cousin in der Türkei verheiratet. Doch sie überwarf sich mit der Familie, verließ den Mann und kehrte mit ihrem Kind zurück in das Land, das sie wohl als ihre Heimat betrachtete - nach Deutschland.

Hatun Sürücü war die siebte Frau, die im Namen der "Ehre" in der Hauptstadt binnen fünf Monaten sterben mußte. Insofern war ihr Tod zunächst nur eine längere Meldung wert. Bis an der Thomas-Morus-Hauptschule, unweit des Tatorts, moslemische Schüler die Tat rechtfertigten, genauer gesagt, bis der Direktor diese Worte in einem Brief an die Öffentlichkeit brachte: "Schüler zerstören den Frieden der Schule, wenn sie den Mord gutheißen, wenn sie äußern, die Frau hätte sich wie eine Deutsche benommen", schrieb er. "Und wenn sie Mitschülerinnen provozieren, weil diese kein Kopftuch tragen. Wir sind eine Schule mit Schülern aus 40 Nationen. Angst verhindert das Lernen."

Die Berliner Schulverwaltung stellte sich demonstrativ hinter den Direktor. Jetzt müsse das Prinzip "Hinsehen statt wegschauen" umgesetzt werden, hieß es kraftvoll aus dem Haus des Schulsenators Klaus Böger (SPD). Der Schulpsychologische Dienst bot Beratung für Eltern, Lehrer und Kinder an, die CDU und auch die Grünen forderten erneut einen verpflichtenden Religions- und Werteunterricht.

Unterdessen berichtete der Direktor, es habe sich seit längerem angedeutet, daß Schüler seiner Schule eine "intolerante Meinung" verträten. Er wurde dafür gelobt, öffentlich gemacht zu haben, was an manchen deutschen Schulen, zumal solchen mit hohem Ausländeranteil, wohl eher die Regel ist.

Die "Parallelgesellschaft" in Berlin und anderen Großstädten wird in immer kürzeren Abständen zum Thema. Es geht um die Selbstjustiz kurdischer und libanesischer Familienclans, von denen allein acht in Berlin bekannt sind. Es geht um Zwangsheiraten - die Bundesregierung plant, das Strafgesetzbuch so zu erweitern, daß Nötigung zur Zwangsheirat mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann. Es geht auch um Haßprediger wie den Imam Yakup Tasci, der im Dezember in der Kreuzberger Mevlana-Moschee gepredigt hatte, allen Deutschen drohe das Höllenfeuer, weil sie ungläubig seien. Als bekannt wurde, daß Tasci auch Terroranschläge in Israel und dem Irak gerechtfertigt hatte, ordnete der Berliner Innensenator seine Ausweisung an.

Was hat die Parallelgesellschaft mit der "Ehre" zu tun, in deren Namen Frauen terrorisiert und getötet werden? Nicht die Religion sei Hintergrund von Haß und Gewalt, sagt der Kulturanthropologe Werner Schiffauer, der an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder lehrt, sondern eine neue gesellschaftliche Unterklasse. Daß Mord nicht durch den Koran gedeckt sei, wüßten auch die Täter. Doch unter Einwanderern, die fast nur unter sich blieben, sozial schlechtgestellt seien und wegen mangelnder Deutschkenntnisse kaum Chancen auf Integration hätten, gebe es erhebliche Radikalisierungstendenzen: "Dabei greifen gerade junge Leute auf Begriffe aus dem Islam zurück - etwa die Ehre -, ohne wirklich Ahnung davon zu haben." Der Professor warnt davor, die moderaten Vertreter der islamischen Gemeinden bei der Integration nicht "mit ins Boot zu holen".

Schiffauer kritisiert die "Hilflosigkeit" auf deutscher Seite - bei Lehrern, aber auch bei Wissenschaftlern: "Wir haben zu lange Einwandererforschung betrieben, statt zu sehen, daß diese Gesellschaften immer transnational bleiben werden." Etwa die Hälfte aller türkischen Einwanderer heirate nach wie vor einen Partner aus der Türkei. "An dieser Quote hat sich nie etwas geändert."

In Berlin folgte auf das Lob für den Direktor einen Tag später die Nachricht, ab jetzt werde die erste Hauptschule ausschließlich nichtdeutsche Schüler haben. In mehreren Nachbarschulen sehe es ähnlich aus, so der Schulsenator. Es sei "weder der Schule noch der Schulaufsicht möglich, eine verträgliche Zusammensetzung der Schülerschaft herbeizuführen".

Mitarbeit: Markus Falkner

DIE WELT 19.02.05
Ähnlich der ebenfalls anlässlich des Mordes an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü verfasste Artikel in der taz:
Wenn das Familiengericht tagt

Das Phänomen der Ehrenmorde hat man in Deutschland zu lange ignoriert. Obwohl sie mit den Grundwerten einer westlichen Gesellschaft kollidieren. Nach dem Mord an einer türkischstämmigen Berlinerin regt sich endlich öffentlicher Protest

VON MARTIN REICHERT

http://www.taz.de/pt/2005/02/22/a0164.1/text

Der Redakteur stellt einmal die Wertvorstellungen der mordenden Mitglieder der Familie Sürücü im Umkehrschluss dar: Eine 23-jährige Deutsch-Türkin erschieße ihre drei Brüder im Alter zwischen 18 und 25 Jahren auf offener Straße, weil diese vorehelichen Geschlechtsverkehr hatten und somit die Ehre der Familie beschmutzt hatten. Unvorstellbar! Aber andersherum passiert es immer wieder, Türkinnen von ihren Familienmitgliedern ermordet werden, um die "beschmutzte" Ehre der Familie wiederherzustellen. Solche "crimes of honour" werden laut UNO-Schätzung jährlich weltweit etwa 5.000 verübt, wobei Deutschland in dieser Schätzung gar nicht erfasst ist: „Nicht, weil es die Verbrechen nicht gäbe, es existieren jedoch keine Zahlen, keine Statistiken, die über diese Art der Verbrechen Auskunft erteilen; auch weil ’Ehrenmorde’ als solche von den Behörden oft gar nicht erkannt werden. Oder nicht erkannt werden sollen?“, fragt die taz kritisch.


Über den Einzelfall hinaus war erschreckend, dass sich der Schulleiter der Berlin-Neuköllner Thomas-Morus-Oberschule genötigt gesehen hatte, einen offenen Brief zu verfassen, weil "einige Schüler unserer Schule den Mord an der jungen Frau gut finden und sich an der allgemeinen Hetze und an Aktionen gegen Frauen, die nicht so sind, wie sie sein müssen, beteiligen"!
"Diese Morde finden an öffentlichen Orten statt, sie dienen als Abschreckung für alle anderen Frauen", sagt Serap Cileli, Autorin des Buches "Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre". Cileli arbeitet mit der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zusammen, die mit der Aktion "Nein zu Verbrechen im Namen der Ehre" gegen mittelalterliche Wahnvorstellungen kämpft - mit den Mitteln der Aufklärung.

Es wird in diesem Artikel der taz richtig analysiert: „Bei den so genannten Ehrenmorden handelt es sich nicht um individuelle Dramen, sondern um ein soziales Phänomen in modernisierungsdefizitären Gemeinschaften, die überproportional islamisch geprägt sind. Im Wertesystem traditionell streng patriarchaler Länder hängt die gesellschaftliche Ehre der Männer in einer Familie auch vom normgerechten Verhalten der weiblichen Familienangehörigen ab, die Frau ist eine Art Gefäß für die Ehre, das von den Männern beschützt werden muss. Die Frau beschmutzt diese Ehre, wenn sie fremdgeht, nicht den Mann heiratet, der ihr von der Familie zugedacht ist, und auch wenn sie vergewaltigt wird. … Eigentlich geht es gar nicht um die individuelle Schuld der betreffenden Frau, die finstere Logik der Ehre ehrt weder Frau noch Individuum, es geht darum, den Fleck, den Schmutz aus der Familie zu entfernen. Hauptsächlich geht es um den Umgang mit Sexualität.“

Erstaunlich nicht nur für uns in Deutschland ist, dass sich in solchem gesellschaftlichen Klein-Klima in Schweden acht junge Muslime im Alter zwischen siebzehn und zwanzig Jahren unter dem Motto: "Mut ist es, für die Freiheit meiner Schwester zu kämpfen", zu der Organisation Sharaf Hjältar zusammengeschlossen haben. Sie wollen Gleichaltrige zur Abkehr von der "Kultur der Ehre" bewegen, damit nicht noch mehr Cousinen und Schwestern ihr Leben für eine Idee lassen müssen, die so gar nicht in ihre längst von Modernität geprägte Lebenswirklichkeit passen will. Die von schwedischen Institutionen geförderte Gründung von Sharaf Hjältar war eine Reaktion auf die Ermordung einer 26-jährigen Kurdin im Januar 2002: Ihr Vater hatte sie umgebracht, weil sie sich selbst einen Partner gesucht hatte. Und Schweden geriet in Aufruhr.

Dieser in den Ehrenmorden gipfelnde Generationenkonflikt findet im Gegensatz zur bereits fortschrittlicheren, laizistischen Türkei in der deutschen Diaspora unter verschärften Bedingungen statt. In der Fremde wird insbesondere durch Unterschichtler ohne ein die Integration erleichterndes Bildungsfundament an traditionellen Wertvorstellungen und Ritualen festgehalten, weil dadurch die als bedroht empfundene Identität gesichert werden soll. Diese Haltung gilt aber durchaus auch für akademisch gebildete Deutsch-Türken.

Lange taten sich deutsche Gerichte mit der Erkenntnis schwer: „Ein Ehrenmord ist ganz einfach ein Mord, da nützt auch kein ethnologisches Gutachten, keine sensible Erörterung des kulturellen Hintergrunds.“ Zunächst hatten »Ehrenmord-Täter« von deutschen Gerichten einen »Kultur-Rabatt« zugebilligt erhalten, indem diese Taten als „Totschlag“ gewertet worden waren, bis sich die Rechtsprechung dann schließlich doch auf „Mord“ eingependelt hat.
Die junge Türkin war „die siebte Frau, die im Namen der ’Ehre’ in der Hauptstadt binnen fünf Monaten sterben musste“ - und der mordende Bruder Sürücü ist vom Vater mit einer Uhr belohnt worden (SPIEGEL 26.03.07).
Nicht nur in Berlin mit der größten türkischen Gemeinde in Deutschland, sondern auch an anderen Orten in unserem Staat wird ebenfalls aus Gründen der so interpretierten „Familienehre“ gemordet. Und da gibt es kaum einen Aufschrei in der Presse? Keine amtlichen Statistiken wie bei von Rechtsradikalen verübten Morden?
Zahl der Ehrenmorde in Deutschland nimmt zu

Böhmer: "Mehr gesetzliche Maßnahmen"

von Mariam Lau

http://www.welt.de/print-welt/article218914/Zahl_der_Ehrenmorde_in_Deutschland_nimmt_zu.html
In dem Artikel in DIE WELT vom 23.05.06 wird herausgestellt, dass in den letzten acht Jahren – nur? - 45 Menschen in Deutschland Opfer von Ehrenmorden geworden seien. Zu diesem Ergebnis ist eine Untersuchung des Bundeskriminalamts (BKA) nach einer Bund-Länder-Abfrage gekommen, die durch den Berliner Fall Sürücü und die Debatten darüber angeregt worden war. Diese Abfrage war notwendig, weil die Kriminalitätsstatistik diese Fälle normalerweise nicht gesondert aufführt und das – vermutlich, um das Problem möglichst weitgehend aus der gesellschaftlichen Diskussion herauszuhalten – wegen politischer Vorgaben auch in Zukunft nicht tun will. Auch die Staatsangehörigkeit der Opfer wird nicht erfaßt, ebensowenig wie Verbrechen, die sich außerhalb Deutschlands abspielen, beispielsweise während eines Urlaubs in der Türkei. Spekulationen über die Menge der in Deutschland verübten Ehrenmorde war so Tür und Tor geöffnet.21 Und die nun ermittelte Zahl kann durchaus ungenau sein.

Als Ehrenmord werden in der Studie Tötungsdelikte definiert, die "aus vermeintlich kultureller Verpflichtung heraus innerhalb des eigenen Familienverbands verübt werden, um der Familienehre gerecht zu werden."

Eine wichtige Kontroverse im Zusammenhang mit den Ehrenmorden istdie Frage, welche Rolle der muslimische Hintergrund der Familien spielt. Während Autorinnen wie Necla Kelek dem Islam eine moralische Mitschuld an der Tat geben, sehen andere wie der Ethnologe Werner Schiffauer in solchen für sie recht komplexen Dramen eher ein Unterschichtenproblem: Ehrenmorde als Ausdruck sozialen Scheiterns.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, sieht Ehrenmorde ebenfalls als "Unterschichtphänomen". "Ich möchte nichts rechtfertigen", so Kolat, "aber man darf eben auch nicht den Islam oder die Türken stigmatisieren."

Dafür spricht, dass das Phänomen Ehrenmorde laut BKA-Bericht "nicht nur in islamischen Ländern zu verzeichnen [ist], sondern auch unter Christen, beispielsweise im Libanon und Syrien sowie im europäischen Raum. Ehrenmorde sind auch in Deutschland innerhalb von Migrantenfamilien, vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren mit hohem muslimischem Einwohneranteil, bekannt." Die Zahl der Fälle hat im Laufe der Jahre zugenommen - was zu der Beobachtung zu passen scheint, daß die dritte Einwanderergeneration sich mehr abschottet, "islamischer" wird und auch häufiger bei der Integration scheitert.
Interessant und erfreulich ist, dass die Türkei nach 35 Jahren ihr Strafrecht geändert hat, das für „Ehrenmorde“ bisher mildernde Umstände eingeräumt hatte.
Am zweitschlimmsten empfinde ich – nach dem Tod der jungen Mutter Sürücü, deren Kind nun ohne seine Eltern aufwachsen muss –, dass nach Aussagen von Moslems ein Muslim keinem anderen Menschen das Leben nehmen dürfe, weil er damit eine ihm den Zutritt ins Paradies verwehrende Tat begehe, wenn nicht ein Imam den geplanten Mord durch eine vorher abgegebene Fatwa abgesegnet habe, was auch im Fall Sürücü durch einen in Berlin tätigen islamischen Geistlichen geschehen sein müsse, und am drittschlimmsten empfinde ich die als Rechtfertigung für den Mord geäußerte Ansicht der Brüder und anderer, mit ihnen sympathisierender Türken: „Sie hat sich benommen wie eine Deutsche und damit gegen die Familienehre verstoßen!“ Mit der Abqualifizierung „wie eine Deutsche“ durch befragte türkische Jugendliche, die den Mord mit dieser Begründung billigten, wird pauschal allen deutschen Frauen ein todeswürdiges ehrloses Verhalten unterstellt! Selten wird so schmerzhaft die Kulturferne vieler bei uns lebender Türken der zweiten oder dritten Generation deutlich! Welches Bild haben die (wie die trotz Freispruchs bis auf den Todesschützen in das Geschehen involvierten Brüder) im islamistischen Dunstkreis von Kaplan und His Butahir/His Butahil verkehrenden Türken von unseren Frauen! (Das aber gilt nicht für den Jura studierenden Bruder der drei in den Mord verstrickten Täter, der kein Verständnis für die Tat seiner Brüder hat!)

Als erschreckend empfand ich des Weiteren die Sendung in Phönix vom 05.12.04: „Ehrensache Mord. Blutrache – Liebe und Tod in Anatolien.“ Es verblüfft bei der offiziellen politischen Linie der Bundesregierung – Bundeskanzler Schröder: „Mit der Türkei sollten schnellst möglich Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, und wenn ich ’Beitritt’ sage, dann meine ich auch ’Beitritt’ und nicht eine irgendwie darunter angesiedelte Form einer privilegierten Partnerschaft“ –, wenn ausgerechnet im Regierungssender Phönix ein Bericht gezeigt wird, der jeden Klardenkenden dazu bringen muss, die Schlagbäume runter und keinen weiteren anatolischen Türken mehr ins Land zu lassen. Der Bericht hatte die Umgebung von Ceverec(?) als Hintergrund und die dort praktizierte Blutrache zum Thema, vor der das Gewaltmonopol des türkischen Staates bisher kapitulieren musste. Im SO der Türkei beschränke sich der Staat weitgehend nur noch darauf, die Folgen der Blutrache zu verwalten; aber seine Bürger könne der Staat nicht vor der Blutrache schützen! Niemand sei dort der Herr über das eigene Leben. Die Gruppen- oder Familienehre stelle ihre unerbittlichen tödlichen Anforderungen an die Clan-Mitglieder. Die gelebte archaische Vorstellung wurde in dem Satz zusammengefasst: „Du bist kein Mann, wenn du nicht an die Gerechtigkeit aus dem eigenen Gewehrlauf glaubst!“ Die Männer dort hätten nur eines im Kopf: Selbstjustiz und Rache; auch wenn Blutrache nicht ins Bild der modernen Türkei passt! Für ihre Familien sind die Mörder Helden! Vor nicht allzu langer Zeit gab es in dieser Gegend rund 350 aus Blutrachegründen Ermordete pro Jahr, fast jeden Tag einen Ermordeten! Jetzt ist es – u.a. mangels Männer - etwas abgeflaut, so dass »nur noch« wöchentlich ein Ehrenmord passiert. Es wurde von einem Dorf berichtet, in dem im Streit zwischen zwei Familien um eine Grundstücksgrenze in den letzten 21 Jahren 17 Männer nach den Gesetzen der Blutrache getötet worden sind. So kommt es, dass in dem Ort nur noch „ein Mann und 42 Waisenkinder leben“ – wobei der Interviewte die zurückgelassenen Frauen, die nachts mit Gewehren bewaffnet ihre Häuser sichern, für nicht erwähnenswert hielt. Alle anderen Männer außer ihm seien getötet worden oder vor der Blutrache geflohen.

Von diesen »irrenden Irren« mit ihrem sie zu Morden treibenden, mit unserem nicht kompatiblen Wertesystem haben wir ausweislich vieler Pressemeldungen und einiger bekannt gewordener Gerichtsprozesse schon zu viele im eigenen Land. Da dürfen keine mehr hinzukommen - was aber nicht zu verhindern wäre, wenn die Türkei Vollmitglied der EU würde.
Aus einer dpa-Meldung vom 14.12.04:

„ … Sollte ihr Land tatsächlich der EU beitreten, will mehr als ein Drittel aller Türken die Arbeitsfreiheit in der Union nutzen, wie eine Erhebung des türkischen TNS-Piar-Instituts für das dänische Schwesterunternehmen TNS Gallup ergab. 23 Prozent gaben demnach an, «sehr wahrscheinlich» zur Arbeit in ein anderes EU-Land zu ziehen. Weitere 21 Prozent erklärten, ein solcher Umzug sei «wahrscheinlich». In der Türkei leben 71 Millionen Menschen.

Befragt wurden zwischen dem 2. und 25. November 2.028 Personen. Die Umfrage, die am Montag veröffentlicht werden sollte, wurde vom Newsletter A4 in Auftrag gegeben, der den dänischen Gewerkschaften gehört.

Ende##


AP/379g,372g,rdg/fl/sü

130926 dez 04“

Das Problem der Ehrenmorde hat aber wohlgemerkt absolut nichts mit »dem Islam« zu tun, sondern ausschließlich mit der archaischen Kultur, der sich diese Menschen und insbesondere die türkischen und kurdischen Männer verpflichtet fühlen. So viel Kulturferne kann unsere Gesellschaft aber nicht integrieren!
Direkt mit dem Islam und den gelebten Traditionen hat hingegen das Verhalten vieler Türken zum islamischen Opferfest zu tun, wenn dort 2,5 Mill. Tiere auf der Straße oder in der Badewanne geschächtet werden. Dieses grausame Schächten ist für tierliebende Europäer wie mich ein solches Problem, dass, wenn ich an entscheidender Stelle etwas zu sagen hätte, kein Muslim nach Deutschland kommen dürfte, der hier unbetäubte Tiere schächten will! Warum wird das Schächten bei uns nicht ebenso verboten, wie (für Juden und Muslime oder nur für Muslime?) in Schweden?!

Leider hat das Bundesverfassungsgericht – in Fortführung seiner Rechtsprechung zur Religionsfreiheit, die von sensiblen Naturen im Fall des Schächtens als eine Überdehnung der Religionsfreiheit empfunden wird, wenn kein religiöser Zwang diese Art des Tötens gebietet - eine Entscheidung getroffen, die konträr zu der in dieser Sache in Schweden gefällten steht!

Erlauben Sie nachfolgend einen kurzen Diskurs über das Schächten. Der Einfachheit halber kopiere ich an diese Stelle, was ich in meinem auf meiner Website www.Hans-Uwe-Scharnweber.de unter „Juristisches“ ins Netz gestellten Manuskript: „Einführung in das Recht der Bundesrepublik Deutschland – Ein Leitfaden nach Zeitungsmeldungen (Textsammlung)“ zu diesem Problembereich gesammelt und kommentierend geschrieben habe:
Ein für das Zusammenleben in unserer offenen multikulturellen staatlichen Gemeinschaft aussagekräftiges Beispiel für die Bedeutung der die staatliche Macht begrenzenden Funktion der Grundrechte: Den Muslimen wurde das rituelle Schächten unbetäubter Tiere mit einem Schnitt durch die Kehle und dem anschließenden Ausbluten vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof verboten, weil die muslimischen Kläger nach Meinung des Gerichts nicht ausreichend belegen konnten, dass religiöse Gebote des Islam das Ausblutenlassen unbetäubter lebender Tiere zwingend vorschreiben würden, wie es z.B. den orthodoxen Juden durch eine so interpretierte Talmudstelle vorgeschrieben wird. Für orthodoxe Juden stellt das Bluttabu ein zwingendes Glaubenserfordernis dar, für Muslime aber nicht! Orthodoxe Juden müssen koscheres Fleisch von durch das Schächten vollständig ausgebluteten Tieren essen, weil sich nach ihrem Glauben im Blut die Schöpferkraft Gottes zeige. Im Blut stecke die Seele: Ein ausgebluteter Mensch, ein ausgeblutetes Tier ist tot und damit ohne Seele. Folglich müsse die Seele im Blut stecken; glaubt(e) man. Die Seele aber, die von Gott kommt, dürfe man nicht essen, man müsse sie Gott zurückgeben. Darum ist es orthodoxen Juden verboten, Blut in jedweder Form einzunehmen (was auch die Zeugen Jehovas und eine christliche Sekte, siehe nächsten Gliederungspunkt 5.2, so sehen). Darum besteht für einige lizenzierte jüdische Schlachtereien in Deutschland aus rituellen Gründen eine Ausnahmeregelung von § 4 I TierSchG.

Der klagende muslimische Schlachter begehrte eine Gleichstellung, die ihm aber verwehrt wurde. Es gebe trotz Sure 5/3


„Verboten ist euch (der Genuss von) Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und Fleisch, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist, und was erstickt, (zu Tode) geschlagen, (zu Tode) gestürzt oder (von einem anderen Tier zu Tode) gestoßen ist, und was ein wildes Tier (an)gefressen hat – es sei denn, ihr schächtet es (indem ihr es nachträglich ausbluten lasst). ...“
für Muslime - abgesehen von der Schächtung von Tieren für das Opferfest im Dhul-Hidscha, dem 12. Monat eines islamischen Jahres - keine zwingende religiöse Norm des Schächtens zur Zubereitung koscheren Essens, denn Sure 5/5 bestimmt:
„Und was diejenigen essen, die (vor euch) die Schrift erhalten haben, ist für euch erlaubt und (ebenso) was ihr esst, für sie.“
Darum sei das Tierschutzgesetz, das in § 1 unnötige Leiden von Tieren grundsätzlich verbietet und in § 4 das Töten von Wirbeltieren nur unter Betäubung und somit unter Vermeidung von Schmerzen zulässt, trotz seines niedrigeren Ranges als einfachgesetzliche Norm in dieser Frage gegenüber dem grundgesetzlich geschützten Grundrecht der Religionsfreiheit vorrangig. Die im Tierschutzgesetz zur Durchsetzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit vorgesehene Ausnahme vom Betäubungsgebot, wenn „zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft“ dies nahe legen, greife nicht im Falle muslimischer Schlachter, da es im Islam eine solche zwingende Vorschrift nicht gebe: nicht für das Schächten und erst recht nicht für unbetäubtes Schächten. Dabei fußte der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf einer Entscheidung des BVerwGs. Das hatte in Änderung seiner bis zu dem Zeitpunkt gültigen Rechtsprechung 1995 festgestellt, dass Muslime nicht verpflichtet seien, Fleisch nur von unbetäubt geschächteten Tieren zu essen. Diese Auffassung hatte das BVerwG nicht in manchmal unerfindlichem höchstrichterlichen Ratschluss geschöpft, sondern auf Grund besonders sorgfältiger Sachverhaltsermittlung gewonnen: Im Verwaltungsrecht gilt, im Gegensatz zum Zivilverfahren, wo nur verhandelt wird, was die Parteien dem erkennenden Gericht jeweils vortragen, der Amtsermittlungsgrundsatz. Den hatte das BVerwG, wie es seines Amtes ist, sehr ernst genommen: Es hatte bei der höchsten sunnitischen Glaubensautorität, der el-Azhar-Universität in Kairo, und bei dem Religionsministerium in Ankara Gutachten erstellen lassen, die auch in Ansehung von Sure 5/3 zu dem Ergebnis kamen, dass der Koran eine kurzzeitige Betäubung des Schlachttieres per Elektroschock in „Notsituationen“ wie dem Leben in christlicher Umgebung nicht verbiete. Daraufhin war Muslimen das unbetäubte Schächten verboten worden. Der für seinen Betrieb eine Ausnahmegenehmigung begehrende muslimische Schlachter wandte sich nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes nunmehr an das BVerfG, weil er sich durch diese Entscheidung in seinen Grundrechten der freien Berufsausübung und in seiner Religionsfreiheit verletzt sah.
Das BVerfG ließ die vom BVerwG verkündete pauschale Ablehnung des Schächtens für Moslems in seinem Anfang des Jahres 2002 einstimmig gefassten Beschluss nicht gelten: Die Grundrechte des Klägers aus Art. 2 I i.V.m. Art. 4 I und II GG und seine Berufsfreiheit seien durch das faktische Schächtverbot für Muslime „unverhältnismäßig beschränkt“ worden. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob sich aus der Religionsfreiheit für bestimmte muslimische Gruppen nicht etwas anderes ergebe. „Im Lichte der Verfassungsnormen ist § 4 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 des Tierschutzgesetzes so auszulegen, dass muslimische Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können.“ Es verstoße gegen das Grundgesetz, wenn Behörden und Gerichte dem (einfachgesetzlichen) Tierschutz generell „einseitig den Vorrang“ gegenüber der (grundgesetzlich garantierten) Religionsfreiheit einräumten, denn dann liefe das Grundrecht der Religionsfreiheit faktisch leer. Ein Grundrecht darf – selbst von kollidierenden anderen Grundrechten - aber nur in seinen Randbereichen eingeschränkt werden. Sein Kernbereich hingegen muss immer unangetastet erhalten bleiben, damit es ein Grundrecht bleibt: Grundrechtsdelle: ja, substanzieller Grundrechtsschaden oder Grundrechtstotalschaden: nein!

Es gibt ebenso wenig einen monolithischen Islam, wie es ja auch kein monolithisches Christentum gibt. Der Begriff „Religionsgemeinschaft“ dürfe darum nicht auf die Hauptströmungen eines Glaubens eingegrenzt werden. Wenn Glaubensgründe auch nur einer kleineren Glaubensgemeinschaft innerhalb des Islam glaubhaft gemacht werden können, dann habe das Tierschutzgesetz hinter der Religionsfreiheit zurückzustehen. Allerdings habe jede Glaubensgemeinschaft gesondert zu begründen, warum das Schächten für sie unerlässlich sei. Außerdem dürfen Muslime Tiere nur zum Opferfest, also nur einmal im Jahr, schächten. Das BVerfG verwies den Fall an das Gießener Verwaltungsgericht zurück, wo nunmehr unter Beachtung der Grundrechtsauslegung der Religionsfreiheit durch das BVerfG bei Kollision mit dem Tierschutzgesetz erneut zu entscheiden war.


Ein Nicht-Muslim fragt sich natürlich, warum es nicht zulässig sein sollte, ein Tier vor dem Schächten zumindest erst kurz zu betäuben und es dann bei noch lebendigem Leibe ausbluten zu lassen, da es ja – nur(?) - auf das Ausbluten ankommen soll? Der Veterinär von Wenzlawowicz vom „Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren“ (bsi) berichtet in einem SPIEGEL-Interview vom 20.01.02: „Die meisten muslimischen Schlachter in Deutschland hatten sich mit der Elektrokurzzeitbetäubung arrangiert, bei der statt der eigentlich vorgeschriebenen vier nur zwei Sekunden durchströmt wird. Dazu wird der Kopf mit der Zange gefasst, das Tier wird nicht getötet, aber es wacht auch nicht wieder auf. ‚Na gut’, hieß es, ‚in Deutschland machen wir es eben mit Betäubung, obwohl das gegenüber den Juden eine Benachteiligung ist.“ „Markst Müüs?“, fragt der Plattdeutsche in einer solchen Konstellation: Diese geglaubte Schlechterstellung gegenüber der weitreichenderen Schächterlaubnis für jüdische Schlachter, weil orthodoxe Juden nur „unverletzte“ Tiere schächten dürfen, ist also des Pudels Kern!

Das einzige religiös verbrämte tiermedizinische Gegenargument gegen ein Verbot des Schächtens, das die Verfechter des Schächtens vorbringen könnten, damit das Bluttabu gewahrt bleibt, kann doch nur sein, dass ein zuvor betäubtes Tier wegen der angeblich damit verbundenen Verkrampfung von Muskeln und Blutbahnen dann beim Schächten (möglicherweise?) nicht so vollständig ausblute wie ein unbetäubt geschächtetes. (Aber wenn rituell geschlachtet wurde, wurde es als unerwünscht angesehen, dass die Veterinäre des bsi den Tieren zuvor Messgeräte angelegt oder die Blutmenge gemessen hätten, die rausströmt.) Und es müsste nachgewiesen sein, dass solche Verkrampfungen bei einem Schnitt durch Kehle, Luft- und Speiseröhre bis auf den Halsknochen nicht eintreten! Da bei uns sowohl geschächtet wie »mitteleuropäisch« geschlachtet wird, müsste ein direkter Vergleich ja möglich und diese Frage zu entscheiden sein.

Nach jüdischem Glauben muss ein zu schächtendes Tier „unverletzt“ sein. Der Koran fordert das nicht. Ein Tier könnte durch einen Stromstoß oder durch CO2 betäubt werden. Dann wäre, wenn ein betäubtes geschächtetes Tier gleich vollständig ausblutet wie ein unbetäubt geschächtetes, sowohl dem Tierschutzgedanken Genüge getan, wie auch die Religionsfreiheit der Muslime gewahrt. Der für das Schächten in Anspruch genommene Korantext verbietet ein solches Vorgehen nach meinem unislamischen Verständnis ja nicht. Nicht bekannt ist mir, ob die jüdischen Schlachtereien in Deutschland mit der Ausnahmegenehmigung für das Schächten die Auflage erhalten haben, die durch das Schächten zu tötenden Tiere erst zu betäuben – können betäubte Tiere noch als unverletzt angesehen werden, oder sind betäubte Tiere schon als „verletzte“ Tiere anzusehen? -, oder ob die Juden für sich in Anspruch nehmen, dass »richtiges« Schächten ohne jegliche Betäubung vorzunehmen sei, weil man früher, als die Regel des Schächtens aus ernährungshygienischen Gründen in den heißen Ländern geschaffen und zu ihrer Durchsetzung religiös untermauert wurde, noch nichts von der Betäubung von Tieren wissen wollte. Eine solche Auslegung des Begriffes »schächten« könnten dann natürlich auch Muslime für sich in Anspruch nehmen. Aber warum soll eine solche historisierende Auslegung die einzig zulässige sein? Der Tierschutzbund macht geltend: Bei einem schnellen Schnitt durch Kehle, Schlagadern, Luft- und Speiseröhre, bei dem aber die Wirbelsäule nicht mit durchtrennt wird, arbeitet das Gehirn weiter; bei optimalen Voraussetzungen einer optimalen Ruhigstellung des Tieres vor dem Schnitt und eines optimalen Schnitts unter Verwendung eines sehr scharfen(!) und ausreichend langen(!) Messers beim „stillen Dulder“ Schaf, das trotz der damit verbundener Schmerzen Verletzungen der Haut klaglos hinnehmen kann, im Schnitt 14 Sekunden, beim Rind im Mittelwert 35 Sekunden, die sich bis zu zwei Minuten nach dem Schnitt ausdehnen können, da die Blutversorgung beim Rind anders ist als beim Schaf. Beim Rind gibt es zusätzliche Arterien, die in der Nähe der Halswirbel verlaufen und die man darum mit Messern nicht durchtrennen kann. Ein tiefer Schnitt ins Fleisch, nachdem das Tier im Weinbergschen Umlegeapparat auf den Rücken gedreht worden ist, damit der Schlachter den Schnitt an der Kehle besser ansetzen kann, genügt nicht. Es muss der Kopf des Tieres voll abgeschnitten werden, denn durch die Blutversorgung über die wirbelnahen Arterien wird Sauerstoff ins Gehirn transportiert, und solange ausreichend Sauerstoff im Gehirn ist, funktionieren physiologisch die Hirnströme. Das Schmerzzen­trum funktioniert. Wirbeltiere verspüren Schmerz. Sie leiden wahnsinnig!

Das gilt besonders für die „Badezimmer-Schlachtungen“ fürs Opferfest, die ungeübte Familienväter als »Rindvieh auf zwei Beinen« (SPIEGEL) oft vornehmen, die die Ausgaben für den Metzger sparen wollen. Die schaffen es nie in einem Schnitt! Beim in der Türkei zelebrierten Opferfest werden pro Jahr circa zweieinhalb Millionen türkische Schafe, Ziegen und Rinder geopfert und überwiegend von den Familienvätern geschächtet. Die Umstände der von panisch-faszinierten Zuschauern beobachteten und miterlebten Straßenschächtung bringen türkische Tierschützer auf die Barrikaden, so dass sie vom türkischen Staat ein Ende des Gemetzels fordern. Wenn solche Familienväter zu uns kommen, wollen sie die Tradition wahren. Darum hatten in Deutschland islamische Metzger auf Schlachthöfen angeboten, die Tiere erst mit einer Elektrokurzzeitbetäubung zu betäuben, damit die ungeübten Hobby-Schlachter dann ungeübt selber das Messer führen können.


Mit scharfem Messer

Die anatomisch-physiologischen Vorgänge beim Schächten

Werner Hartinger

Wenn die Schächtung am gefesselten und niedergeworfenen Tier, entsprechend den Vorschriften, durch einen Schnitt mit einem scharfen Messer vorgenommen wird, durchtrennt man zunächst die vordere Halshaut, dann die vorderen Halsmuskeln, die Luftröhre und die Speiseröhre.

Jeder Mediziner mit operativer Erfahrung weiß, wie schmerzempfindlich Luftröhre und Speiseröhre sind, besonders aber der betroffene Kehlkopf, dessen Verletzung selbst bei tiefer Narkose noch zu schweren reflektorischen Atemstörungen und Kreislaufreaktionen führt. Danach werden die darunter und seitlich liegenden, mit spezifischer Sensitivität ausgestatteten beiden Halsschlagadern durchschnitten, die eine relevante Gesamtreaktion auf Blutdruck und Kreislauf haben. Daneben werden auch die Nervi accessori und der Vagus sowie das gesamte Sympathische Nervensystem und die das Zwerchfell motorisch versorgenden Nervi phrenici durchtrennt.

Hierdurch kommt es zu einem immobilen Zwerchfellhochstand mit stärkster Beeinträchtigung der Lungenatmung, so daß das Tier neben seinen unerträglichen Schnittschmerzen auch noch zusätzliche Todesangst durch Atemnot erleidet. Durch verstärkte Atemreaktionen wird das Blut und der aus der Speiseröhre austretende Mageninhalt in die Lungen aspiriert, was zu schweren Erstickungsanfällen führt. Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen vielfach die Gefäßenden der vorderen Halsarterien, so daß regelmäßig nachgeschnitten werden muß.

Und das alles bei vollem Bewußtsein des Tieres, weil beim Schächtschnitt die großen, das Gehirn versorgenden Arterien innerhalb der Halswirbelsäule ebenso wie das Rückenmark und die zwölf Hirnnerven nicht durchtrennt sind und wegen der knöchernen Ummantelung auch nicht durchtrennt werden können. Diese noch intakten Gefäße versorgen über den an der Basis des Gehirns liegenden Circulus arteriosus weiterhin das ganze Gehirn noch ausreichend, so daß keine Bewußtlosigkeit eintritt.

Hängt man das Tier an den Hinterbeinen auf, so bleibt es infolge der Blutversorgung des Gehirns, des orthostatisch verstärkten Blutdruckes und des lebensrettenden physiologischen Phänomens, daß der blutende Organismus seine periphere Durchblutung zugunsten von Gehirn, Herz und Nieren auf Null reduziert, praktisch bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen bei vollem Bewußtsein.

(Aus dem Internet über Google unter dem Stichwort „Schächten“ herausgesucht.)
„Eine Zivilisation kann man danach beurteilen, wie sie ihre Tiere behandelt“22 (Mahatma Gandhi).

Für den Veterinär von Wenzlawowicz vom „Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren“ (bsi) ist das alles ein mittelalterlicher Brauch, auf den zuviel Rücksicht genommen werde. Dem Argument, dass das BVerfG in seinem Schächt-Urteil die Religion höher bewertet habe als den Schutz der Tiere, hält er entgegen: „Wenn der Mensch seine Religion zu Lasten anderer Lebewesen interpretiert, ist das eine Anmaßung. In meinen Augen ist das so, als wenn die Männergesellschaft die Frauen aus religiösem Grund zum Tragen der Burka zwingt. Überdies sind die Auslegungen immer sehr unterschiedlich ausgefallen: Von der maßgeblichen Azhar-Universität in Kairo zum Beispiel gibt es eine Bewertung, nach der Muslime durchaus Fleisch von betäubten Tieren essen dürfen. … Wenn der Mensch sich selber aus religiösen Gründen etwas auferlegt oder zufügt, ist das seine Sache. Aber die Tiere können ja nichts dafür. Wenn sie Glück haben, dann wachsen sie in Schweden auf, wo man das Ganze nicht zulässt. Wenn sie Pech haben, dann leben sie woanders in Europa oder im Nahen Osten“ (SPIEGEL 12.03.01)!

Dem Beschluss des BVerfGs, mit dem das höchste deutsche Gericht seine Rechtsprechung zum Minderheitenschutz konsequent weitergeführt und dadurch einen großen Teil der Bevölkerung vor den Kopf gestoßen hat, hielten andere Kritiker entgegen, dass mit demselben Argument grundgesetzlicher Akzeptanz von Überzeugungen religiöser Minoritäten auch die Genitalbeschneidung von Mädchen hingenommen werden müsste.
Nach dem Urteil des BVerfGs zum Schächten hat der Bundestag als erstes europäisches Land jetzt nach dreimaligem vergeblichen Anlauf in den zehn vergangenen Jahren den Tierschutz durch eine Grundgesetzänderung 2002 als „Staatsziel“ in unsere Verfassung mit aufnehmen lassen, um auch die vielfachen anderen Verstöße aus u.a. den Komplexen Tierversuche (ca. 2 Mill. pro Jahr allein in der Kosmetikindustrie, dazu Tierversuche an „Bruder Tier“, insbesondere an Primaten, in der Grundlagenforschung), quälende Tiertransporte und bisher erlaubte, aber nicht artgerechte und daher ethisch problematische Tierhaltung durch z.B. Käfighaltung in Legebatterien oder andere Nutztierhaltung in zu engen Stallungen in den Griff zu bekommen. Man will strengere Strafen gegen z.B. Legehennenbesitzer, die ihre Legebatterien mit Nikotin begasten, um so die eingepferchten Hennen noch aggressiver zu machen und dadurch zu einer größeren Eierproduktion anzuregen. Oder es war eine „Künstlerin“, die auf einem Happening ihren Wellensittich wiederholt in klebrigen Teig geworfen hatte, von einem Kasseler Gericht mit dem Hinweis auf die Kunstfreiheit des GG vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen worden. So etwas soll es nicht mehr geben.

In Art. 20 b GG wurden am 17.05.02 drei Wörter ergänzt: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere ...“ um so den Tierschutz nicht nur durch eine einfachgesetzliche Norm zu verankern, nachdem die CDU ihren langjährigen Widerstand aufgegeben hat. Kaum ein Mitglied des Bundestages – 543 Ja-Stimmen bei 19 Ablehnungen – und keine Partei wollte sich kurz vor der anstehenden Bundestagswahl dem Vorwurf aussetzen, kein Tierfreund zu sein. So etwas hätte bei den tierlieben Deutschen Wählerstimmen kosten können!

Nach dieser Grundgesetzänderung hat der Tierschutzbund angekündigt, das BVerfG in der Sache des Schächtens erneut anrufen zu wollen. Aber wie? Für diesen Bereich gibt es – bisher – kein Verbandsklagerecht, auf Grund dessen der Tierschutzbund als Nichtbetroffener klagen dürfte. Er ist ja nicht in seinen Grundrechten verletzt! Und die Tiere sind keine Rechtssubjekte.

Juristisch spannend ist, wie das BVerfG nun nicht mehr eine bisher nur einfachgesetzliche Norm (Tierschutz) gegen die ohne Gesetzesvorbehalt gewährten Grundrechte Religions-, Forschungs-, Lehr- und Kunstfreiheit, sowie das Eigentumsrecht, das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und das Recht der Berufsfreiheit, die gesetzlich eingeschränkt werden dürfen, sondern das nunmehr mit Verfassungsrang versehene Staatsziel Tierschutz gegen diese Grundrechte abwägen, „in Konkordanz bringen“, und dem Gesichtspunkt der „Mitgeschöpflichkeit“ Rechnung tragen wird.

Aus einem Staatsziel können – im Gegensatz zu einem Grundrecht - keine Rechte direkt abgeleitet werden und unsere Verfassung bleibt anthropozentrisch, auf den Menschen und seine Würde hin ausgerichtet, aber ein Staatsziel ist ein starkes Abwägungskriterium für gesetzgeberische Überlegungen, aus denen sich Konsequenzen gegenüber den Nutznießern der inzwischen als anstößig empfundenen bisherigen einfachgesetzlichen Gesetzeslage ergeben können, indem die Anforderungen des Tierschutzes nunmehr höher geschraubt werden. Und das ist dringend erforderlich, denn ich möchte in Deutschland nicht so bestialische Verhältnisse gegenüber „Bruder Tier“ haben, wie sie laut des in dem den Magen umdrehenden kostenpflichtigen SPIEGEL-Bericht vom 12.03.01 „TIERSCHUTZ - Rindvieh auf zwei Beinen zitierten angesehendsten türkischen Kommentators Eksi in der Türkei „Wirklichkeit“ sind.

In dem Artikel wird berichtet, dass türkische Tierschützer ein Ende des alljährlichen Blutbades zum islamischen Opferfest fordern, wenn mehr als zweieinhalb Millionen türkische Schafe, Ziegen und Rinder, meist in »Heimarbeit«, zum Opferfest geschlachtet werden. Für die meisten Tiere werde das Sterben zur Tortur, weil es nicht üblich ist, die zu schächtenden Tiere zuvor zu betäuben oder mit einem Bolzenschuss ins Jenseits zu befördern. Der Ritus des Schächtens erfordert, dass das Tier mit einem Schnitt durch Speise- und Luftröhre sowie die Halsschlagadern getötet wird, damit es vollständig ausbluten kann. Das erfordert viel Übung und als Werkzeug ein sehr scharfes Messer mit einer langen Klinge. „Beim türkischen Opferfest freilich gehen häufig Hobby-Schlachter mit stumpfem Beil zu Werke, und ein teils fasziniertes, teils panisches Publikum verfolgt das blutige Schauspiel auf offener Straße. Tierschützer fordern seit Jahren, der Staat solle dem Gemetzel ein Ende machen. Doch erst ein besonders grausiger Vorfall hat die Istanbuler Zeitungen gegen das wilde Schlachten aufgebracht und zum diesjährigen Opferfest einen regelrechten Kulturkampf ausgelöst: die Frommen gegen die Reichen, die Dörfler gegen die Städter.“ Der grausige, für mich magenumdrehende, Vorfall:


„In einer Vorstadt von Kayseri hatten zwei Brüder versucht, einen massigen Opferstier zur Strecke zu bringen. Doch das Tier riss sich los. Einer der Brüder schlug dem fliehenden Rindvieh mit einem Beil den Schädel entzwei, der andere lehnte es notdürftig an einen Baum. Als der Stier nach ein paar Minuten noch immer nicht umfiel, kam der herbeigerufene Schlachtermeister Ümit Sivrikaya auf eine Idee: Er schnitt dem taumelnden Rind kurzerhand die Vorderläufe ab – worauf die Kreatur mit schaurigem Gebrüll zu Boden sank.

Zufällig war ein Fotograf zugegen: Das Bild mit dem auf seinen Beinstümpfen stehenden Stier schockte die Nation. ’Die wahren Tiere sind die Zweibeiner gewesen’, eröffnete nun Oktay Eksi, der angesehendste Kolumnist des Landes, die Debatte: ’Ihre Grausamkeit ist kein Einzelfall. Das ist die Wirklichkeit in unserem Land.’“


Es sei ausdrücklich hervorgehoben, dass diese zusammenfassende Beurteilung des letzten Satzes keine unterstellt diffamierende Beschreibung eines wegen der Kulturferne der Türkei gegenüber mitteleuropäischen Maßstäben entschiedenen Gegners des türkischen Beitritts zur EU ist, sondern die des angesehendsten Kolumnisten der Türkei! In dem Bericht heißt es weiter:
„In Diyarbakir, berichtet Eksi, rannten ein gewisser Ali Atas und sein Vetter Latif Tokun drei Kilometer einer trächtigen Büffelkuh hinterher, bevor sie sie stellten. Dann trennten sie den lebenden Tier die Sehnen an Vorder- und Hinterläufen durch, um es fluchtunfähig auf die Seite zu legen. Danach schnitten sie der Kuh das ungeborene Kalb aus dem Bauch und schächteten anschließend das Muttertier.

’Die Leute haben ihre religiöse Pflicht getan’, feierte die Islamistenzeitung ’Akit’ das Opferfest. …

Um den blutigen Laien das Handwerk zu legen, haben manche Gemeinden in diesem Jahr öffentliche Schlachtcenter eingerichtet – mit ausgebildeten Metzgern, aber nur mäßigem Erfolg: Statt ihr Opfertier einem anonymen Weißkittel zu überlassen, zogen viele Familien wieder den Hinterhof oder improvisierte Tiermärkte am Straßenrand vor. …“
Würde man dieses kein Erbarmen mit der Wirbeltierkreatur kennende Verhalten „viehisch“ nennen, würde man »Bruder Tier« schweres Unrecht tun! Solche Leute mit einer solchen Kulturferne zu der von mir gelebten Kultur will ich nicht in Europa, und schon gar nicht in Deutschland wissen!!!

Natürlich sind aber auch in christlicher Tradition aufgewachsene Menschen genauso zu unmenschlichen Verhalten fähig: und das nicht nur den Tieren, sondern auch ihren Mitmenschen gegenüber. Wir brauchen da nicht erst in der Geschichte zu graben und Beispiele aus dem Mittelaslter zu bemühen: Es war »menschliches«, aber nicht mitmenschliches Verhalten, dass z.B. die von Kaiser Friedrich Barbarossa ob ihres Eidbruchs belagerten Mailänder an kaiserlichen Gefangenen verübten, indem sie ihren Gefangenen Hände und Füße abhackten, so dass sie „wie Käfer durch die Stadt krabbelten“.23

Noch viel schlimmer waren die deutschen Nazis mit ihrem menschenverachtenden Verhalten Juden gegenüber.

Zurück zum türkischen Unterschichtenproblem in Deutschland, das nicht durch weitere Unterschichtler vergrößert und untragbar gemacht werden darf:

Die Arbeitslosenquote der zu uns gekommenen Türken liegt bei 20 Prozent, und der Bildungsgrad gibt Anlass zu großer Sorge, da das deutsche Schulsystem die Bildungsferne der Elternhäuser der türkischen Unterschichtenkinder nicht durch kompensatorische Pädagogik auszugleichen vermag. Während 21 Prozent der deutschen Schüler die Hauptschule besuchen, sind es von den türkischen 40 Prozent. Laut Zahlen des Münchner Ifo-Instituts hatten 1999 von den ausländischen Schulabgängern in Deutschland 40,9 Prozent einen Hauptschulabschluss (Deutsche: 24,7 Prozent). Darum sind von deutschen Arbeitslosen 32 % ohne Berufsausbildung, von türkischen 86 %. Von den 20- bis 25-jährigen Deutschen besuchten 17,4 Prozent eine Hochschule, von den gleichaltrigen Ausländern nur 3,8 Prozent. (Allerdings war auch die beste Schülerin des Jahrgangs 2004 eine Türkin.) Gut 19 Prozent der Ausländer verließen das Schulsystem ohne Abschluss (Deutsche: 8 Prozent). Was in den 80-er Jahren an Bildungsfortschritten zu verzeichnen gewesen sei, sei ab Mitte der 90-er Jahre zum Stillstand gekommen, urteilt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung.

Die Folgen sind fatal: Mit 46,6 Prozent sind Ausländer zu einem geringeren Teil erwerbstätig als die Deutschen, die es auf 53,4 Prozent bringen. Unter den Beziehern von Arbeitslosenhilfe sind laut Ifo-Zahlen Ausländer dreimal so oft, unter den Sozialhilfeempfängern sogar 2,5 Mal so stark vertreten wie Deutsche.


In den letzten Jahren ist unter den Türken auf Grund der sozialen Entwurzlung eine zunehmende Islamisierung zu beobachten. Es entsteht statt einer „Leit-“ eine „Leidkultur“. Folge davon ist oft eine integrationsfeindliche Besinnung auf die türkische Identität, die Religion - und oft auch der Weg in die Kriminalität. Nach den Ergebnissen des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen liegt die Kriminalitätsrate türkischer Jugendlicher wesentlich höher als die der deutschen Jugendlichen; von den in Strafanstalten Einsitzenden sei jeder dritte Moslem (DIE WELT 03.04.06).

"Religiöse Rattenfänger haben es einfach. Die sagen: Dir geht es hier schlecht, weil du ein Moslem bist. Komm zu uns! Bei uns bist du wer!" (DIE WELT 21.11.04) „Wer am unteren Rand einer kulturell fremden Gesellschaft steht, sucht eben Schutz in Tradition und Religion. Dies gilt besonders für jüngere Muslime. Ein Negativkreislauf, …“ (STERN 18.11.04). So soll es kein Zufall sein, dass Türken zur Stärkung ihrer Identität ihre Moscheen auch in Deutschland bevorzugt nach Sultan Mehmet II. Fatih nennen, dem Eroberer des christlichen Konstantinopel.


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